Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 449 Views | 31.01.2011 | 11:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1048919

Stromio GmbH (Münster)

Vertragskündigung wird einfach nicht bestätigt.

Ich habe meinen Vertrag bei Stromio mit der Nummer 1205180 zum 31.12.2010 gekündigt. Dieser Kündigung wurde mit Hinweis auf AGB vom September 2009 widersprochen. Ich habe aber meinen Vertrag erst am 04.11.2009 geschlossen, so dass nur die AGB mit Stand vom 01.11.2009 für mich gelten. Daher habe ich nochmals zum 31.01.2011 gekündigt, mit dem Hinweis, dass in meiner Vertragsbestätigung keine Vertragslaufzeit geregelt ist und damit auch keine Kündigungsfrist (in den AGB findet sich dazu nichts).

SCHLAGWORTE

Auf die zweite Kündigung (auch per Einschreiben) habe ich keine Antwort erhalten. Heute habe ich nochmals per E-mail geschrieben, dass die Kündigung heute wirksam wird und ich in der Zukunft nicht mehr zahlen werde (habe ein neues Bankkonto und das alte wird heute gelöscht, d. h. Stromio kann nicht mehr abbuchen).

Die rechtliche Sachlage ist klar, Stromio reagiert einfach nicht.

Weiterer Kündigungsgrund ist im Übrigen die Erhöhung des Strompreises auf Grund der EEG-Umlage. Diese wurde mit lediglich 14 Tagen Vorlauf angekündigt. 6 Wochen sind notwendig. Daraus erwächst ausserdem ein Sonderkündigungsrecht.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2011 | 17:26
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Nach Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen ergibt sich eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, die Ihnen bei Abschluss des Vertrags transparent angezeigt wurde. Generell müssen wir daher - genau wie Sie als Kunde - darauf vertrauen können, dass ein Vertrag beiderseitig eingehalten wird.

Unser Kundenservice wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um dennoch eine Lösung für die Angelegenheit zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


31.01.2011 | 17:57
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1048919
Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung. Sie haben doch den Einschreibebeleg, das reicht.

31.01.2011 | 20:33
von ReclaBoxler-3114013 | Regelverstoß melden
Das reicht nicht. Es ist nur allzu verständlich, dass man Rechtssicherheit für den eingeschlagenen Weg in Form eines Bestätigungsschreibens haben möchte. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass wir bei ReclaBox tagtäglich die Tricksereien der Stromanbieterbranche sehen können.

01.02.2011 | 17:45
von ReclaBoxler-4833143 | Regelverstoß melden
Ich vertraue gerne auf Einhaltung des Vertrages, aber auf Ihrer Vertragsbestätigung steht nichts von 12monatiger Laufzeit.

Wie steht es denn mit dem Thema Strompreiserhöhung auf Grund EEG-Umlage. Der Verbraucherschutz sagt klipp und klar, dass Sie auch Preiserhöhungen auf Grund der Erhöhung EEG-Umlage sechs Wochen vorher ankündigen müssen. Stromio hat ca. eine Woche vorher angekündigt. Das nennen Sie dann Vertragseinhaltung.

Was man von der Vertragseinhaltung seitens Stromio halten kann, wird hier bei reclabox.de ja deutlich.

10.02.2011 | 14:11
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail spider monkey wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso spider monkey zdf.de) und AKTE 20.11 (akte spider monkey akte.net), und auch die Staatsanwaltschaft zu informieren.

10.02.2011 | 15:53
von ReclaBoxler-1048919 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mir ggü. meine Abmeldung beim Netzbetreiber zum 28.02.2011 bestätigt. ABER meinem neuen Anbieter, der mich ab dem 01.03.2011 beliefern würde, haben Sie heute gesagt, es läge noch ein Vertrag vor, der bis zum 30.11.2010 vorliegt. Mir liegt aber seit dem 07.02.2011 die E-Mail von Stromio vor, dass mir eben bestätigt, dass die Kündigung zum 28.02.2011 akzeptiert wurde und die Abmeldung beim Netzbetreiber erfolgt sei.




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