Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 549 Views | 16.02.2011 | 12:31 Uhr
geschrieben von Roland Vogel

Stromio GmbH (Münster)

Keine Reaktion auf Widerruf

Bestell-/Kundennummer: 10270457 und 10270461

Auch wir haben die gleichen Probleme, wie die meisten Beschwerdeführer hier. Ich bewohne mit meiner Mutter zusammen ein 2-Familienhaus, in dem jede Wohnung einen eigenen Stromvertrag besitzt.

SCHLAGWORTE

Wir kündigten unsere Verträge beim alten Anbieter im November 2010 und erhielten diese Bestätigung auch noch Ende November. Daraufhin erteilten wir Stromio über Verifox am 26.11.2010 einen Auftrag zur Stromlieferung ab dem 01.01.2011. Unserer Meinung nach im Rahmen des Möglichen, da die Vorverträge bereits bestätigt gekündigt waren.

Am 07.12. dann die Empfangsbestätigung von Stromio mit Liefertermin 01.02.2011 und der Begründung der gesetzlich geforderten Fristen. Kurz vor Weihnachten, genau am 23.12. teilte uns dann der Grundversorger EnBW mit, dass wir keinen aktuellen Stromliefervertrag besitzen und ab Januar 2011 in der Grundversorgung sind.

Eine Kontaktaufnahme mit Stromio diesbezüglich war aufgrund der hier schon reichlich beschriebener Gründe natürlich nicht möglich. Dafür kam dann am 07.01.2011 ein Schreiben mit einer Preiserhöhung durch das EEG.

Am 31.01. endlich ein Schreiben von Stromio. Wir dachten, jetzt geht die Belieferung los. Doch weit gefehlt! Es war eine Anzeige über eine Belieferungsverzögerung, da angeblich der Netzbetreiber die Nutzung zum 01.02. ablehnt.

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Nach sofortiger Rücksprache mit dem Netzbetreiber EnBW erfuhr ich auch den Grund. Stromio meldete die Netznutzung verspätet erst am 28.01.2011 an. Nach erneuter erfolgloser Kontaktaufnahme mit Stromio hatten wir die Faxen dicke.

Am 01.02. widerriefen wir unsere Aufträge und die Einzugsermächtigungen per Fax und Einschreiben mit Rückschein. Die gleichen Schreiben gingen auch auf dem gleichen Wege am 07.02. nach Düsseldorf, da bis dahin aus Magdeburg mal wider keine Reaktion kam. Bis zum heutigen Tag ist der Stand immer noch der gleiche. Keine Reaktion von Seiten Stromios.

Unsere Geduld ist nun am Ende, und besonders auch die Nerven meiner alten Mutter! Seit 01.01. sind wir nun schon in der teuren Grundversorgung und zahlen mehr als je zuvor. Die Verträge mit Stromio sind nie zustande gekommen.

Ich fordere daher Stromio auf, uns die Kündigungen bis Freitag den 18.02.2011 zu bestätigen und uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, werde ich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten und die Angelegenheit unserem Anwalt übergeben.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Bestätigung des Widerrufs und Erstattung der Kosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2011 | 12:45
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihren Unmut über den Verlauf Ihres Anbieterwechsels können wir nachvollziehen. Nach Prüfung Ihrer Bestellung können wir Ihnen die Gründe gerne erläutern:

Sie haben am 26.11.2010 einen Auftrag über den Partner Verivox an uns gerichtet und haben sich für eine Belieferung ab dem 01.01.2011 entschieden.

Dieser Termin ist aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht einzuhalten. Ihr Auftrag hätte bis zum 20.11.2010 bei uns vorliegen müssen, um zum 1. Januar ausgeführt werden zu können. Dieser Umstand ist nicht nur in unseren AGB erläutert, sondern auch eindeutig an unseren Partner Verivox kommuniziert.

In Ihrem Fall wurden die vorab definierten Fristen vom Vermittler Verivox Ihnen gegenüber nicht korrekt dargestellt. Auf unserer eigenen Internetpräsenz hätten Sie beispielsweise am 26.11.2010 keinen Auftrag mehr zum 01. Januar 2011 abschließen können.

Der verspätete Liefertermin ist daher außerhalb unseres Einflusses durch einen Fehler der Firma Verivox zustande gekommen.

Da wir diesbezüglich nicht in Kenntnis waren, dass Sie bereits zum 01. Januar beliefert werden möchten, musste Ihre Abmeldung nicht beim Vorlieferanten, sondern beim jetzt eingesprungenen Grundversorger stattfinden. Auch hier hätten wir bei korrekter Auftragsübermittlung korrekt reagieren können. In Ihrem Falle mussten wir die Abmeldung erneut, dann aber aufgrund der gesetzlichen Fristen, einen Monat später vornehmen.

Ihren Widerruf nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis und werden diesen schnellstmöglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


17.02.2011 | 15:06
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Diese Antwort ist pure Dreistigkeit. Bitte die Beiträge: Zu hohe Monatsraten, Preiserhöhung, Null Service und Wer bezahlt das PING PONG Spiel zw. VERIVOX und STROMIO? lesen. Wenn Sie Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen gegen STROMIO haben: bitte an stromio.stop spider monkey emailn.de ein Mail schicken. Wir versuchen dort möglichst viele Betroffene zusammenzubringen, um Öffentlichkeit zu schaffen. Das weitere Vorgehen soll auf dieser Plattform gemeinsam erarbeitet werden.

18.02.2011 | 14:27
von Roland Vogel | Regelverstoß melden
Die Bestätigungen der beiden Widerrufe haben wir heute erhalten. Mit der Abmeldung zum 31.03. sind wir jedoch nicht einverstanden. Wir wünschen keine Belieferung mit Strom ab dem 01.03. durch die Firma Stromio.
Durch den Widerruf vor der Lieferung sind keine Verträge mit ihnen zustande gekommen.
Wir verlangen die sofortige Stornierung unserer Aufträge und auch sofortige Stornierung der Anmeldungen beim Netzbetreiber EnBW. In der Grundversorgung sind wir ja eh schon. Da läuft die dann bis zur Belieferung durch einen anderen Anbieter auch weiter.
Des weiteren vermissen wir ein Angebot über einen entsprechenden Schadenersatz.
Solange diese Forderungen nicht geklärt sind, können wir die Angelegenheit auch nicht als erledigt ansehen.

18.02.2011 | 16:47
von Stromio GmbH
Sehr geehrter Herr Vogel,

gerne würden wir Ihrem Wunsch nachkommen, und Ihren Vertrag bzw. Ihre Strombelieferung sofort auflösen. Der Gesetzgeber schreibt jedoch eine Frist vor, die wir wie alle Anbieter auf dem Energiemarkt beachten müssen. Die Abmeldung zum 31.03.2011 kann daher leider nicht beschleunigt werden.

Innerhalb Ihres Auftrags haben wir Sie ausführlich über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen unterrichtet. Demnach ist bei Widerruf nach Beginn der Strombelieferung ein Wertersatz für den entnommenen Strom zu leisten.

Wir bedauern Ihnen keine anderweitigen Auskünfte erteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenservice


01.03.2011 | 20:13
von Sarah S. | Regelverstoß melden
Hallo Herr Vogel,

gibt es hierzu schon Neuigkeiten?

MfG
Sarah S.

01.03.2011 | 22:17
von ReclaBoxler-2510400 | Regelverstoß melden
Liebe STromio, das ist gelogen! Solange keine Belieferung erfolgt ist, kann jeder Stromliefervertrag storniert werden. Ich habe selber mal für einen Energielieferanten gearbeitet. Und kenne mich mit SAP I-SU aus. Kostet euch nur maximal zwei Mails oder Telefonate mit dem Grundversorger. Macht eure Hausaufgaben!

04.03.2011 | 22:54
von ReclaBoxler-9211128 | Regelverstoß melden
Hier ein Auszug aus "§ 14 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) " zum Lieferantenwechsel

Zitat: " (1) Der Wechsel von Entnahmestellen zu anderen Lieferanten ist nur zum Ende eines Kalendermonats durch An- und Abmeldung bei dem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, möglich.

(2) Der bisherige Lieferant ist verpflichtet, unverzüglich1.dem Netzbetreiber die Abmeldung seines Kunden mitzuteilen und2.dem neuen Lieferanten in einem einheitlichen Format elektronisch eine Kündigungsbestätigung zu übersenden, soweit der neue Lieferant die Kündigung in Vertretung für den Kunden ausgesprochen hat.

(3) Der neue Lieferant ist verpflichtet, dem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Beginn der Lieferung alle Entnahmestellen seiner neuen Kunden und alle hinzukommenden Entnahmestellen seiner bisherigen Kunden, soweit die Entnahmestellen an das Netz des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen angeschlossen sind, und den beabsichtigten Beginn der Netznutzung mitzuteilen."

Ungeachtet der Tatsache, dass bei dem hier geschilderten Anliegen / Problem mit der Lieferung noch nicht begonnen worden ist:

Eine vom "bisherigen" Stromlieferant bei der Abmeldung beim Netzbetreiber zu beachtende Frist sehe ich in der StromNZV nicht - lediglich eine Frist, die der neue Stromlieferant bei der Anmeldung beim Netzbetreiber beachten muss ("spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Beginn der Lieferung").



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