2014 Views | 11.04.2008 | 14:15 Uhr
geschrieben von Marcus Thielen

Landeshauptstadt Düsseldorf (40213 Düsseldorf)

Für Frauen, die mal abgeschleppt werden möchten...

.... gibt´s jetzt einen heissen Tipp: Düsseldorf! (Gilt übrigens für Männer auch, wie wir gleich feststellen werden)

SCHLAGWORTE

Denn die NRW-Landeshauptstadt ist da Recht fix zugange und schleppt auch gerne mal da ab, wo es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Sagte ich keinen Grund? Quatsch, natürlich gibt es einen Grund: Die Stadt Düsseldorf kassiert nämlich zusätzlich zu den Bußgeldern des jeweiligen Verkehrsvergehens, noch pauschal 62,00 EURO Verwaltungskosten. Grund genug also, schnell mal ein Auto an den Haken zu hängen.

Dabei ist es der Stadt Düsseldorf und deren übermotivierten Mitarbeitern des Ordnungsamtes herzlich egal, ob das Auto eine mittel- oder unmittelbare Gefahr darstellt und daher abgeschleppt werden MUSS oder ob es einfach nur falsch irgendwo steht, niemanden behindert oder gar gefährdet, obwohl es dafür auch Vorschriften in der StVO gibt.

62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da wird nicht lange gefackelt: In meinem Fall lagen zwischen Aussteigen aus dem Auto und Anruf bei dem zuständigen Abschleppdienst, laut Protokoll, genau 7 Minuten. Das verwundert nicht, denn die vermeidlich netten Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite meinen Parkvorgang wohl beäugten, grüßten mich kurz darauf sogar nett und freundlich mit einem Lächeln auf dem Gesicht, als ich ebenso freundlich und unwissend, auf dem Weg zur Messe, an Ihnen vorbei lief. 62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da kann man auch schon mal freundlich lächeln.

Selbstverständlich habe ich gegen die Abschleppmaßnahme und die damit verbundenen 62,00 EURO Verwaltungspauschale und die entstandenen Abschleppkosten in Höhe von 94,80 EURO aus mehrfacher Hinsicht Widerspruch eingelegt und natürlich das angebotene Bußgeld für das Parkvergehen selber, sofort bezahlt, denn das stand ja außer Frage und Diskussion.

Nun hat die Stadt Düsseldorf bezugnehmend auf meinen Widerspruch vom 01.10.2007, bis zum 06.03.2008 herum recherchiert und Mitarbeiter befragt und Protokolle gelesen und wer weiß was sonst noch. Dabei herum gekommen ist eine Erinnerung, dass ich ja schließlich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe (die ich auch niemals abgestritten hatte) und das somit die Abschleppmaßnahme berechtigt gewesen sei. In einer fadenscheinigen Begründung heißt es weiter, dass andere Verkehrsteilnehmer sich unter Umständen, durch mich hätten dazu gezwungen fühlen können, vorübergehend eine Gefahr für den Verkehr darstellen zu müssen.

Häh??? Ich meine, wie soll das gehen? Ich jedenfalls habe mich in den letzte 20 Jahren Autofahren nie von jemand anderem dazu „zwingen" lassen, eine Verkehrsgefährdung darzustellen. Mir fällt auch nicht ein, wie man mich, zumindest ohne Pistole, dazu zwingen könnte. 62,00 EURO sind eben 62,00 EURO! Da werden selbst die sonst so strukturierten Beamten und die Ordnungshüter zu kreativen Künstlern und Querdenkern.

Na ja, natürlich habe ich meinen Einspruch, schon allein aufgrund der Dreistigkeit der zwei Ordnungshüter am Tattag, weiterhin aufrecht erhalten und warte mal auf die kreative Antwort aus meiner Landeshauptstadt.

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Meine Forderung an Landeshauptstadt Düsseldorf: Verzicht auf die 62,00 EURO Verwaltungskosten und Erstattung der Abschleppkosten von 94,80 EURO


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (22)


11.04.2008 | 15:29
von Harald Baumann | Regelverstoß melden

ich dachte eigentlich, daß es diese Form der Geldschneiderei nur in Berlin gibt ?! Offensichtlich scheinen die anderen Kommunen auch Gefallen am vermeintlich schnellen Geld gefunden zu haben :(

Bei mir beißen die jedenfalls auch auf Granit. Ich habe einen internen Workflow entwickelt, wie ich mich gegen derartige Willkür mit Händen und Füßen zur Wehr setzen kann.



11.04.2008 | 21:29
von ReclaBoxler-5216215 | Regelverstoß melden

Häh ?

Du gibst zu - ABsichtlich - falsch "geparkt" zu haben und wunderst Dich abgeschleppt zu werden ?

Das einzige, was man dem OA anlasten könnte ist, das Autos nach möglichkeit umgesetzt werden müssten und nicht abgeschleppt.

Aber das geht natürlich nur, wenn dafür auch Platz ist.

Sogar im planungslosen Berlin hat das mit dem Umsetzen schon geklappt, wie ich bei Falschpakern in meiner Straße beobachten durfte. Aber das natürlich nur mit der Polizei. Sowas wie ein OA gibt es ja erst seit Kurzem.



12.04.2008 | 08:09
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden

Nein, ich gebe zu UNabsichtlich falsch geparkt zu haben. Aber ebenso, wie ein falsch geparktes Fahrzeug, eine vorbeifahrende Feuerwehr nicht dazu berechtigt, einfach Deine Scheiben einzuschlagen, weil ja vielleicht irgendwann mal ein Schlauch dadurch geführt werden muss, falls es möglicherweise mal brennen sollte in der Nähe, so darf auch die Polizei und das OA nicht so ohne weiteres Dein Auto abschleppen. Dazu bedarf es anderer Gründe, als allein die Tatsache, falsch geparkt zu haben. Diese Gründe sind in der StVO klar geregelt und sollten auch einer Politesse, Polizei oder sonst einem, für den Verkehr zuständigen, Mitarbeiter der Stadt oder Gemeinde bekannt sein und von ihr/ihm beachtet werden. Lies es am betsen mal nach, bevor Du auch mal unberechtigterweise abgeschleppt wirst und einfach zahlst.

Ich denke, dass auch genau da das Problem liegt: Zu viele Leute kennen sich nicht genügend aus und zahlen einfach, weil sie annehmen, die Stadt/Gemeinde oder auch die Polizei darf in unserem Land ungestraft ALLES! Dem ist aber nicht so. Selbst die Exekutive muss sich an bestehende Gesetze halten und schließlich sind wir weder eine Bananenrepublik noch im Kriegszustand. Oder habe ich da etwas verpasst? ;-) Somit machen viele Städte und Gemeinden mal einfach und selbst wenn 20% der Menschen besser informiert sind und nicht zahlen, so hat man doch 80% der eingeforderten Gelder im Haushaltssäckel. Wie gesagt: 62,00 EURO sind eben 62,00 EURO!



12.04.2008 | 11:31
von Ina | Regelverstoß melden

Hallo Abgeschleppter!

Sie konnten also Ihren Ordnungsamt-Mitarbeitern ins Gesicht sehen, bevor Sie abgestraft wurden. Das ist doch mal was! In einigen Gegenden der Republik hat man das Gefühl, das all diese fleißigen Mitarbeiter/innen unsichtbar unter Gullideckel lauern, um dann Sekunden später zuschlagen zu können ...

Das sind zwar immense Gebühren, die da erhoben werden, aber Düsseldorf gilt als reiches und teures Pflaster, irgendwie muss dass ja alles finanziert werden, nicht war :-)))?

Viel Erfolg bei Ihrem Widerspruch!

Im übrigen sind Sie eine Bereicherung für die REKLABOX, dass muss ich mal so nebenbei erwähnen, Herr Thielen! Spannende Sachen, die Sie so erleben!



14.04.2008 | 08:43
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden

Hallo Frau Ina,

zunächst natürlich vielen Dank für das Kompliment und ich wünschte mir, ich wäre keine Bereicherung für diese Plattform. Leider allerdings, haben Sie Recht, dass mir viele Sachen, die ich so tagtäglich erlebe, wirklich "gegen den Strich" gehen und ich dieserhalb auf eine Plattform wie die ReklaBox gewartet habe, mehr noch, sogar schon mal im Sinn hatte, etwas ähnliches, als regionales Printmedium herauszugeben. Nun allerdings, seit ich hier angemeldet bin, bin ich erstaunt, wie "wenig" neue Beschwerden es hier (deutschlandweit!) täglich gibt und es schleicht sich bei mir das Gefühl ein, als ginge diese ungerechte und unfaire Behandlung in unserem Land lediglich gegen eine Hand voll Bürger und ich gehöre leider dazu.

Oder ist es vielleicht eher so, dass die meisten Menschen ungerechte und unfaire Behandlung einfach akzeptieren und sich von den Behörden, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen kritiklos versklaven lassen? Ich weiss es nicht.

Vielen Dank jedenfalls für Ihre Erfolgswünsche und ich werden mich auch zukünftig versprochenerweise NICHT einfach kritiklos allem unterordnen. Das bin ich MIR schuldig!



14.04.2008 | 23:57
von Anja Grenzner | Regelverstoß melden

mich würde mal interessieren, wie die Sache ausgeht? Viele Behörden spekulieren ja darauf, daß der Bürger entnervt aufgibt. Etliche Verfahren würden ohnehin nie angestrengt werden, wenn Beamte das Prozeßrisiko selbst tragen müßten oder zumindest am Risiko beteiligt würden. Selbst wenn die Behörde ein Verfahren verliert, trägt die Kosten am Ende doch der Steuerzahler. Das ist der fundamentale Systemfehler, der geradezu zu Behördenwillkür einlädt.



24.04.2008 | 10:40
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Hallo liebe interessierte, potentielle Abschleppopfer. Es gibt etwas neues zu berichten, denn gestern erhielt ich von der Stadt Düsseldorf ein 3-zeiliges Schreiben, dass mein Fall aufgrund meines letzten Schreibens und des erneuten Widerspruchs, nun an die Landesregierung (?) weitergegeben wurde.

Vielleicht kennt man sich ja dort mit der Rechtfertigung von Abschleppmaßnahmen besser aus...

24.04.2008 | 15:48
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Bin gespannt, was da rauskommt! Was genau hat eigentlich die Landesregierung mit so einem Vorgang zu schaffen?

24.04.2008 | 16:00
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Das ist eine gute Frage. Vielleicht darf nur die Landesregierung eine öffentliche Zurschaustellung des Delinquenten auf dem Düsseldorfer Marktplatz, mit anschließender standesrechtlicher Exekution anordnen. :-)) Zu der Zeit damals, wurde auch nicht nach Schuld oder Unschuld gefragt, sondern einfach mal gemacht. Back to the roots!

14.05.2008 | 22:58
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Hat die Landesregierung sich zu dem Vorgang schon geäußert? Würde mich wirklich interessieren, was hier am Ende rauskommt.

15.05.2008 | 09:20
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Bislang Funkstille (vor dem Sturm???).

Eigentlich aber unverschämt, denn schließlich schulden die mir ja noch € 94,80! :-)

27.05.2008 | 08:57
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Die Bezirksregierung Düsseldorf (?) hat nun geantwortet und alles nimmt ein gutes Ende. Allerdings nicht für mich, sondern für die Stadt Düsseldorf: Mein Widerspruch ist zurückgewiesen worden.

Die Bezirksregierung gesteht zwar ein, dass eine Abschleppmaßnahme nur dann durchgeführt werden darf, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist, begründet aber auch sofort, dass jede Verkehrsordnungswidrigkeit gleichzeitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, denn unter öffentlicher Sicherheit und Ordnung verstehe man das Gesetz und dagegen habe ich schließlich verstossen. Somit sei die Maßnahme auch geeignet, erforderlich und angemessen gewesen.

Soweit die Bezirksregierung. Nach wie vor finde ich es nicht "angemessen", ein Auto von einem Parkplatz (!!!) zu entfernen, nur weil dieser Parkplatz (!!!) stundenweise und aus nicht nachvollziehbaren Gründen, nicht beparkt werden darf. Wenn eine Gefahr von einem abgestellten Auto auf einem Parkplatz (!!!) ausgeht, warum dann nur stundenweise??? Frau Kirsten Vollmerich, von Zimmer 11, hat diese Frage meiner Meinung nach ebenfalls nicht beantworten können. Soviel Fantasie hat sie dann auch wieder nicht.

Kein Wort übrigens, verliert die Bezierksregierung in Gestalt von Frau Volmerich darüber, dass das Abstellen des Fahrzeuges unter den Augen und mit stillschweigender "Genehmigung" der Ordnungshüter der Stadt Düsseldorf geschah, die mich sogar nach dem Aussteigen aus meinem Auto freundlich lächelnd grüßten, während sie sich innerlich wahrscheinlich bereits die Hände rieben, einen auswärtigen Besucher abkassieren zu können und nur warteten, bis ich um die nächste Ecke verschwunden war, um das Auto aufzuladen.

Alleine das STINKT nach moderner Wegelagerei, die in Düsseldorf und auch in anderen großen Städten tagtäglich praktiziert wird. Reportagen im Fernsehen gibts genug über diesen legalen "Straßenraub" der Behörden. Ein einfaches: "Entschuldigen Sie, Sie haben es beim Wenden nicht gesehen, aber Sie dürfen hier nicht parken in der Zeit von ... bis ...!", der "freundlichen" Ordnungshüter, hätte gereicht und wäre gleichzeitig offensichtlich erforderlich, angemessener und auch geeigneter gewesen, um die angebliche "Gefahr" abzuwenden. Finden Sie das nicht auch, sehr geehrte Frau Kirsten Vollmer von Zimmer 11?

Nun werde ich mich reumütig der Behördenentscheidung ergeben, helfen, den Haushalt der Stadt Düsseldorf zu sanieren und mir freiwillige Besuche in dieser Stadt zukünftig sparen. Die angelegten Parkplätze (!!!) sind mir einfach zu teuer!

27.05.2008 | 11:08
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Die Entscheidung ist ein echter Skandal ! Die Behörde sagt sich vermutlich: soll er doch klagen - das Kostenrisiko trägt ja ohnehin der Bürger. Egal wie es am Ende ausgeht.

27.05.2008 | 11:22
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Bezahlt habe ich an die Stadtkasse DÜSSELDORF. Widerspruch hatte ich bei der Landeshauptstadt DÜSSELDORF eingelegt, Abgewiesen wurde der Widerspruch von der Bezirksregierung DÜSSELDORF. Und nun habe ich die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht DÜSSELDORF zu klagen.

Fällt jemandem etwas auf?

Ist sicher ein Zufall, aber ist mir einfach zuviel DÜSSELDORF.

27.05.2008 | 13:01
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Wer regiert eigentlich z.Z. in Düsseldorf? Ich meine, welche Partei ist am Ruder?

27.05.2008 | 14:24
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Ich glaube das ist keine Frage der politischen Orientierung. Da Düsseldorf aber nicht gerade eine Arbeiterstadt ist, vermute ich mal, dass es dort sehr dunkel aussieht im Stadtrat.

27.05.2008 | 15:11
von Walter C. | Regelverstoß melden
Man glaubt es kaum zu verstehen,sie gebens auch noch zu offen.

aber daß sich Falschparker sich beschweren, wozu?

dazu glauben ohne jede bestrafung davon zukommen

unglaublich finde ich dies.

27.05.2008 | 15:38
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Neeeeeeeeeeiiiiiin, bitte nicht. Der Walter Virus geht um. Er hat Blut geleckt.

27.05.2008 | 15:50
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Das Sie es verstehen, lieber Walter C., hatte ich auch nicht vermutet.

27.05.2008 | 17:09
von ReclaBoxler-4118416 | Regelverstoß melden
Ehrlich gesagt wieso soll ich Blut lecken?

Blutwurst esse ich gerne aber blank "nein danke" *lach*

30.05.2008 | 11:24
von Walter C. | Regelverstoß melden
Ich gebe Ihnen gerne einen Tipp

Löschen Sie diesen Beitrag,es wird sich nichts daran ändern an der Tatsache,daß Sie falsch geparkt haben.
Die Konsequenzen dürften bei jedem Falschparker doch bekannt sein.

Ob Abgeschlepp werden oder nicht,wenn eine gefahr lt. Strassenverkehrsordnung besteht,oder gesehen wird, müssen Sie dies hinnehmen.

Doch ihre Rechtsauffassung soweit ergreift kann ich nicht beurteilen.

30.05.2008 | 12:47
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den Tipp, lieber Walter C.

Aus Ihrer Sicht hatte ich das ganze ja noch gar nicht gesehen. Das ergibt natürlich völlig neue Einsichten bei mir. Danke!



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