web.de (Karlsruhe)
Abzocke oder Willkür?
Wir schreiben das Jahr 2011 und ich möchte Ihnen folgende Geschichte mitteilen, die sich zugetragen hat bzw. noch andauert.
Am 13.08.2010 erhielt ich ein Schreiben der Fa. 1&1 Mail & Media GmbH mit der Überschrift: "Letzte außergerichtliche Mahnung". Ich war schon sehr verwundert, da ich noch nie etwas mit 1&1 zu tun gehabt und vorher auch nie ein Schreiben dieser Firma erhalten hatte.
Ohne Angabe des Grundes forderten sie in diesem Schreiben 15.00 € + 5.00 € Mahngebühr. Unten zu meiner Information: WEB.DE ist NUN ein Dienst der 1&1 Media... Dort hatte ich vor geraumer Zeit eine kostenlose E-Mail Adresse angelegt.
Unter Angabe der Gründe und per Einschreiben legte ich am 14.08.2010 Widerspruch ein, mit der Aufforderung, mir doch mitzuteilen, wofür ich das Geld bezahlen solle. Ohne dass ich eine Antwort bekam, ging es wie folgt weiter: 01.09.2010 BID Bayerischer Inkasso Dienst mit Sitz in Coburg: 80,06€. 20.09.2010 BID: 88,11€. 07.10.2010 Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler (Coburg): 122,67€. 02.11.2010 Hörnlein & Feyler: 122,79 € mit dem Angebot, dass sie auch mit 80 € zufrieden seien. 19.11.2011 Mahnbescheid des Amtsgerichtes Mayen, welches ich mit Widerspruch an selbiges zurück sandte.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
21.12.2010 Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes Mayen: 182,75 €. 28.12.2010 fristgerecht Einspruch meinerseits unter Angabe der Gründe. 03.01.2011 Schreiben Amtsgericht Mayen: Bestätigung, dass Einspruch eingelegt wurde.
Seit diesem Schreiben warte ich auf ein weiteres des Amtsgerichtes Mayen über einen Entscheid, aber jetzt kommt der Hammer: 21.01.2011 Hörnlein & Feyler: ZITAT: Ihren Einspruch ohne Begründung haben wir zur Kenntnis genommen - 115€ und alles ist gut.
Dieses Schreiben enthält ein vorgefertigtes Schreiben an das Amtsgericht Köln, in dem ich meinen Einspruch/Widerspruch zurücknehme. Ich brauche nur noch zu unterschreiben.
Am selben Tag also am 21.01.2011: OGV Joachim Mamay (Köln) im Auftrag von Hörnlein & Feyler: 228,60 € zahlbar bis 04.02.2011 auf sein Konto mit der Androhung, die eidesstattliche Versicherung abnehmen zu müssen. In was für einem Land leben wir eigentlich? Kann sich eigentlich jeder hier auf Kosten anderer bereichern?
Bitte um Hilfe.
OLG Koblenz Urteil vom 18.03.2009 Az: 42 / 1173 / 08
Ich habe es gleich bei sat 1 die Akte gemeldet und werde noch bei der Verbraucherzentrale es melden, ggf. werden wir eine Klage einreichen.