Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2356 Views | 14.02.2011 | 11:58 Uhr
geschrieben von Heiko Schulte

Stromio GmbH (Münster)

Anderer Tarif als bestellt (basic statt clasic)

Bestell-/Kundennummer: 1388372

Auch ich bin in die Stromio Falle getappt.

SCHLAGWORTE

Als unser Umzug zum 15.01.2011 feststand, wollte ich etwas sparen und habe über Verivox den Tarif Stromio Classic gefunden. Anmeldung kein Problem (27.11.2010). Am 22.12.2010 erhielt ich dann die Begrüßungs-E-Mail von Stromio. Darin war nichts von irgendwelchen Preisen zu lesen, nur der Tarif hieß nicht wie bestellt "classic" sondern "basic".

Am 08.01.2011 erhielt ich dann per Post die Bestätigung von Stromio. Darin aber völlig andere Konditionen als bestellt, anderer Tarif, andere Gebühren. (Anstatt 1200,-- € im Jahr 1700,-- €). Darauf hin habe ich sofort per Email bei Verivox und Stromio den Vertrag und die Einzugsermächtigung Widerrufen und um Stornierung gebeten, da ich diesen Tarif so nicht bestellt habe. Weder Verivox noch Stromio haben darauf reagiert. In einem Telefonat mit Verivox wurde mir mitgeteilt, dass der beauftragte Tarif zu meinem gewünschten Vertragsbeginn gar nicht mehr verfügbar war!

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Also hätte Stromio gar keinen Vertrag mit mir schließen können. Ich habe daraufhin nochmals am 21.01.2011 Stromio per Mail angeschrieben und das ganze dann auch nochmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eingesandt. Auf all das bis heute keine Reaktion! Mit dem Sendungscode meines Einschreibens konnte ich im Internet nachverfolgen, dassmein Einschreiben am 21.01.2011 eingegangen ist. Wörtlich steht dort: "50 Sendungen übergeben und 50 Rückscheine Quittiert"! Die gehen da also nun schon fast Säckeweise ein. Am 02.02.2011 musste ich feststellen, dass Stromio von meinem Konto trotz Widerrufs der Einzugsermächtigung Geld abgebucht hatte, das habe ich natürlich umgehend zurück buchen lassen. Alles in allem finde ich es unglaublich, wie hier der Kunde ignoriert wird und einem, ohne zu fragen, etwas anderes geliefert wird als bestellt!

Sollte die Angelegenheit nicht umgehend direkt erledigt werden, werde ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Umgehende Stornierung des Vertrages und schriftliche Reaktion seitens Stromio


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2011 | 17:55
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schulte,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihre Darstellungen haben wir nun nochmals geprüft.

Die von Ihnen über das Portal Verivox übermittelte Bestellung haben wir mit dem ausdrücklichen Vermerk für den Tarif "stromio basic" erhalten. Die entsprechende Auftragsdatei mit Ihren Bestelldaten zu exakt diesem Tarif liegt uns im Original vor.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei falscher Übermittlung eines Antrags keine Haftung für technische Probleme bei Vertriebspartnern übernehmen können.

Da Sie uns einen kurzfristigen Einzug gemeldet haben, haben wir umgehend mit der Belieferung begonnen. Die vom Gesetzgeber hierzu vorgeschriebenen Fristen können wir leider nicht ignorieren.

Sofern Sie wegen der falsch übermittelten Antragsdaten und der damit verbundenen Belieferung einen Schadensersatz fordern, ist dieser aus unserer Sicht an Ihren Auftragspartner Verivox zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (24)


14.02.2011 | 12:04
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Richtig muss es heißen: "Mit dem Sendungscode meines Einschreibens konnte ich im Internet nachverfolgen, dass mein Einschreiben am 24.01.2011 eingegangen ist." (nicht 21.01.2011)

14.02.2011 | 17:23
von ReclaBoxler-6514922 | Regelverstoß melden
Die Antwort von Stromio kam ja nun nach dem Eintrag hier recht prompt. Folgendes wurde mir mitgeteilt.

ZITAT EMAIL STROMIO:

"Sehr geehrter Herr Schulte,

vielen Dank für Ihre E-Mails und Ihr Schreiben vom 21.01.2011.

Ihre Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, bedauern wir sehr. Selbstverständlich akzeptieren wir Ihre Entscheidung und bestätigen Ihnen hiermit den Widerruf.

Bitte beachten Sie, dass die Strombelieferung seit dem 15.01.2011 durch die Stromio GmbH erfolgt.

Gemäß der auf unserer Internetseite aufgeführten Widerrufsbelehrung verweisen wir auf die Widerrufsfolgen, die sich aus der bereits erfolgten Belieferung ergeben.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht ganz, teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

Ihre Abmeldung haben wir unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen im Lieferantenwechselprozess zum 31.03.2011 vorgenommen.

Ihre Einzugsermächtigung sowie den Abschlagsplan haben wir gelöscht. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Forderung unter Angabe Ihre Vertragskontonummer fristgemäß.

Unsere Schlussrechnung erhalten Sie nach erfolgter Verbrauchsabstimmung mit Ihrem Netzbetreiber. Bitte teilen Sie diesem auch den Zählerstand zum genannten Termin mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam"

Dazu kann ich Stromio nun folgendes zur Kenntnisnahme mitteilen:

Da der Vertrag nicht das beinhaltet was ich bestellt habe, werde ich den Termin 31.03.2011 nicht akzeptieren. Es ist mit Ihnen daher kein gültiger Vertrag zustande gekommen, ergo akzeptiere ich auch keinerlei Forderungen Ihrerseits!

Sollte Ihrerseits keine sofortige Stornierung und Freigabe meines Anschlusses erfolgen, werde ich die Angelegenheit umgehend zur gerichtlichen Klärung meinem Rechtsanwalt übergeben.

Des weiteren habe ich, wie in den von Verivox übermittelten Vertragsdaten (Zitat Verivox PDF: "Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware, d. h. der Strombelieferung beim Empfänger. ") mich ohnehin an die Frist zum Widerruf gehalten. Siehe Datum Email und Einschreiben!

14.02.2011 | 20:02
von Margitta | Regelverstoß melden
Die gleiche E-Mail habe auch ich am 9.2. bekommen mit gleichem Text - allerdings mit: Bitte beachten Sie, daß die Strombelieferung seit dem 1.2. durch die Stromio GmbH erfolgt.
Danach identischer Text, einschließlich des Abmeldetermines zum 31.3.
Gleichzeitig wurde der 1. Abschlag abgebucht, natürlich viel zu hoch!
Auch ich hatte meinen Auftrag, für den ich bis heute keine Bestätigung habe, nach Eingang einer Preiserhöhung fristgerecht storniert, d. h. ich bin per Einschreiben vom Vertrag zurückgetreten.
Am Samstag habe ich nochmals per Fax zu o. g. Mail Stellung bezogen, die Einzugsermächtigung entzogen und diesen Brief heute auch per Einschreiben/Rückschein abgesandt. Wieviele solcher Einschreiben wohl diesmal bei Stromio ankommen?
Auch ich sehe es so, daß zwischen mir und der Stromio GmbH kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist!

15.02.2011 | 11:23
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail spider monkey wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso spider monkey zdf.de) und AKTE 20.11 (akte spider monkey akte.net) zu informieren UND auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

15.02.2011 | 17:47
von Margitta | Regelverstoß melden
Die Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, der WDR und Wiso wurden von mir inzwischen informiert.

15.02.2011 | 21:20
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Hallo "liebe" STROMIOaner.

Na, das scheint ja noch lustig zu werden.

Nun sind also die "Anderen" Schuld, ich bezweifle das zwar, aber bitte, wenn Sie das so belegen können, dann einigen Sie sich mit VERIVOX.

Denn ich habe eine Bestätigung (siehe Anhang), in dem Vertragsabschluss PDF von VERIVOX eindeutig und schwarz auf weiß steht, dass ich den Tarif "Classic" mit den angegebenen Gebühren bestellt habe.

Ich habe von Ihnen erst am 08.01.2011 eine schriftliche Vertragsbestätigung erhalten. Ergo konnte ich erst sieben Tage vor Lieferbeginn einsehen, zu welchen Konditionen Sie mir den Strom liefern wollen. Denn der kurzen Begrüßungsmail vom 22.12.2010 war, was den Tarif angeht, keinerlei Gebührenübersicht beigefügt.

Als ich Ihr Schreiben am 08.01.2011 erhielt, habe ich sofort versucht, Kontakt mit Ihrem Unternehmen aufzunehmen und Widerspruch einzulegen, was sich aber als unmöglich herausstellte. Erst die Veröffentlichung hier im Internet hat Sie dazu bewegt, überhaupt tätig zu werden. E-Mail, Telefon und Einschreibbrief wurden bis dahin ignoriert.

Ich frage mich, wie viele Ihrer Kunden schon resigniert haben und es einfach hinnehmen und zahlen. Ich finde es ist ein sehr trauriges Bild, das Sie abgeben, aber nun gut, das scheint Ihre Masche zu sein.

Ich für meinen Teil möchte Ihnen hiermit nochmals unmissverständlich klar machen, dass Sie von mir ohne ein gerichtliches Urteil keinen Cent bekommen werden. Ich werde die ganze Angelegenheit nun endgültig in den nächsten Tagen meinem Rechtsanwalt zur Klärung übergeben.

Des weiteren werde auch ich Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz und Presse in Kenntnis setzten. Laut Telefonat hat sich auch mein Grundversorger der Sache angenommen und will den Vorgang genauer prüfen.

Nach all dem, was über Ihre Firma hier und in diversen anderen Foren zu lesen ist, bin ich schon jetzt sehr gespannt auf das, was bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung herauskommt.

Nun, wir werden sehen.

MfG

Heiko Schulte
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1 reclabox beschwerde de 57342 teaser


15.02.2011 | 21:28
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Hier nochmal ein Versuch, die Bilder hochzuladen.
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1 reclabox beschwerde de 57345 teaser 2 reclabox beschwerde de 57345 teaser


16.02.2011 | 09:35
von Dr. Liliana Hoffmann
Sehr geehrter Herr Schulte,

ich bin in derselben Situation geraten: VERIVOX bestätigt "classic", STROMIO bestätigt eine Woche später "basic".

Wenn Sie an einem gemeinsamen Vorgehen interessiert sind, dann bitte melden Sie sich an stromio.stop spider monkey emailn.de.

Viel Erfolg!

16.02.2011 | 20:05
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Hallo,

nun scheint die ganze Sache noch verrückter zu werden. Ich habe von meinem Grundversorger (RWE) heute die Anmeldebestätigung zum 15.01.2011 per E-Mail bekommen. Na, dann bin ich jetzt wirklich gespannt, was das noch wird. (Leider haben die Fotos in den letzten Beiträgen nicht funktioniert. Ich versuche es noch ein letztes mal.)

 spider monkey Stromio: Natürlich sende ich ihnen die Unterlagen gerne per E-Mail oder Fax.

MfG

Heiko Schulte
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1 reclabox beschwerde de 57462 teaser 2 reclabox beschwerde de 57462 teaser


16.02.2011 | 21:24
von Margitta Hohmann | Regelverstoß melden
Hallo Herr Schulte, es sieht fast so aus, als hätte sich Stromio auf diesem Weg von Ihnen als Kunden "verabschiedet", so deute ich jedenfalls die zeitliche Übereinstimmung der Mail von Stromio (bitte beachten Sie, dass die Strombelieferung seit dem 15.1. durch die Stromio GmbH erfolgt) und der Anmeldebestätigung Ihres Grundversorgers.

Meine Frage: Hat Stromio denn von Ihnen Geld abgebucht? Ich warte ja immer noch vergeblich auf eine Reaktion dieses Unternehmens. Uns wurde ja sofort mit dieser Mail, Inhalt u. a. "bitte beachten Sie, dass..." ein Abschlagsbetrag abgebucht.
In Ihrem Fall hat ja wohl nun der Grundversorger Anspruch auf Bezahlung, oder?

MfG
Margitta Hohmann

16.02.2011 | 22:31
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Hallo Frau Hohmann,

ja, die Stromio GmbH hatte bislang einen Abschlag abgebucht, diesen hatte ich aber umgehend zurück buchen lassen.

Am Tag, als der Brief von Stromio eintraf (08.01.2011), habe ich auch mit dem Grundversorger (RWE) Kontakt aufgenommen, da ich zu der Zeit noch Kunde dort war (alte Wohnung). Ich habe dort nach der Zählernummer der neuen Wohnung gefragt und ob dieser schon von einem anderen Anbieter (Stromio) angemeldet sei. Zu dem Zeitpunkt war aber laut RWE Kundendienst die Zählernummer nicht belegt.

Was auch immer das nun bedeutet haben mag.
Zumindest habe ich die RWE gebeten, mir eventuell behilflich zu sein. Mir wurde geraten, einfach eine Anmeldung vorzunehmen, und man werde sich dann die Sache mal genauer ansehen. Das habe ich dann auch online gemacht.
Soweit ich mich erinnere, hatte mir die Dame auch noch etwas von Fristen genannt, die der neue Stromanbieter einhalten müsse, bei einer Neuanmeldung (Umzug). Aber was das jetzt genau war, weiß ich nicht mehr.
Nun gut, letztendlich kam heute dann die Anmeldebestätigung von der RWE per E-Mail und darin steht, dass meine Vertragsunterlagen in den nächsten Tagen per Post kommen.
Na ja, wirklich freuen werde ich mich erst, wenn ich das ganze schwarz auf weiß habe. Und ob die "Stromioaner" einfach so aufgeben? Das bezweifle ich noch. Hoffen wir das Beste.

MfG

Heiko Schulte

17.02.2011 | 11:05
von Stromio GmbH
Sehr geehrter Herr Schulte,

da Sie zwischenzeitlich Ihren Vertrag widerrufen haben und Ihnen dies bereits per Mail bestätigt wurde, endet Ihre Strombelieferung zum 31.03.2011 (eine frühere Abmeldung ist aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht möglich).

Hinsichtlich der Übermittlung Ihres Antrags werden wir uns mit Verivox in Verbindung setzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass für uns der eingehende Antrag mit dem dort gewählten Tarif entscheidend ist. Verivox ist Ihr Vermittler, kann Ihnen gegenüber aber keinen Vertrag bestätigen.

Sofern Verivox uns mitteilt, dass Sie einen Antrag für den Tarif "basic" übermittelt haben, gehen wir in bestem Glauben von der Richtigkeit aus und lösen die vereinbarten Schritte zur Umstellung aus.

Wir bedauernd die eingetretenen Umstände außerordentlich, müssen den Fehler dennoch eindeutig auf die fehlerhafte Übermittlung Ihres Antrags durch die Firma Verivox zurückführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice


17.02.2011 | 14:09
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Soso, Sie wollen mir also allen ernstes erzählen, dass ich nun an eine Frist gebunden bin, weil es ein Kommunikationsfehler zwischen Verivox und Ihnen gegeben hat?

Ich habe die Bestätigung meines Auftrages (siehe oben). Und das ist für mich maßgebend. Fakt ist, ich habe das gelieferte so nicht bestellt!

Da Sie die Fakten nicht anerkennen, habe ich Rücksprache mit meiner Rechtsanwältin gehalten, und die hat bestätigt, dass ich mit Ihnen keinen gültigen Vertrag habe, und es somit auch keinerlei gesetzliche Fristen gibt, die einzuhalten sind. Sie hat mir dringend dazu geraten, umgehend Verbraucherschutz, Presse und die Bundesnetzagentur zu benachrichtigen, sowie Strafanzeige zu stellen, wegen Betruges (Abbuchung trotz entzogener Einzugsermächtigung) und Vortäuschung falscher Tatsachen. Dieses werde ich heute Nachmittag einleiten.

Wer was wie falsch übermittelt hat, ist für mich letztendlich nicht maßgebend. Ich habe die Auftragstätigung, in der eindeutig zu lesen ist, dass ich den Tarif "Classic" bestellt habe.

Daher fordere ich Sie letztmalig auf, mir binnen acht Tagen eine schriftliche Bestätigung der Nichtigkeit des Vertrages zuzusenden.

Sollte dieses nicht geschehen, werde ich meine Rechtsanwältin damit beauftragen, die rechtlichen Schritte einzuleiten um die Angelegenheit in einem Gerichtsverfahren zu klären.

gez. Heiko Schulte

17.02.2011 | 15:19
von M. Hohmann | Regelverstoß melden
Na, herzlichen Glückwunsch, Herr Schulte (ironisch gemeint), da haben sie ja dann vom 15.1.11 bis 31.3.11 gleich zwei Stromlieferanten, gibts dann vielleicht Mengenrabatt? Ich fasse es nicht! Da ich selbst bis jetzt keine Reaktion auf mein Einschreiben erhalten habe, will ich es nachher dann doch noch über diese Plattform per Beschwerde versuchen - offensichtlich die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Reaktion hervorzurufen.

MfG
M. Hohmann

17.02.2011 | 18:27
von ReclaBoxler-6514922 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Hohmann,

ja, ich werde mich weiter überraschen lassen.

17.02.2011 | 19:55
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Liebe Fa. Stromio.

Nachdem Sie weiterhin so standhaft bei Ihrer Meinung bleiben, habe ich heute Kontakt zu meiner Rechtsberatung aufgenommen. Diese hat mir bestätigt, dass es keinen gültigen Vertrag gibt. Daher haben Sie auch keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Kosten, noch gibt es eine gesetzliche Frist, die einzuhalten wäre.

Wie von der Rechtsanwältin geraten, habe ich heute Strafantrag gestellt wegen Betruges (Abbuchung trotz widerrufener Einzugsermächtigung, sowie wegen Vortäuschung falscher Tatsachen). Des weiteren wurde nun die Bundesnetzagentur, sowie Verbraucherschutz und Presse informiert.

Sollten Sie nicht binnen acht Tagen eine schriftliche Bestätigung zur Nichtigkeit des Vertrages und die sofortige Freigabe meines Anschlusses zusenden, werde ich meine Rechtsanwältin mit den weiteren Schritten zur gerichtlichen Klärung beauftragen.

gez. Heiko Schulte

18.02.2011 | 11:24
von Stromio GmbH
Sehr geehrter Herr Schulte,

nach Rücksprache mit der Firma Verivox liegt uns eine Stellungnahme vor, nach der Sie den Tarif "classic" dort angefordert, aber noch vor Weiterleitung zu Stromio storniert haben.

Kurze Zeit später haben Sie erneut einen Tarifwechsel zu Stromio über Verivox beauftragt, diesmal zum Tarif "basic".

Uns liegen die Anmeldedokumente der Firma Verivox vor, die Ihren Abschluss im Tarif "basic" bestätigen.

Wir dürfen daher - bei weiterem Interesse, uns gerne in Ihrem Sinne gütlich zu einigen - darauf verweisen, dass alle vorliegenden Dokumente inkl. Antrag mit Ihren persönlichen Daten Ihrer Behauptung widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice


19.02.2011 | 11:27
von Heiko Schulte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch mir wurde bei erneuter Nachfrage von Verivox gesagt, dass der Tarif "Basic" an Stromio übermittelt wurde. Es ist richtig, dass ich zuerst direkt nach Bestellung bei Verivox einen Auftrag storniert habe, weil ich mich erst anders entscheiden wollte. Doch habe ich dann kurze Zeit später wieder den Tarif "Classic" bestellt. Und auch nur darüber habe ich Unterlagen von Verivox erhalten. Denn der erste Auftrag kam gar nicht soweit, dass irgendwelche Daten übermittelt wurden. Interessanter Weise ist auch nur dieser Auftrag im Internet bei meinem Kundenkonto unter Verträge vermerkt. Verivox kann sich z.Zt. angeblich selbst nicht erklären, warum das so gelaufen ist. Eventuell ist dort, laut Aussage der Mitarbeiterin, wegen der zeitlichen Nähe der Stornierung und der neuen Beauftragung etwas durcheinander geraten... Deshalb soll ich alle vorhandenen Unterlagen bei Verivox zur Untersuchung einreichen.


25.02.2011 | 00:09
von ReclaBoxler-6514922 | Regelverstoß melden
Zitat Stromio: "Wir dürfen daher - bei weiterem Interesse, uns gerne in Ihrem Sinne gütlich zu einigen."

In wie fern sähe den ein Angebot zur Einigung Ihrerseits aus? Bis heute hat es immerhin noch niemand für nötig gehalten, mir eine postschriftliche Benachrichtigung zuzusenden. Auch kein Rückruf Ihrerseits ist bis heute eingegangen. Es kann doch nicht Ihr Anliegen sein, sämtliche Kundenangelegenheiten in einem Forum zu lösen?

gez. Schulte

26.02.2011 | 13:11
von Heiko Schulte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio schreibt hier von "...bei weiterem Interesse, uns gerne in Ihrem Sinne gütlich zu einigen..." Aber nimmt in keinster Weise zu mir Kontakt auf, um eine Lösung zu finden. Daher ist die Beschwerde immer noch aktuell.


12.03.2011 | 23:11
von Heiko Schulte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute gibt es keinerlei Reaktionen mehr von der Fa. Stromio. Von einer gütlichen Einigung, wie es Stromio einst angeboten hatte, ist wohl keine Rede mehr. Stromio stellt wieder komplett auf Stur. War wohl alles nur hinhalte Taktik seitens Stromio.


23.03.2011 | 13:36
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Hallo, bislang gibt es immer noch keine weitere Reaktion seitens Stromio. Einzig ist heute ein Schreiben des Grundversorgers zur Ablesung des Zählerstandes gekommen. Ich bin mal gespannt, was da dann für eine Endabrechnung auf mich zu kommt.

Meine Strafanzeige wegen der Abbuchung trotz widerrufener Einzugsermächtigung wurde an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weitergeleitet. Mal sehen, was bzw. ob etwas davon kommt.

Erfreulich war heute ein Telefonanruf seitens eines Fernsehsenders, die sich dem Thema nun annehmen wollen. Man kann nur hoffen, dass dadurch die Verbraucher über das Treiben ausreichend informiert und gewarnt werden.

03.04.2011 | 00:32
von Heiko Schulte endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit dem 18.2.11 habe ich nichts mehr von diesem "Verein" gehört. Ich habe nun am 31.03.11 den Zählerstand an den Netzbetreiber übermittelt. Ich hoffe, ich bekomme wenigstens eine korrekte Abrechnung von Stromio, damit der Ärger endlich ein Ende hat. Mein Fazit ist klar, lieber etwas mehr bezahlen und einen kundenfreundlichen Service haben, als auf diese Discoutanbieter "reinfallen" und sich nur Ärger einbrocken. Einmal und NIE wieder!


08.04.2011 | 10:55
von Heiko Schulte | Regelverstoß melden
Liebe Stromianer.

Ihr könnt es nicht lassen. Nicht einmal eine Abrechnung kann diese Firma korrekt erstellen. Selbst dort wird versucht auf einer Weise dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich habe dem Netzbetreiber den Zählerstand vom 31.03.2011 mitgeteilt. Doch was macht Stromio daraus? Sie nehmen diesen Zählerstand und datieren diesen zurück auf den 21.03.2011. Die zehn Tage bis zum 31.03.2011 werden einfach dazugeschätzt, und so hat man mal eben schnell ca. 33 € mehr einkassiert. Ich werde dem "Verein" natürlich nur den korrekten Betrag überweisen, aber viele Menschen werden das vielleicht gar nicht bemerken und Stromio bucht ab und hat die Kohle im "Sack". Unglaublich.



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