Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 865 Views | 08.02.2011 | 13:41 Uhr
geschrieben von Herwart Broenstrup

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Falsche Verbrauchswerte in Jahresrechnung

Bestell-/Kundennummer: 1205976

Mitte Januar 2011 Strom-Jahresrechnung für 2010 erhalten. Trotz meiner online Eingabe des Zählerstandes bei Stromio am 31.12.10 wurde Jahresverbrauch geschätzt, und zwar auf Basis von 3 Wochen im (extrem kalten) Januar 2010. Da wir ein kleines Gewächshaus in der Zeit beheizt haben, war der Verbrauch natürlich sehr hoch.

SCHLAGWORTE

Diese Schätzung ergab dann auch einen zu hohen Verbrauch von 1.900 kWh für das Jahr.

Obwohl ich ich in 2 Mails und einem Einschreiben Widerspruch bei Stromio eingelegt und die Einzugsermächtigung zurück genommen habe, wurde Ende Januar der sehr hohe, falsche Rechnungsbetrag abgebucht. Natürlich basierte die neue Abschlagszahlung auch auf den falschen Jahresverbrauch. Von Stromio kam sofort eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten. Das war die erste und bisher einzigste Reaktion dieser Firma.

Ich habe dann sofort (30.1.11) per Einschreiben Widerspruch gegen die Mahnung eingelegt und den Sachverhalt nochmal dargelegt. Bis heute (8.2.11) keinerlei Reaktion oder Richtigstellung seitens Stromio.

Die Art und Weise wie Stromio mit Kunden umgeht ist rechtlich äußerst bedenklich! Wie kann man sonst erklären, dass sowohl die online Eingabe im Stromio Formular, als auch die wiederholte Angabe des tatsächlichen Zählerstandes per Mail und Einschreiben ignoriert werden.

Ich lasse die Finger weg von Stromio!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrekte Jahresabrechnung für 2010


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.02.2011 | 09:20
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Broenstrup,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Zur Ermittlung des Verbrauchs ziehen wir neben Ihrem Zählerstand auch die Werte des Netzbetreibers heran - ggf. hat sich hierdurch eine Abweichung ergeben.

Sofern bei einer Rechnung ein Problem auftritt, möchten wir Sie um etwas Geduld bitten, da wir den Sachverhalt auch in Ihrem Interesse gründlich prüfen werden.

Die entstandenen Mahn- bzw. Rückläufergebühren werden wir Ihnen selbstverständlich nicht berechnen.

Unser Kundenservice wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.02.2011 | 14:05
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail spider monkey wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso spider monkey zdf.de) und AKTE 20.11 (akte spider monkey akte.net), und auch die Staatsanwaltschaft zu informieren.

10.02.2011 | 18:48
von G. Broenstrup | Regelverstoß melden
ReclaBox ist klasse! Wenige Stunden nach Veröffentlichung meines "Stromio" Problems bei ReclaBox erhalte ich eine Mail dieses Unternehmens. Man habe jetzt meinen (deutlich niedrigeren) Zählerstand am 27.1.2011 erhalten und könne nun eine korrigierte Jahresabrechnung erstellen. Interessant ist, dass dieser Zählerstand vom örtlichen Grundversorger stammt, der Ende Januar zum Ablesen bei uns war. Meine online Eingabe zum Jahreswechsel - wie von Stromio gefordert - und die zahlreichen Mails und das Einschreiben mit dem Zählerstand per 31.12. wurden ignoriert. Der Grundversorger und ReclaBox machten es möglich. Sobald mir nun eine korrekte Jahresrechnung vorliegt melde ich mich noch einmal und lösche dann diesen Eintrag. Danke ReclaBox!

12.02.2011 | 15:06
von Herwart Broenstrup noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein! Das Problem ist noch nicht gelöst.
Es wird wohl eine unendliche und unsägliche Geschichte daraus.
Wir haben zwar heute eine korrigierte Jahresrechnung erhalten und aus einer Stromio-Forderung von knapp 400 Euro wird nun ein Guthaben unsererseits von 202 Euro.
Aber entgegen der schriftlich Zusicherung von Stromio, dass Storno- und Mahngebühren "selbstverständlich nicht berechnet werden", werden in der neuen Rechnung 18 Euro Storno- und Mahngebühren verlangt.
Noch schlimmer, mit der korrigierten Rechnung kam ein zweiter Brief von Stromio, in dem der alte - inzwischen von Stromio zurückgenommene Jahresrechnungsbetrag - angemahnt wird mit weiteren Mahnkosten.
Unprofessioneller geht es nicht.
Ich kann vor diesen Stromanbieter nur warnen!


12.02.2011 | 17:00
von ReclaBoxler-3147814 | Regelverstoß melden
Hallo reclaboxer!
Bei Stromio Strom ist es wie auch bei anderen Programm, mit überhöhten "Fantasie" Zählerständen das Vertragsverhältnis in ein einseitiges Guthabenverhältnis zu verwandeln. Diese Unternehmen versuchen aus Liquiditätsgründen die Verbraucher auszunutzen. Das Unternehmen braucht "jeden Euro" seiner Kunden, für einen möglichst langen Zeitraum.

Auf Ihren aktuellen Fall heruntergebrochen kann ich Ihnen, so wie allen anderen betroffenen Kunden nur raten, sich in die gegenteilige "Lage" zu versetzen. Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung bzw. Fristsetzung. Fordern Sie nach diesem Termin jeden eingezogenen Betrag ohne wenn und aber zurück. Begründen Sie schriftlich mit dem Missbrauch. Jede Kommunikation per Fax und Einschreiben.
Zahlen Sie die korrekten Abschläge jew. pünktlich per Überweisung und stellen Sie rechtzeitig vor Vertragsende die Zahlungen ein, so dass Sie zur Schlussrechnung noch ein "Paar" Euro zu zahlen haben. Berücksichtigen sie die Kaution bzw. Sonderabschlag bei Ihrer Berechnung zum Vertragsende. Kündigung ebenfalls per Fax und Einschreiben mit Rückschein fristgerecht.
Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher aus und lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Ach übrigens: Die Mahnkosten usw. werden die niemals freiwillig stornieren.
Das sind kalkulierte Zusatzeinnahmen, mit denen man die MA im Kundenservice sicherlich zum Teil refinanzieren kann.
Deswegen um so wichtiger: Wenn Sie im Recht sind, können Sie nur wie oben geschildert verfahren und den Spieß umdrehen.
Sind Sie im Recht, scheitern die mit der Einklage der Mahnkosten usw. eh vor jedem Gericht.

15.02.2011 | 11:36
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail spider monkey wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso spider monkey zdf.de) und AKTE 20.11 (akte spider monkey akte.net) zu informieren UND auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten.



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