Stromio GmbH (Münster)
Abschlagszahlung doppelt so hoch / Kündigung nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 1310990
Am 20.09.2010 schickte ich fristgerecht einen Widerruf des Auftrages an den Vertragsvermittler check24.
Eine Reaktion blieb aus. Ferner erhöhte Stromio die Abschlagszahlung ohne Rücksprache mit mir auf 94,00 €. Angeben war ursprünglich ein Stromverbrauch von ca. 2800 kWh. Eingestuft wurde ich auf ca. 6000 kWh.
Am 01.12.2010 bat ich Stromio schriftlich um eine Anpassung der Abschlagszahlung und eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beiträge. Das selbe Schreiben erhielt Stromio am 06.12.2010 per E-Mail, Ebenfalls mit Fristsetzung zum 10.12.2010.
Zwischenzeitlich habe ich mehrfach vergeblich versucht, telefonisch jemanden zu erreichen. Die Hotline scheint unbesetzt zu sein.
Am 14.12.2010 habe ich dann, wie bereits in den vorangegangenen Schreiben angekündigt, die Lastschrift des Beitrages für 12/2010 zurück buchen lassen.
Am 17.12.2010 schickte ich Stromio ein Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Hier habe ich in Reaktion auf die angekündigte Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ferner entzog ich Stromio die Lastschrifteinzugsermächtigung und bat sie um eine Abschlussrechnung.
Am 20.12.2010 erhielt ich eine Antwort auf meine E-Mail vom 06.12.2010. Die Anpassung der Abschlagszahlung wurde zum 01.01.2011 veranlasst. Von einer rückwirkenden Anpassung war nicht die Rede.
Status vom 15.01.2011 ist, dass ich weder eine Rückzahlung, eine Abschlussrechnung oder eine Kündigungsbestätigung erhalten habe.
Die einzige Kommunikation seitens Stromio besteht aus Mahnungen in Höhe des alten (zu hohen) Abschlags sowie eine Kündigungsbestätigung für 08/2011. Auf meine Schreiben wurde bisher noch nicht geantwortet.
25.01.2011 | 08:58
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Dupont,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Zu Ihrer Beschwerde setzen wir uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam eine Lösung zu erreichen.
Hinsichtlich Ihrer Beschwerde möchten wir vorab auf zwei (allgemeine) Bereich eingehen. Stromio gewährt Ihnen ein im Wettbewerbsvergleich sehr verbraucherfreundliches Widerrufsrecht, so dass Sie noch 14 Tage nach Strombelieferungsbeginn von Ihrem Vertrag zurücktreten können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass uns der Widerruf rechtzeitig erreicht. Vermutlich ist durch den Versand des Widerrufs an den Vertriebspartner "Check24" statt an unsere Adresse eine Verzögerung eingetreten.
Bezüglich Ihres Abschlags prüfen wir den von Ihnen gemeldeten Jahresverbrauch im Vergleich zum Wert, den wir vom zuständigen Netzbetreiber vor Ort für Ihre Lieferstelle erhalten. In Ihrem Falle ergab sich eine Abweichung von über 100%. Daher haben wir Sie mit einer E-Mail vom 20.09.2010 über diese Tatsache informiert und Ihnen einen Kompromiss in Form des Mittelwerts aus beiden Werten angeboten. Gleichzeitig haben wir Ihnen angeboten bei Vorlage Ihrer letzten Jahresrechnung den dort aufgeführten Wert zu übernehmen. Auf dieses Schreiben haben wir nach unseren Aufzeichnungen keine Antwort von Ihnen erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zwischen beiden Werten einen Interessensausgleich herstellen müssen, insbesondere wenn die Aussagen so deutlich voneinander abweichen.
Wie bereits erwähnt, wird sich unser Kundenservice mit Ihnen in Verbindung setzen. Bereits jetzt möchten wir Ihnen zusichern, dass sämtliche ggf. aufgelaufenen Mahngebühren aus Kulanz von uns storniert werden, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice