Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 540 Views | 03.02.2011 | 11:12 Uhr
geschrieben von Dr. Liliana Hoffmann

Stromio GmbH (Münster)

Unprofessionelle Vertragsabwicklung

Bestell-/Kundennummer: 10273002

Am 28NOV2010 habe ich meinem ursprünglichen Stromlieferant gekündigt (um den Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen) und über VERIVOX zu STROMIO gewechselt.

SCHLAGWORTE

Die unglaubliche Story der Vertragsabwicklung steht in vielen "FINGER WEG von STROMIO" Internet Foren und auch hier in der ReclaBox, deswegen wiederhole ich sie an dieser Stelle nicht mehr. Letztendlich hat STROMIO den 1.02.2011 als Liefertermin genannt.

Drei Tage vor diesem Termin schickte Stromio eine lapidare Info, dass sich die Lieferung um zwei Monaten verschiebt. Als ob dieses Verfahren das normalste in der Welt wäre, ohne eine seriöse Begründung oder Entschuldigung oder Frage, ob ich damit einverstanden sei. Selbstverständlich auch ohne irgendwelche Entschädigung. Gehört diese Firma zu der deutschen Wirtschaft des 21. Jahrhunderts?

Da ich mir solche Vertragsverletzungen nicht gefallen lasse, habe ich nachgeforscht, bis ich eine Antwort seitens Stromio bekam. Laut STROMIO hat die E.ON den Wechsel zu STROMIO mit der Begründung abgelehnt, dass ich als Kunde nicht identifizierbar bin.
Ich habe Firma STROMIO gebeten, mir den Schriftverkehr mit meinem Grundversorger E.ON|edis zu schicken, damit ich feststellen kann, wo der Fehler liegt.

Da die Stromzählernummer in allen Unterlagen (von STROMIO und E.ON|edis) identisch ist, möchte ich wissen, von wem ich Schadenersatzansprüche geltend mache. Da STROMIO mir diese Informationen gegeben hat, ist sie in Pflicht, mir die entsprechenden Beweise zu schicken. Bis jetzt keine Reaktion seitens Stromio.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Schicken des Schriftverkehrs mit E. ON und Entschädigung für verspätete Lieferung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2011 | 09:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Dr. Hoffmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Zu Ihrer früheren Beschwerde auf Reclabox hatten wir Ihnen einen kurzfristigen Rückruf in Aussicht gestellt und unser Versprechen eingelöst.

Am 02.02.2011 haben wir Sie kontaktiert und Ihnen eine kulante Lösung angeboten.

Zum Sachverhalt merken wir an, dass wir Ihre Bestellung fristgemäß zum Zielbelieferungstermin 01.02.2011 vorgemerkt hatten. Die Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten "Lichtblick AG" wurde uns mit dem Kommentar "kein Vertragsverhältnis" abgelehnt. Ebenfalls lehnte der Netzbetreiber E. ON edis die Anmeldung mit dem Kommentar "Kunde nicht identifizierbar" ab.

Unser Kundenservice hat daraufhin - in Ihrem Interesse - telefonisch sowohl den Netzbetreiber als auch den Grundversorger kontaktiert und eine Lösung herbeigeführt, die eine Belieferung ab dem 01.04.2011 möglich macht. Über diesen Vorgang haben wir Sie schriftlich informiert.

Wir glauben, damit sehr kundenorientiert und mit persönlichem Einsatz gehandelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Ablehnung unserer Anfragen an andere Marktpartner auf den von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Wegen nicht anders reagieren können als geschildert.

Da die elektronische Kommunikation mit Lichtblick und E. ON edis über verschlüsselte und nur maschinenlesbare E-Mails verläuft, können wir leider keinen Schriftverkehr zur Verfügung stellen, der für Sie (oder uns) in normaler Textform nachvollziehbar wäre.

Sofern Sie mit unserer Leistung auch nach vorgenanntem Einsatz nicht zufrieden sind, bieten wir Ihnen weiterhin an, per Widerruf von Ihrem Vertrag zurück zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.02.2011 | 13:51
von Kerstin Förster | Regelverstoß melden
Seit dem ich diese Seite kenne, verfolge ich regelmäßig die Beschwerden, die das Unternehmen Stomio betreffen. Ich gehe einmal davon aus, dass da ein System hinter steckt. Einige Kunden nehmen es hin, anderer regen kurzfristig auf und nur der kleinste Kundenkreis lässt es sich nicht gefallen. Doch damit kann Stromio bestimmt sehr gut leben. Sie haben ja bereits darauf hingewiesen, siehe Kommentar bei anderen Stromiokunden, dass man zur Verbraucherzentrale gehen sollte. Ich für mein Teil werde es jetzt tun, denn das Maß ist voll.

09.02.2011 | 12:42
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Sehr geehrte STROMIO Kundenservice

Vielen Dank für Ihre Antwort, die meine Frage nicht beantwortet.
Wie mehrmals geschrieben, möchte ich klar wissen, wo der Fehler liegt, warum ich als E. ON Kunde nicht identifizierbar war.
Zu Ihrem Satz

möchte ich wissen, wann Sie Sie danach gefragt haben. Es ist doch ihr Pflicht und Ihre Interesse, anzurufen und zu klären.
Wann? Drei Kalendertage (einen Arbeitstag) vor dem Lieferungsbeginn? Betrachten Sie das als kundenorientiertes Verhalten? Meinen Sie den persönlichen Einsatz wirklich als effektiv und effizient? Ihr Arbeitsmoral und Ansicht zur Kundenberatung passt keinem Fall der deutschen Wirtschaft des 21. Jahrhunderts.

Sie können viel Zeit Ihnen und mir sparen, wenn Sie kurz meine Frage beantworten und den Vertrag mir schicken, wie versprochen.
Wie erlauben Sie sich zu behaupten, Sie hätten mir ein Kulanzangebot gemacht und Ihr Versprechen eingelöst?
Entweder verstehen Sie nicht oder wollen Sie gar nicht verstehen. Ich habe keine Zeit mehr zu verlieren. Am 2.02. haben wir während des Telefonats vereinbart, dass Stromio mir die Bestell- und aktuellen Vertragsdaten schickt. Das ist bis dato nicht passiert.

Ich hätte gerne diese Daten gehabt, anstatt langen unnötigen und unprofessionellen Erklärungen.

09.02.2011 | 15:59
von Dr Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Nach acht Tagen hat sich die Stromio Service Mitarbeiterin gemeldet: ich als KUNDE habe SIE als Dienstleistungsanbieterin/Verkäuferin enttäuscht. Leben wir wirklich in Deutschland, wo der Kunde König ist? Vielleicht hat die Frau ein Migrationshintergrund und lebt seit kürzer Zeit hier oder/und hat sie den Kommunikationskurs geschwänzt. So redet man nicht mit potenzieller Kundschaft.
Keine Entschuldigung, keine ausreichende Info: sie könnte mir nur den Arbeits- und Grundpreis mitteilen. Mein monatlicher Abschlag ist ihr unbekannt, ihr würden diese Daten von meinem bisherigen Lieferant fehlen. Wir haben heute den 9.02.2011, der Antrag wurde am 28.11.2010 gestellt.

Noch zwei Punkte anzumerken:
1. Die Erfüllung des Vertrages ist keine Kulanz, sondern Pflicht. Bitte revidieren Sie Ihr Wortschatz!
2. Ich erwarte eine Erklärung der Unstimmigkeiten mit E. ON und keine pathetische story, wo die engagierte Mitarbeiter in meiner Interesse sich aufopfern.

10.02.2011 | 10:23
von Dr. Liliana Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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