Durch web.de gelöste Beschwerde. | 14878 Views | 27.01.2011 | 08:15 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Kleefisch

web.de (Karlsruhe)

Abzocke oder Willkür?

Wir schreiben das Jahr 2011 und ich möchte Ihnen folgende Geschichte mitteilen, die sich zugetragen hat bzw. noch andauert.

SCHLAGWORTE

Am 13.08.2010 erhielt ich ein Schreiben der Fa. 1&1 Mail & Media GmbH mit der Überschrift: "Letzte außergerichtliche Mahnung". Ich war schon sehr verwundert, da ich noch nie etwas mit 1&1 zu tun gehabt und vorher auch nie ein Schreiben dieser Firma erhalten hatte.

Ohne Angabe des Grundes forderten sie in diesem Schreiben 15.00 € + 5.00 € Mahngebühr. Unten zu meiner Information: WEB.DE ist NUN ein Dienst der 1&1 Media... Dort hatte ich vor geraumer Zeit eine kostenlose E-Mail Adresse angelegt.

Unter Angabe der Gründe und per Einschreiben legte ich am 14.08.2010 Widerspruch ein, mit der Aufforderung, mir doch mitzuteilen, wofür ich das Geld bezahlen solle. Ohne dass ich eine Antwort bekam, ging es wie folgt weiter: 01.09.2010 BID Bayerischer Inkasso Dienst mit Sitz in Coburg: 80,06€. 20.09.2010 BID: 88,11€. 07.10.2010 Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler (Coburg): 122,67€. 02.11.2010 Hörnlein & Feyler: 122,79 € mit dem Angebot, dass sie auch mit 80 € zufrieden seien. 19.11.2011 Mahnbescheid des Amtsgerichtes Mayen, welches ich mit Widerspruch an selbiges zurück sandte.

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21.12.2010 Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Mayen: 182,75 €. 28.12.2010 fristgerecht Einspruch meinerseits unter Angabe der Gründe. 03.01.2011 Schreiben Amtsgericht Mayen: Bestätigung, dass Einspruch eingelegt wurde.

Seit diesem Schreiben warte ich auf ein weiteres des Amtsgerichtes Mayen über einen Entscheid, aber jetzt kommt der Hammer: 21.01.2011 Hörnlein & Feyler: ZITAT: Ihren Einspruch ohne Begründung haben wir zur Kenntnis genommen - 115€ und alles ist gut.

Dieses Schreiben enthält ein vorgefertigtes Schreiben an das Amtsgericht Köln, in dem ich meinen Einspruch/Widerspruch zurücknehme. Ich brauche nur noch zu unterschreiben.

Am selben Tag also am 21.01.2011: OGV Joachim Mamay (Köln) im Auftrag von Hörnlein & Feyler: 228,60 € zahlbar bis 04.02.2011 auf sein Konto mit der Androhung, die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu müssen. In was für einem Land leben wir eigentlich? Kann sich eigentlich jeder hier auf Kosten anderer bereichern?

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Kommentare und Trackbacks (7)


04.02.2011 | 19:02
von Karl-Heinz Kleefisch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde konnte bis jetzt nicht gelöst werden, da die Fa. 1&1 es scheinbar nicht nötig hat, sich zu äußern.


11.02.2011 | 19:06
von Karl-Heinz Kleefisch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hiermit melde ich die Beschwerde als gelöst an! Heute erhielt ich ein Schreiben des Amtsgerichtes Köln, dass die Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler die Klage zurückgenommen habe. Dennoch finde ich es schade, dass sich 1 & 1 bis heute nicht geäußert hat. Des weiteren werde ich nun doch einen Anwalt einschalten, um zu prüfen, die Anwaltskanzlei wegen Nötigung zu verklagen. Aber danke an alle, die dieses Portal ermöglichen!


16.09.2011 | 16:05
von Claudia Snyder | Regelverstoß melden
Also, anscheinend haben die ja Anwälte in ganz Deutschland, denn wir (ne Bekannte von mir) haben auch solche Schreiben erhalten. Ich denke, diese Leute gehören sich angezeigt! Wenn alle zusammen halten, muss da was zu machen sein.

16.09.2011 | 19:30
von Lukas K. | Regelverstoß melden
Ich habe heute genau den gleichen Brief mit der Überschrift "Letzte außergerichtliche Mahnung" erhalten. Darin wird 2 x 15€ und 1 x 5€ verlangt. Vielleicht hängt es mit dem vor einigen Wochen eröffneten GMX-Konto zusammen. Nun bin ich ratlos, was ich denn machen könnte.

Bitte um Hilfe.

04.10.2011 | 15:40
von Karl-Heinz Kleefisch | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich durch das AG Köln erwirkt, dass die Fa. Hörnlein & Feyler mir die Einschreibekosten in Höhe von 7.80€ erstatten musste, was sie auch anstandslos getan haben.

06.11.2011 | 11:18
von Knut Fritsch | Regelverstoß melden
Auch ich habe gegen web.de Anzeige erstattet, da mir eine web.de. club-Mitgliedschaft unter geschoben wurde. Das Oberlandesgericht in Koblenz untersagte web.de genau diese Vertragsabschlüsse "große Werbung mit KOSTENLOS und im Kleingedruckten ein paar Seiten weiter die Verlängerung um ein Jahr".
OLG Koblenz Urteil vom 18.03.2009 Az: 42 / 1173 / 08

17.11.2011 | 19:27
von Ich München | Regelverstoß melden
Hallo, bei uns ist es noch besser - meine Frau hat das Schreiben bekommen, sie ist nicht bei 1&1 gemeldet und auch nicht bei www.web.de oder www.gemx oder sonst wo und sie hat auch keine Rechnungen bekommen, sondern gleich ein Inkassoschreiben.

Ich habe es gleich bei sat 1 die Akte gemeldet und werde noch bei der Verbraucherzentrale es melden, ggf. werden wir eine Klage einreichen.



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