Durch Jamba - Jesta Digital gelöste Beschwerde. | 1747 Views | 16.11.2010 | 19:21 Uhr
geschrieben von Siglinde Hetz-hamm

Jamba - Jesta Digital GmbH (Berlin)

Abbuchungen vom Mobilgerät meiner minderjährigen Tochter

Mir ist seit einiger Zeit aufgefallen, dass auf der X-tra-Card meiner Tochter regelmäßige Beträge von 4,99 Euro (vermutlich ein Abo) abgebucht werden.

SCHLAGWORTE

Ich habe meine Tochter zur Rede gestellt, diese ist sich aber keine Schuld bewusst und hat auch wissentlich kein Abo abgeschlossen, zumal sie auch mit elf Jahren noch minderjährig ist.

Ich muss also davon ausgehen, dass es sich hier um eine illegale Vorgehensweise Ihrerseits handelt.

Von der Telekom habe ich mir nun Einzelverbindungsnachweise zusenden lassen, damit ich erfahre, wer für diese Abbuchungen verantwortlich ist, so dass ich dank der Telekom auch gleich Ihre komplette Adresse erhalten habe.

Ich habe mich bereits auch schon mit einem Ihrer Mitarbeiter telefonisch in Verbindung gesetzt und das Abo mit dem heutigen Tag (16.11.2010) und unter Zeugen) gekündigt.

Sie bitte ich nun und fordere Sie höflich auf, alle bisher ungerechtfertigten abgebuchten Beträge der Mobilfunknummer meine Tochter per Scheck zurückzuzahlen.

Sollte dies bis spätestens 1.12.2010 nicht geschehen, werde ich Anzeige bei der Polizei erstatten und die Sache einem Anwalt übergeben.

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Meine Forderung an Jamba - Jesta Digital GmbH: Erstattung der gesamten abgebuchten Beträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2010 | 10:27
Firmen-Antwort von: Jamba - Jesta Digital GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Hetz-hamm,

bitte wenden Sie sich unter Angabe der betroffenen Mobilfunknummer an unseren Kundenservice unter info spider monkey foxmobile.com, damit wir Ihren Fall prüfen können.

Vielen Dank

Ihr Kundenservice Team

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Kommentare und Trackbacks (12)


16.11.2010 | 20:41
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Siglinde Hetz-Hamm: Ich vermute, Ihre Tochter scheint wohl eventuell nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben.

Vielleicht sollten Sie bezüglich Ihrer Tochter mal etwas mehr der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflicht nachkommen!

17.11.2010 | 06:41
von ReclaBoxler-4311523 | Regelverstoß melden
Ihre Tochter ist zwar minderjährig - aber Sie als "Halter" des Handys/Prepaidkarte nicht. Sie als volljähriger Mensch sind für Ihre prepaidkarte verantwortlich - und somit auch für das Abo. Ihre Tochte hat irgendwann mal einen einzigen Klingelton oder ein buntes Bildchen von Jamba angefordert - daran hängt dann ein Abo. Streng genommen dürfen Sie als Vertragspartner von t-mobile die Karte noch nichtmal ihrer Tochter zu alleinigen Nutzung ohne die Zustimmung von T-mobile überlassen (siehe dazu AGB).
Sie sollten sich mal die Combi Card teens ansehen: www.t-mobile.de/jugendschutz/0,17271,21588-_,00.html
Da kann der Zugang zu vielen Diensten von Drittanbietern und der Telekom (Klingeltöne, Logos usw.) über t-mobile gesperrt werden - evtl. geht das bei xtra card auch.

17.11.2010 | 09:54
von ReclaBoxler-4312614 | Regelverstoß melden
Normalerweise erhält der Besteller zunächst eine SMS mit Zugangsdaten. Erst durch diese erfolgt dann die Bestellung. hier sollten Sie nochmals mit Ihrer Tochter sprechen

Wenn sich das Abo dennoch nicht kündigen lässt (aus welchen Gründen auch immer), könnten Sie doch einfach eine neue Prepaidkarte kaufen. Wäre zwar dann eine neue Rufnummer, aber das Abo lässt sich dann nicht mehr abbuchen.

Wäre somit der schnellste Weg aus der Sache zu kommen.

17.11.2010 | 10:45
von ReclaBoxler-3161710 | Regelverstoß melden
Zitat: “Wäre somit der schnellste Weg aus der Sache zu kommen“. Vorsicht, Vorsicht. Das geht doch nur, wenn es eine ECHTE PREPAID Karte ist, die keinerlei Überziehung/Kredit gewährt. Da ist es wohl einfacher, die ordentliche Kündigung zu veranlassen, bevor im Hintergrund weitere Gebühren auflaufen, die dann letztendlich doch gezahlt werden müssen.

Im Endeffekt könnte nur der Gesetzgeber dem entgegenwirken, indem Verträge jeglicher Art, nur schriftlich Ihre Gültigkeit haben. Bei der GEZ gilt doch auch nur, was schriftlich und dann noch per Einschreiben, kundgetan wurde. Aber bei diesen Firmen drückt man die Augen zu – Vater Staat verdient über die Steuer ja mit. Beschämend, aber wahr.

17.11.2010 | 10:50
von ReclaBoxler-4312614 | Regelverstoß melden
Es dürfte sich um eine "echte" Prepaidkarte handeln (zumindest dem Namen nach). Wenn hier nicht seitens des Anbietes irgendwelche automatisierten Aufladezyklen vereinbart wurden, wird die Karte bei Null Euro gesperrt. Somit ist eine weitere Belastung nicht möglich. Allerdings darf die Karte dann auch zukünftig nicht genutzt werden. Somit kann niemand das Konto belasten, denn die Abrechnung erfolgt halt über die Simkarte. Dies wird auch der Kundenservice von T-Mobile bestätigen.

17.11.2010 | 10:55
von ReclaBoxler-2014226 | Regelverstoß melden
Ich vermute doch fast, dass Ihre Tochter mal nen Klingelton heruntergeladen hat und dadurch automatisch ein ABO eingegangen ist, weil man den berühmten Haken übersehen hat.

17.11.2010 | 13:16
von ReclaBoxler-5918617 | Regelverstoß melden
Es bedarf in der Regel keines Hakens. Siehe Fernsehwerbung: "Sende eine SMS mit Klingelton an 12345"

Mit dieser SMS kommt es zum rechtsgültigen Vertragsabschluss für ein Abo, was sich natürlich auch wieder kündigen lässt.
Genau das wird Töchterlein getan haben. Und das sollte Mama anhand des Einzelverbindungsnachweises mal prüfen. Dort wird eine 5-stellige Sondernummer zu finden sein.
Woher soll der Anbieter wissen, dass diese Rufnummer von einer Minderjährigen benutzt wird. Eine Minderjährige kommt an keine Prepaid-Karte. Vertragspartner ist also ein Erwachsener - in diesem Fall wahrscheinlich die Mama oder der Papa. Und die sind dafür verantwortlich (haftbar), was Töchterchen mit dem überlassenen Telefon treibt (s. auch 2. Kommentar).

Damit ist sowohl die Beschwerde hier als auch die (lächerliche) Drohung mit Polizei und Rechtsanwalt völlig überflüssig. Erst mal dem eigenen Erziehungsauftrag nachkommen und sich die Grundkenntnisse im Vertragsrecht aneignen - und nicht immer gleich nach dem Gesetzgeber schreien.

25.11.2010 | 17:47
von Siglinde Hetz-hamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bisher noch nicht. Ich habe unter der Adresse, wie in dem Antwortschreiben angegeben, eine Nachricht gesendet und hoffe, dass das Problem doch jetzt hoffentlich bald gelöst wird.


29.11.2010 | 11:31
von Michael Münch | Regelverstoß melden
Ich gehe mal davon aus, dass Frau Siglinde Hetz-Hamm von Jamba - bzw. Fox Mobil Berlin ist. Eigentlich sollte man auf solche Kommentare nicht kommentieren. Es ist wohl Usus, dass Jamba - Fox versucht, auf diese Art und Weise um die Nichtigkeit von Verträgen mit Minderjährigen herum zu kommen. Ist es wirklich legal - nicht angeforderte Werbe-SMS zu versenden, mit folgendem Wortlaut! "Coole Spiele/Software für Dein Handy! 3 Gutscheine (ohne Erotik) im Jamba TopAppSparabo (4,99 EUR/Woche). Keine Infos? Sende OUT an 33333. www.jamba.deVon: 33333." Ist es legal, nach derartigen SMSen ein Abo abzubuchen, obwohl eine solche SMS überhaupt nicht beantwortet wurde? Was sagt Jamba zu den fehlenden SMSen mit Zitat: "Normalerweise erhält der Besteller zunächst eine SMS mit Zugangsdaten". Was wenn derartige SMS fehlt oder auch hierauf nicht reagiert wurde? Auf Ihren Kommentar, Frau Siglinde Hetz-Hamm, bin ich gerne gespannt. Liebe Frau Hetz-Hamm - mir ist nicht bekannt, ob Sie Kinder haben - wenn ja bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass Töchterchen oder Söhnchen striktes Handyverbot haben oder jedwede Sperren sämtlicher Nummer vorgenommen wurde, damit Töchterchen oder Söhnchen nicht auch in so eine Falle - Abofalle - tappt. Richtig? Und Sie wissen sicherlich auch, warum das dann so ist. Im übrigen sind Verträge mit minderjährigen schwebend unwirksam!

29.11.2010 | 18:26
von Jennifer K. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4312614
Wenn ich richtig informiert bin, dann kann jede Prepaid-Karte ins Minus gehen, durch ein Abo!

Ich fände es auch ziemlich gut, wenn sich die Abo Anbieter mal etwas einfallen lassen würden (z. B. schriftlichen Vertrag oder telefonisch mit Alterskontrolle), damit Jugendliche nicht in die Falle tappen (wo ich aber das Gefühl habe, dass sich nichts ändern wird, da die meisten Abnehmer wahrscheinlich Jugendlich sind).

Mein Kind bekommt einen Vertrag von Toggo, da ist so was wenigstens gesperrt (da gibt es noch einen Vertrag für Kinder, bei dem es eben so gesperrt ist - komme gerade nicht auf den Namen).

LG

17.12.2010 | 19:48
von Siglinde Hetz-hamm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, nach einigen E-mails und einer Kopie eines Gerichtsurteils zu diesem doch heiklen Thema wurde meiner Tochter vorgestern das Geld auf dem Handy gutgeschrieben.


04.02.2011 | 22:10
von ReclaBoxler-2510400 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Moralapostel, es gibt durchaus "App´s" die zwar kostenlos sind, aber ohne weiteres Zutun kostenpflichtige Verbindungen aufbauen u. s. w., darüber gibt es auch schon genügend Berichte, siehe hier www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html

Und der Hinweis auf die Aufsichtspflicht ist etwas weit hergeholt, nach gängigen Urteilen reicht es vollkommen, Kinder auf Gefahren und Risiken aufmerksam zu machen.



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