Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Unterschriftenfälschung
Ich wurde NUR angerufen, von einem Vodafone Menschen, wo mir angeboten wurde, von Telekom zu Vodafone zu wechseln, würde ca. 20 € billiger sein. Ich sagte: "Das kann ich nicht am Telefon entscheiden, rufen Sie bitte in einer Woche nochmal an."
Ungefähr drei Wochen später habe ich zwei Auftragsbestätigungen im Briefkasten. Ich rief sofort die Hotline an, die meinten, mein Mann hat unterschrieben, aber würde komisch aussehen, es wird überprüft und natürlich storniert.
HA, drei Tage später haben wir die nächste Auftragsbestätigung in der Post. Hotline wieder angerufen, wieder das Gleiche, mein Mann hat unterschrieben und BANKDATEN sind sogar dabei. Wir sofort per Fax und per Einschreiben mit korrekter Unterschift meines Mannes (denn der unterschreibt in arabisch und nicht wie die Damen bei der Hotline sagten, die Unterschrift steht auf den Aufträgen in lateinisch) alle drei Aufträge storniert.
Die Aufträge haben wir angefordert, um damit zur Polizei zu gehen, wegen Unterschriftenfälschung, aber die kommen natürlich NICHT, statt dessen eine Auforderung einer Passkopie meines Mannes zu schicken, zwecks Überprüfung.
Schau Dir mal meinen Bericht an: Vodafone lässt 84 jährige im Stich.
Wir waren ja schon bei der Polizei, aber die können nichts machen mit den drei Auftragsbestätigungen, die brauchen die Aufträge mit der (gefälschten) Unterschrift für eine Strafanzeige. Und die geben die natürlich nicht an uns raus.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
"Heute bestätigen wir Ihnen die Stornierung Ihres Auftrags. Schade, dass Sie die Vodafone-Dienste nicht in Anspruch nehmen möchten.Wir u würden uns freuen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt als Vodafone-Kunden begrüßen zu dürfen."
Wir wissen noch nicht, ob die Beschwerde jetzt endgültig gelöst ist, weil eigentlich sind uns ja drei Auftragsbestätigungen ins Haus gekommen, also fehlt die dritte Stornobestätigung. Auch unsere Forderung, uns die Aufträge mit der gefälschten Unterschrift auszuhändigen, war mit keinem Wort erwähnt, denn eine Anzeige wäre hier zwingend erforderlich gewesen.
Trotz alle dem bedanke ich mich an die ReclaBox, wer weiß, wo wir sonst heute stünden.
Der Verursacher muss feststellbar sein und sollte seiner Bestrafung nicht entgehen. Ich würde aus Prinzip da nicht locker lassen; wenn so etwas Schule macht. Schauen Sie sich mal § 267 (Urkundenfälschung) an. Wenn das noch gewerbsmäßig ausgeführt wird, geht das mit der Strafe richtig zur Sache.
Aber über Ihre Zeit und Nerven kann, möchte ich nicht verfügen. Also, ein sehr frohes Fest, wünscht