Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 531 Views | 06.12.2010 | 18:50 Uhr
geschrieben von Gerhard Von Berckefeldt

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Erhöhung der mon. Abschlagszahlung ohne vorherige Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: Kd. Nr.: 1100929659AG

Seit dem 01.04.2010 bin ich Gas-Kunde des o.g. Anbieters von Strom und Gas. Der Wechsel vom alten Anbieter zu E-Wie-Einfach war schon holprig, weil der Netzbetreiber die E-ON AVACON den Wechsel aus formalen Gründen blockiert hat. Erst die Einschaltung der Regulierungsbehörde führte zu einer endgültigen Vertragslegung.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der seit Monaten (Anfang April bis Anfang Oktober) nicht geflossenen Abschläge wollte E-W-E den in etwa zu erwartenden Jahresverbrauch in einer Summe per Oktober 2010 kassieren. Diesem Ansinnen habe ich widersprochen und mich mit einer Dame des Beschwerdemanagementes auf einen Abschlagsbetrag verständigt, der sich aus dem gültigen Preis des Tarifes "MeinCent" und meinem mittleren Jahresverbrauch errechnete.

Am 11.11.2010 teilt mir der Lieferant mit, dass der Tarif mit Ablauf der Preisgarantiezeit nicht mehr angeboten wird und die Alternative um entweder 14 bzw. 25 % steigen wird. Der günstigere Wert für den "EinPreis Tarif kommt nur dann zustande, wenn ich eine 12 Monatige Lieferantenbindung eingehe. In diesem Fall erhalte ich für die 12 Monate einen Bonus von 180,00 €. Sonst endet der Vertrag mit E-W-E zum 31.03.2011.

Ich habe E-W-E mitgeteilt, dass ich den Vertrag zum 31.03.2011 auslaufen lasse, Als Reaktion zeiht E-W-E nun eiskalt einen höheren Abschlag von bisher 164,00 € auf nun 198,00 € ein. Dem Einzug werde ich widersprechen, wenn nicht bis zum 21.12.2010 der Differenzbetrag zurück überwiesen wird.

Mit dieser Schilderung, die auch an die Regulierungsbehörde geht, möchte ich andere Verbraucher aufrütteln, sich gegen das brutale Diktat, der Energiemonopolisten zu stellen und nicht wortlos jede Unverschämtheit hinzunehmen. Diese lebensnotwendige Energie ist in Deutschland einfach zu teuer. Man schaue auf unsere direkten Nachbarn.

Gerhard v. Berckefeldt

Weidenweg 17

30890 Barsinghausen

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Rückzahlung der 34,00 € unhd Anerkennung des abgesprochenen mon. Abschlages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.12.2010 | 22:30
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr von Berckefeldt,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Anliegen haben wir zwischenzeitlich telefonisch mit Ihnen geklärt. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung geht Ihnen im Laufe der Woche zu.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.12.2010 | 11:37
von Gerhard Von Berckefeldt | Regelverstoß melden
Die Angaben der E-Wie-Einfach Strom & Gas GmbH entsprechen nicht dem tatsächlichen Verlauf. Eine fernmündliche Absprache hat es nicht gegeben. Ich wurde per E-Mail kontaktiert, wobei man mir in Aussicht gestellt hat, den bisherigen Abschlag beizubehalten und im Rahmen der Endabrechnung eventuelle Mehr- bzw. Minderkosten auszugleichen.

Mein Kommentar lautet: "Thema verfehlt"; denn es geht einzig und allein um die unangekündigte Erhöhung des monatlichen Abschlages nebst Rückzahlung der Differenz beim Dezembereinzug.

Gerhard v. Berckefeldt

12.12.2010 | 13:34
von Gerhard Von Berckefeldt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschwerde hat den von mir gewünschten Erfolg gebracht. Mir ging gestern ein entsprechendes Schreiben zu. Auch wenn die darin angezogenen Hinweise, weshalb man so verfahren hat, nicht stichhaltig sind, hat man meinen Standpunkt akzeptiert. Meine Hoffnung geht dahin, dass in Zukunft einfach sensibler mit der Kundschaft umgegangen wird und nicht erst nach einer Beschwerde süße Worte in die Welt gesetzt werden.

Mit freundlichem Gruß

Gerhard v. Berckefeldt
Weidenweg 17
30890 Barsinghausen


21.11.2011 | 18:09
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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