2121 Views | 10.02.2011 | 11:49 Uhr
geschrieben von Christian Grundmann

superlast-minute.de (Düsseldorf)

Drohung mit Repressalien

Wir haben bei dem Reiseveranstalter "Schauinsland Reisen" eine Reise gebucht, vom 25.01.2011 - 01.03.2011 nach Marsa Alam in Ägypten.

SCHLAGWORTE

Am 3.02.2011 wurden wir von dem Reiseleiter zu einem Gespräch gebeten. Hier wurde uns das Angebot gemacht:

"Sollte Ihnen an einer Planungssicherheit gelegen sein, bieten wir Ihnen an, den Reisevertrag anzupassen und die Rückreise zum Datum / Flugnr. / Rückglughafen zu organisieren.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit:

( ) ich / wir stimmen einer Vertragsänderung zu und trete die vorzeige Heimreise an.

( ) ich /wir möchten dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen."

Nach diesem Gespräch sind naturgemäß insgesamt Gerüchte in Umlauf gekommen. Am 06.02.2011 hat meine Frau mit dem Reiseleiter gesprochen. Er hat daraufhin ihr ohne ein wenn und aber die Beendigung der Reise mündlich bis zum 01.03.2011 zugesagt.

Am 07.02.2011 lief er über den Strand und hat uns aufgefordert umgehend zur Rezeption zu kommen. Hier übergab er uns ein Schreiben vom „ Schauinsland“ .

„ Sie haben unserer Reiseleitung mitgeteilt, das Rückbeförderungsangebot nicht in Anspruch zu nehmen. (Was ist das denn? ) Sollten Sie auch weiterhin unser Angebot ablehnen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir keine weiteren Leistungen mehr erbringen werden. Ihr Rückflug, Ihr Hotel, Ihr Rücktransfer von Ihnen selbst organisiert und gezahlt werden. Auch die Reisebetreuung steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Weitere Rückbeförderung.

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Wir werden Ihnen selbstverständlich die nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstatten.

Hiermit erkläre ich, dass ich das Rückflugangebot nicht in Anspruch nehmen möchte und bin darüber aufgeklärt, dass durch Schauinsland-Reisen keine Leistungen mehr erbracht werden. “ (? Also auch die in Aussicht gestellten Leistungen? )

Ihr Rückflug findet wie folgt statt: Marsa Alam - Düsseldorf am 08.02.2011 mit TUI Fly. Von Düsseldorf dann mit dem Zug nach Münster. Einmal umsteigen. Gepäck über 60 Kilo, 3 Koffer und jeder ein Handgepäck. Gebucht haben wir Marsa Alam - Nürnberg - Münster mit AIR BERLIN.

Uns ist immer noch nicht klar, warum wir den Urlaub in Marsa Alam vorzeitig beenden mussten. Hier war vom ersten Tag an alles ruhig. Auch die Medien haben hier vollkommen versagt. Hier wurde nur die Angst geschürt.

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Kommentare und Trackbacks (9)


10.02.2011 | 12:53
von Anton Reisender | Regelverstoß melden
Air Berlin (und andere Fluglinien) haben ihre Flüge nach/von Ägvpten in der ersten Februar-Woche eingestellt.
Auch wenn der Text Ihres Veranstalters etwas grob erscheint, welche andere Variante als den Rückflug könnte er Ihnen anbieten?

10.02.2011 | 14:23
von ReclaBoxler-8569162 | Regelverstoß melden
"Uns ist immer noch nicht klar, warum wir den Urlaub in Marsa Alam vorzeitig beenden mussten."

Dann schauen Sie doch mal hier; www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherheit.html

Ihre noch nicht genannten Forderungen dürften sich damit erledigt haben.

10.02.2011 | 14:51
von ReclaBoxler-3833722 | Regelverstoß melden
Wären sie dort geblieben, bis Ihr Urlaub zu Ende ist, und hätten nicht mehr zurück fliegen können, dann wäre das Geschrei genauso groß gewesen. Man kann es in so einer Ausnahmesituation niemandem recht machen.

10.02.2011 | 22:32
von Moralische Instanz | Regelverstoß melden
 spider monkey Christian Grundmann: Warum werden eigentlich Reisewarnungen herausgegeben und Rückführungen von Touristen organisiert? Um Sie und Ihren Anhang zu schützen. Immerhin hört man, dass sich die Unruhen in Ägypten nun auch auf den Süden des Landes ausbreiten.

Wo wollen Sie sich den beschweren, wenn der Mob plötzlich eine Hatz auf Ausländer veranstaltet und Sie und die Anderen öffentlich gegrillt werden?

Es war alles nur zu Ihrem Wohl, auch wenn Sie das nicht verstehen.

11.02.2011 | 09:18
von 3 Fragezeichen | Regelverstoß melden
Ich kann weder die Beschwerde noch die Denkweise des Beschwerdeführers nachvollziehen. Auch wenn die Reise bereits monatelang im Voraus gebucht und geplant wurde, und dadurch etliche Euros praktisch in den Sand gesetzt wurden, frage ich mich:
Wie kann man so dermaßen stur sein, sich trotz etlicher Warnungen noch in den Flieger setzen, und damit sich und Angehörige wissentlich in Gefahr bringen?
Auch wenn "alles ruhig" gewesen ist, das hätte sich auch ganz schnell ändern können. So etwas ist mir unverständlich. Bei manchen macht es wirklich den Anschein, als würden sie sich bewusst, derartige "Urlaubsziele" aussuchen, damit man zu Hause mal wieder was zu erzählen hat.

11.02.2011 | 10:03
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Der Veranstalter hat das Recht wahr genommen, den Reisevertrag aufgrund der aktuellen Ereignisse und zum Schutz seiner Kunden zu kündigen.

Ich möchte mal lesen, was passiert, wenn er es nicht gemacht hätte und dann der Gast zu Schaden kommt. Nicht auszudenken.

Übrigens haben das alle Veranstalter so gemacht. Nicht nur Schauinsland.

Sie können ja gern länger vor Ort bleiben. Wie sie dann aber zurück kommen, ist natürlich Ihr Problem

11.02.2011 | 15:09
von ReclaBoxler-1544549 | Regelverstoß melden

Bei schauinsland muss man überhaupt froh sein, wenn nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet werden. unsere Erfahrung (www.dooyoo.de/reiseveranstalter/schauinsland-reisen/1464051/) ist, dass man mit der Reise gleich den Ärger bucht. Den Ton, der hier beschrieben ist, kennen wir auch sehr gut, sowohl von der Reiseleitung in Ägypten, wie auch im sog. "Qualitätsmanagement" des Unternehmens.



11.02.2011 | 16:24
von ReclaBoxler-5407122 | Regelverstoß melden
 spider monkey 1544549
Was hat denn jetzt bitte Ihre verlinkte Beschwerde mit dem hier aktuellen Fall zu tun?

Hier geht es konkret um Urlauber, die ihre Reise nach Ägypten angetreten haben, obwohl die ersten Unruhen schon vor der Hinreise stattfanden. Hier geht es um Urlauber, die nicht verstehen, dass alle Reiseveranstalter, darunter auch ihr Reiseveranstalter Schauinsland, ihre Gäste aufgrund der veränderten Sicherheitslage schnellstmöglich aus Ägypten zurück holen, da sie weder deren Sicherheit noch deren Versorgung vor Ort garantieren können.

 spider monkey Christian Grundmann
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, weshalb Sie Schauinsland Erpressung zur Rückreise und Androhung von Repressalien vorwerfen. Sie hätten natürlich auf eigene Verantwortung und Gefahr in Ägypten bleiben können. Das heißt aber auch, dass Sie vor Ort auf sich alleine gestellt gewesen wären und Sie auch selber dafür hätten sorgen müssen, dass Sie von Ihrem Urlaubsort zum Flughafen und von dort aus irgendwie nach Deutschland zurückkommen (eine sehr sportliche Herausforderung unter der Berücksichtigung, dass Anfang Februar alle Airlines ihre Flüge nach und von Ägypten eingestellt haben). Im Notfall kann man sich schon an die Deutschen Botschaften vor Ort wenden und darauf hoffen, dass die Bundesregierung schon dafür sorgen wird, dass ihre Bürger unbeschadet aus Ägypten herauskommen. Aber: diese Kosten müssen dann auch von Ihnen bezahlt werden - oder hätten Sie in diesem Fall dann hier auch eine Beschwerde eingestellt?

06.07.2012 | 09:01
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter unter den genannten Umständen nachvollziehbar.

Aber wenn ich den BF richtig interpretiere, hat ihm (auch auf mehrfache Nachfrage) NIEMAND den Grund dafür genannt.

Wenn man fragt: "Warum müssen wir zurückfliegen? " und man erhält keine Antwort, sondern nur "Sie müssen zurückfliegen. ", dann ist das keine Art und Weise.

Frage - Antwort - so ist es richtig.



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