FlexStrom AG (Berlin)
Falsche Schlußrechnung von Flexstrom
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Schlußrechnung (datiert 29.10.10). In dieser Rechnung ist eine Preiserhöhung bzw. ein Tarifwechsel umgesetzt, welcher zu keinem Zeitpunkt vertraglich vereinbart war. Insofern verweise ich auf Ihre AGB 7.2
AGB 7.2: Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag.
Und bestehe auf die Korrektur Ihrer Rechnung (Nr. 753534) vom 29.10.2010 und auf die Auszahlung meines Aktionsbonus in voller Höhe130 €.
AGB 7.3: Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekündigt worden sein.
Der Vertrag lief genau zwölf Monate und zwar vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2010. Juristisch ist die Kündigung zum Ablauf des Vertrags, also am 31.08.2010, rechtsgültig und nicht wie von Ihnen dargestellt, innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Also ist der Aktionsbonus fällig. Zudem verweigere ich Ihnen von meinem Konto den von Ihnen geforderten Betrag abzubuchen.
Mit freundlichen Grüßen
16.11.2010 | 12:57
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Hirn,
bitte schicken Sie uns eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an online-relations (AT) FlexStrom.de
Wir prüfen dies gerne für Sie.
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft