Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 625 Views | 24.01.2011 | 11:54 Uhr
geschrieben von Florian Annen

Stromio GmbH (Münster)

Keine Schlussrechnung von Bright Energy (Stromio)

Bestell-/Kundennummer: 1401252

Habe zu Bright Energy Strom gewechselt.

Alter RWE Abschlag 70,-- € - errechneter Bright-Energy-Abschlag 60,-- € pro Monat. Bright Energy fordert 160,-- € Abschlag.

Sofortiger Widerruf, muss aber die 160,-- € zahlen und für einen Monat bei Bright Energy bleiben. Müsste also ca. 100,-- € zurück bekommen.

Kündigung war im Oktober, seit dem renne ich der Schlussrechnung hinterher.

Trotz mehrerer E-Mails und Anrufe, keine Reaktion.

Muss ich jetzt wirklich zum Anwalt?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Gebt mir endlich mein Geld zurück


Firma hat geantwortet nach 5 Monate nach 5 Monate
08.07.2011 | 12:45
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (9)


27.01.2011 | 14:39
von Joachim Nauck | Regelverstoß melden
Hallo,
warum buchen sie den überhöhten Abschlag nicht einfach zurück. Zur Sicherheit würde ich denen das vorher einmal schriftlich mitteilen. Rechnen sie sich ihren Verbrauch aus und überweisen sie dann den richtigen Betrag.
Gruß aus Berlin
Joachim Nauck

28.01.2011 | 18:41
von Florian Annen | Regelverstoß melden
Hallo,

danke für den Tipp. Habe ich auch schon dran gedacht.

War aber der Meinung das, dass nach vier Monaten nicht mehr geht?

Sie haben auf jeden Fall per Lastschrift abgebucht.

Und es war, nachdem ich meinen Vertrag schon widerrufen hatte, da sie viel mehr als vereinbart abbuchen wollten und es auch haben.

Hab gerade mal ´n bisschen gegoogelt. Müsste ja gehen mit der Rückbelastung, oder? Leider hat die Bank jetzt zu.

31.01.2011 | 12:08
von ReclaBoxler-4327022 | Regelverstoß melden
Bei unberechtigten Abbuchungen muss die Bank sogar sechs Monate lang zurück buchen!

31.01.2011 | 15:00
von Florian Annen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.01.2011 | 16:43
von Florian Annen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.01.2011 | 16:47
von Florian Annen | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den Tipp. Hat funktioniert.
Habe mir mein Geld zurück geholt. Gott sei Dank.

Würde mich nicht wundern, wenn sie sich jetzt zum ersten mal nach vier Monaten ganz schnell melden.

03.02.2011 | 17:09
von Florian Annen | Regelverstoß melden
Jup, siehe da, hat tatsächlich nur drei Tage gedauert.
Montag Geld zurück gebucht und heute, am Donnerstag war eine Mahnung da. Über 170 Euro, inklusive 5 Euro Mahngebühren und 5 Euro Rücklastungsgebühren. Unglaublich, wie schnell die sein können.
Aber meine Jahresabrechnung, oder besser gesagt die Rechnung für den einen Monat habe ich immer noch nicht.
Habe meinen Verbrauch ausgerechnet und es dreht sich um max. 70 Euro.
Was mach ich denn jetzt? Die melden sich nicht, stellen falsche völlig überzogene Forderungen und drohen mir jetzt auch noch.

Das ist doch n Witz? Ich hatte ja meinen Vertrag sofort widerrufen.
Und werde denen keinen Cent überweisen, solange ich meine Abrechnung nicht habe. Vielleicht kann mir ja nochmal jemand einen Tipp geben.

03.02.2011 | 17:50
von Florian Annen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


12.07.2011 | 18:59
von Florian Annen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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