Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1099 Views | 27.01.2011 | 14:06 Uhr
geschrieben von Joachim Nauck

Stromio GmbH (Münster)

Unseriöses Geschäftsverhalten der Firma Stromio GmbH?

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1360472

Auch bin durch die Veriox Suchmaschine an Stromio geraten. Auch ich bin bei Vertragsabschluss davon ausgegangen, dass die neue EEG-Abgabe im Stromlieferangebot enthalten ist.

SCHLAGWORTE

Am 29.12.2010, drei Tage vor Lieferbeginn, dann das böse Erwachen. Der Liefervertrag wurde mir zugesandt. Der zugesagte Bonus wird im Vertrag nicht mehr genau beschrieben. Stattdessen spricht man nun von einer verbrauchsabhängigen Bonusberechnung, was auch immer man sich ich mir darunter vorzustellen hat.

Seltsamerweise ist die Vertragsdauer des Stromliefervertrages auch nicht festgelegt. Ich kann also von einem unbefristeten Vertrag ausgehen, Firma Stromio? Gleichzeitig erhielt ich einen Werbeflyer, in dem Stromio mir zwischen bunten Bildchen eine Strompreiserhöhung unterjubeln wollte. Grund: Die "neue" EGG-Gebühr.

Ich habe mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Mein neuer Lieferant wurde auf den 1.1.2012 vertröstet und ich erhielt eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2011.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Nach Prüfung der AGB's durfte ich erfahren, dass dieser Vertrag meine gesetzlichen Rechte aushebelt: Man schließt darin mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei einer Anhebung der EEG-Gebühr aus. So nicht Firma Stromio!

Die letzte erweiterte Fassung des EGG ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und war deshalb schon bei meinem Vertragsabschluss am 22.11.2010 bekannt und ist deshalb Bestandteil des Vertrages. Auch sieht das EEG keine besonderen Bestimmungen vor, die Gebühr dem Kunden weiterzureichen. Somit ist ihre Strompreiserhöhung zum 1.1.2011 auch eine normale wirtschaftliche Kalkulation.

Ich bestehe also weiter auf mein Sonderkündigungsrecht, zumal ihre normale Preiserhöhung nicht sechs Wochen vor Erhöhung angekündigt wurde.

Ich widerspreche hiermit nun noch einmal der Preiserhöhung und halte mein Sonderkündigungsrecht aufrecht. Da aber auch der Vertrag nach der Stromio-Vertragsbestätigung unbefristet ist, ist der Anfrage von Vattenfall sofort stattzugeben und der Vertrag abzugeben.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Vertrag sofort freigeben mit Sonderkündigung oder normaler Kündigung zum 31 Januar 2011


Firma hat geantwortet nach 5 Monate nach 5 Monate
08.07.2011 | 12:50
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


06.02.2011 | 10:58
von Joachim Nauck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat inzwischen eine Sonderkündigung zum 28.2.11 akzeptiert. Bin erst zufrieden, wenn der Vertrag ordnungsgemäß rückübertragen wurde.

Sehen wir mal, was noch passiert!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!