Vodafone GmbH (D-Dorf)
Unternehmen mit hohem Peterschen Reifegrad
Bestell-/Kundennummer: ohne da kein Vertrag
Guten Abend,
am 17.06.2009 wurde der damaligen Arcor GmbH eine Bestellung mit sinngemäßer Aufschrift: Kündigung muß bis zum 30.06.2009 erfolgen, da Kündigungsfrist gegenüber den bestehenden Anbieter drei Monat beträgt und der ISDN-Anschluß zum 30.09.2009 aufgelegt werden soll, gefaxt.
Arcor rührt sich nicht. Erst ein Anruf und anschließendes Schreiben von dem ehemaligen Provider: Die eingegangen Kündigung wird zum 30.09. 2010 wirksam!
Nach unserer Auffassung: Invitatio ad Offerendum gescheitert, da abweichende Willenserklärungen. Ergo kein Vertrag.
Die nunmehr Vodafone D2 heißende sieht das natürlich anders:
Trotz mehrfacher Ablehnung unsererseits, werden unsere Rufnummern gekapert und zum 30.09. 2010 ein nicht funktionierender Zwangsanschluss aufgelegt.
Ist hier zur Zeit echt ruhig: -) Zum Glück gibt es auch noch andere Wege ins I-Net!
Widersprüche zu Rechnungen werden von Vodafonischen Spitzenjuristen ohne nähere Namen als verspäteter Widerruf gewertet (Kopfschüttel). Strafandrohung bei widerrechtlicher Abbuchung vom bezogenen Konto wird mit der eigenmächtig umgestellten zukünftigen Rechnungstellung quittiert (Waren sich wohl nicht so sicher, ob ein Vertrag besteht).
Regelmäßig kamen ungewünschte Lockanrufe des "Services": Einmal Klingeln und dann Ende; Hauptsache die Rufnummer war im Display. Vergeudete Zeit.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dem Wunsch der Namensnennung unter Schreiben aus dem Hause Vodafone wurde nicht nachgekommen. Kann ich verstehen: Inhaltlich wäre es mir auch sehr peinlich gewesen.
Wenigstens sind die ladungsfähigen Adressen der Geschäftsführer-Riege nach über vier Wochen eingetrudelt.
Herr BM Brüderle wurde bereits gebeten, bei der TK-Novellierung im Zusammenhang mit den zu portierenden Festnetznummern den Verbrauchern deutlich mehr Rechte einzuräumen.
Oh Ihr namenlosen Herrscharen des eigenwilligen Vodafone Teams, wann räumt Ihr endlich Euren nicht funktionierenden Zwangsanschluss? Schafft Platz für Unternehmen, die des Lesens, Schreibens und Verstehens mächtig sind!
Sollte die Klärung über Wohl und Wehe eines nicht existenten Vertrags erst bei einer Zahlungsklage vor dem Weltgericht erfolgen?
Liebe Namenlosen: ich kenne die Laufzeiten bei Zahlungsklagen und das Vorgehen von Inkassounternehmen. Kürzt das Leiden bitte, bitte ab.
Jede Woche 'nen anderen Woda-Shop zum angeregten Reklamieren: da muß ich demnächst schon etwas weiter fahren. Aber ich scheue keinen Einsatz, das Gute in die Welt zu tragen!
Einen schönen, Telefon freien Abend.
Der Laden ist durch und durch im Peterschen Sinn vollreif.
Wer mich unterstützen möchte, kann beim Service anrufen 08001073010 und gibt die 09191 1636676 ein. Gehört zum Nummernblock, wird aber nicht verwendet. ;-)
(Verfluchter PDA...)
Beschwerde ist noch nicht gelöst.