Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 528 Views | 24.11.2010 | 08:45 Uhr
geschrieben von René Plarré

FlexStrom AG (Berlin)

Falscher Zählerstand

Bestell-/Kundennummer: 900000901734

Nach einem Umzug beziehe ich seit dem 01.09.2008 Strom von Flexstrom. Am 01.09.2008 betrug der Zählerstand 9.366,0. Nach einer Preiserhöhung habe ich zum 31.08.2010 gekündigt und den Stromanbieter gewechselt. Pünktlich zur Ablesung habe ich FlexStrom den aktuellen Zählerstand per Ablesekarte von 16.173 mitgeteilt.

SCHLAGWORTE

Ein Jahr später habe ich jetzt am 02.09.2010 die Abschlussrechnung von FlexStrom bekommen mit einem geschätzten Zählerstand von 12.063,9. Somit habe ich laut Schätzung wesentlich weniger Strom verbraucht und habe 245 Euro von Flexstrom wiederbekommen.

Nun habe ich auch eine neue Jahresrechnung von meinem neuen Anbieter für den Zeitraum vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2010 und muss aufgrund des falsch übermittelten Anfangszählerstands über 1000 Euro nachzahlen und somit den vorher schon verbrauchten Strom doppelt zahlen.

Mehrere Anrufe bei FlexStrom haben ergeben, dass ich meinen Zählerstand bei meinem Netzanbieter korrigieren muss, von dem sie auch den Zählerstand übermittelt bekommen. Auch wurde mir mitgeteilt, dass ich meinen Zählerstand dem Netzbetreiber hätte angeben müssen und nicht Flexstrom.

Ein Anruf bei meinem Netzanbieter hat ergeben, dass eine Korrektur des Zählerstands nur innerhalb sechs Wochen möglich ist, was natürlich bei einer Schlussrechnung nach erst einem Jahr nicht mehr möglich ist. Weiter hat mir mein Neztanbieter mitgeteilt, dass sie den geschätzten Zählerstand von FlexStrom übermittelt bekommen, da Flexstrom den Ableseservice des Netzanbieters abbestellt hat.

FlexStrom gibt beim neuen Versorger einfach einen niedrigeren Zählerstand als den tatsächlichen an und macht dadurch Kasse. FlexStrom weist die Endablesung auf der Endabrechnung dreist als EVU Ablesung aus. Tatsächlich ist der Endzählerstand auch nur eine Schätzung, und zwar eine falsche, an der FlexStrom gut verdient, denn die fehlenden kWh habe ich ja bereits an FlexStrom bezahlt, aber FlexStrom braucht sie nicht vom regionalen Versorger oder an der Strombörse einzukaufen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Den an FlexStrom übermittelten tatsächlichen Endzählerstand von 16.173 in meiner Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2010 | 14:36
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Plarré ,

gerne prüfe wir Ihr Anliegen für Sie.

Grüße

Ihr Team Online Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.12.2010 | 10:21
von René Plarré noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang kam es zu keiner Kontaktaufnahme seitens des Energieversorgers.


05.12.2010 | 18:57
von René Plarré noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz öffentlichem Hinweis der Pressestelle noch kein Kontakt seitens Flexstrom initiiert worden.


24.12.2010 | 18:26
von Christ Kind | Regelverstoß melden
Tipp an alle Flexstrom-Geschädigten,

die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice in Berlin eingerichtet Tel Berlin (030) 22480500, hier können Beschwerden per E-Mail an: verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de eingereicht werden. Vertragsnummer - Rechnungsnummer - Problem darstellen und ab geht die Mail. Allen viel Erfolg und ein frohes Fest!



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