Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1008 Views | 14.02.2011 | 18:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7012729

Stromio GmbH (Münster)

Keine Anmeldung beim Netzbetreiber und nicht erreichbar

Bestell-/Kundennummer: 10185852

Am 20.10.2010 habe ich den Wechsel von E.ON zu Stromio über das Portal Verivox beauftragt.

SCHLAGWORTE

Der Empfang meines ausgefüllten Antrages wurde am 29.10.2010 durch Stromio bestätigt und man hat mir als voraussichtlichen Lieferbeginn den 01.01.2011 genannt.

Am 05.11.2010 habe ich von Stromio die Mitteilung erhalten, dass die Kündigung meines bisherigen Anbieters zum 31.12.2010 akzeptiert worden ist und dass Stromio eine Anmeldung zum 01.01.2011 an den örtlichen Netzbetreiber geschickt hat.

Kurz vor dem geplanten Belieferungsbeginn, am 28.12.2010, hat Stromio mir mitgeteilt, dass die Anmeldung durch den örtlichen Netzbetreiber abgelehnt worden ist. Gründe dafür wurden nicht genannt. Daraufhin habe ich tagelang vergeblich versucht, die kostenpflichtige Hotline zu erreichen. Es folgte entweder nur eine Ansage, dass ich es zu einem späteren Zeitpunkt versuchen solle oder ich hing mindestens 30 Minuten in der Warteschleife, woraufhin ich es aufgegeben habe. Anschließend habe ich meine Anfrage per E-Mail formuliert und an den Kundenservice geschickt. Auf alle meine E-Mail-Anfragen folgten wenn überhaupt nur automatisierte Eingangsbestätigungen, aber keine Antworten.

Am 28.01.2011 hat mich erneut dieselbe Mitteilung von Stromio erreicht. Der Wortlaut war absolut identisch und ich habe zwischenzeitlich immer noch keine einzige Antwort auf auch nur eine einzige meiner bisher mindestens fünf E-Mails erhalten (übrigens bis heute nicht!). Ebenso habe ich keine konkrete Auftragsbestätigung mit Nennung der vereinbarten Preise und der Abschlagszahlungen erhalten.

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Mich hat Anfang Februar 2011 dafür die Mitteilung erreicht, dass sich der Arbeitspreis aufgrund der EEG-Umlage erhöht und das noch vor Belieferungsbeginn! Die zwölfmonatige Preisfixierung, die zu meiner Entscheidung für Stromio maßgeblich beigetragen hat hat, wird damit ad absurdum geführt.

Kurz danach habe ich überraschenderweise von meinem bisherigen Anbieter E.ON eine Schlussabrechnung per Post erhalten. Auf telefonische Nachfrage wurde mir dort mitgeteilt, dass mein Vertrag dort bereits zum 30.11.2010 beendet worden ist. Seitdem hänge ich nun also in der teuren Grundversorgung des örtlichen Netzbetreibers. Eine Anmeldung durch Stromio habe laut E.ON nicht stattgefunden.

Zwischenzeitlich habe ich der Firma Stromio präventiv die Einzugsermächtigung entzogen und meinen Widerruf zum Vertrag erklärt. Dies ist laut Widerrufsbelehrung bis zu 14 Tage nach Belieferungsbeginn möglich. Eine Bestätigung dafür habe ich bisher nicht erhalten.

Außer Ärger, großen Aufwand und erhebliche finanzielle Nachteile (u. a. durch die Grundversorgung seit dem 30.11.2010) hat mir der geplante Wechsel nichts gebracht und sollte sich das Problem hier bei ReclaBox nicht kurzfristig lösen lassen, werde ich meinen Anwalt mit dem Fall beauftragen und Schadenersatz einklagen.

Ich bin nach diesem Auftragsverlauf nicht mehr an einer Geschäftsbeziehung mit Stromio interessiert und bleibe lieber bei meinem bisherigen Anbieter.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Schriftliche Bestätigung meines Widerrufs und Stornierung des Auftrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2011 | 17:55
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

In Ihrem konkreten Fall überschneiden sich leider mehrere Sachverhalte, die mit der im Detail komplexen Marktpartnerkommunikation auf dem deutschen Energiemarkt zusammenhängen.

Da Sie uns zeitgleich mit Ihrem Eintrag bereits Ihren Widerruf übermittelt haben und Ihnen dieser bereits bestätigt wurde, können wir uns abschließend nur noch einmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen - auch wenn die Ursache nicht gänzlich bei uns zu suchen ist.

Als Entschädigung wird sich unser Kundenservice in Kürze bei Ihnen melden. Bereits jetzt möchten wir Ihnen eine angemessene Gutschrift für die entstandenen Unannehmlichkeiten zusagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.02.2011 | 11:02
von Dr. Liliana Hoffmann
Ich kann nur empfehlen, die Verbraucherzentrale, die Bundesnetzagentur (Verbraucherservice-Energie spider monkey BNetzA.de), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (mail spider monkey wettbewerbszentrale.de), die Sendungen WISO (wiso spider monkey zdf.de) und AKTE 20.11 (akte spider monkey akte.net) zu informieren UND auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

15.02.2011 | 11:08
von Reclabox111 Wew1
Dieser Kommentar wurde entfernt.

16.02.2011 | 11:22
von Heinz Der Heizer | Regelverstoß melden
Hallo,
ich finde, dass es an der Zeit ist sich zu organisieren. Wenn Sie Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen haben: stromio.stop spider monkey emailn.de
Ich versuche dort gerade möglichst viele Betroffene zusammenzubringen, um Öffentlichkeit zu schaffen. Das weitere Vorgehen soll auf dieser Plattform gemeinsam erarbeitet werden.
Lieben Gruß

24.02.2011 | 16:55
von ReclaBoxler-7012729 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat meinen Widerruf schriftlich bestätigt und mir eine Entschädigung überwiesen. Damit sind die Kosten, die mir durch die Einschreiben und die Hotline entstanden sind, gedeckt.
Vielen Dank!




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