Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 673 Views | 10.01.2011 | 01:31 Uhr
geschrieben von Alexander Paffenholz

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Magdeburg)

Warte auf Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: 1100910175AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ich warte seit Längerem vergebens auf die Rückzahlung von Ihnen. Ich bin nun über ein Jahr einer Ihrer Kunden. Ich habe Ihnen den Zählerstand des Gaszählers im Internet übermittelt. (Und zwar im Oktober 2010). Die Preislisten werden jeden Monat von der WSW veröffentlicht. Aus diesen Listen geht hervor, dass mein Gasverbrauch deutlich unter den 13000 kWh pro Jahr liegt.

Deswegen sehe ich nicht ein, weiterhin 77 Euro im Monat im voraus zu bezahlen, sondern warte darauf, dass Sie den Vertrag erfüllen und mir mein Geld zurückzahlen. Im Dezember habe ich deswegen eine Monatszahlung storniert. Mahnkosten werde ich nicht bezahlen, da nicht ich Ihnen Geld schulde, sonder Sie mir.

Anbei liegen die Monatslisten für die Gaspreise der WSW. Durch die Telefonauskunft habe ich auch noch die Brennwertzahl in Erfahrung gebracht: Sie liegt bei 0,9524. Ich bitte Sie, meine Vorauszahlungspauschale auf den Verbrauch von 9500 kWh für das laufende Jahr anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Paffenholz

* Diesen Text werde am Montag ich noch via Einschreiben an E wie Einfach schicken.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Rückzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2011 | 18:58
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Paffenholz,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wie wir Ihnen in Ihrem Abschlags-Update-Schreiben erklärt haben, wird die neue Abschlagshöhe mit Ihrer Jahresrechnung errechnet. Bis dahin bitten wir Sie, den alten Abschlag beizubehalten. Sofern sich eine Rückzahlung ergibt, wird Ihnen das Geld sofort erstattet.
Ihre Rechnung geht Ihnen in Kürze zu. Bitte haben Sie bis dahin noch einen Moment Geduld.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
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Kommentare und Trackbacks (7)


13.01.2011 | 11:46
von Alexander Paffenholz | Regelverstoß melden
Ich warte bereits länger und möchte dieser Bitte nicht nachkommen. Laut Vertrag hätten Sie mir das Geld im November erstatten müssen, nun ist es Mitte Januar. Wie schon beschrieben, liegen alle relevanten Daten vor, sie werden jeden Monat veröffentlicht. Sie wollen nur mit dem Geld Ihrer Kunden arbeiten, das geht auch aus den vielen anderen Beschwerden hier deutlich hervor. Ich empfinde das als unverschämt.

MfG

Alex Paffenholz

16.01.2011 | 12:03
von Alexander Paffenholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.01.2011 | 12:35
von Alexander Paffenholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.02.2011 | 11:33
von Alexander Paffenholz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jetzt ist schon wieder so viel Zeit vergangen - ich bin mal gespannt, wann endlich eine Antwort kommt.


08.02.2011 | 15:23
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Herr Paffenholz,

wir haben nun alle notwendigen Daten zu Erstellung Ihrer Abrechnung vorliegen und konnten diese erstellen. Entsprechend haben wir auch Ihren Jahresverbrauch sowie die Abschläge angepasst.

Bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit.

Mit freundlichen grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


15.02.2011 | 10:09
von Alexander Paffenholz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.11.2011 | 18:06
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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