Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1632 Views | 21.02.2011 | 15:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1425079

Stromio GmbH (Münster)

Stromio ignorant, blind und taub

Die erste Stromio-Strompreiserhöhung von Mitte Dezember 2010 hatte ich abgelehnt, weil die sechs Wochenfrist von Stromio "vergessen" wurde.

SCHLAGWORTE

Dann erhielt ich von Stromio am 17.01.2011 einen bunten Werbeprospekt ohne Datum, beschriftet "günstige Angebote", welches ich gerade als unliebsame Reklame wegwerfen wollte. Doch siehe da, in den Innenseiten des Prospektes war eine saftige Strompreiserhöhung von 28,5 % ab 1.3. 2011 versteckt (m. E. rechtswidriger Prospekt; unlautere Werbung).

Ich habe die Strompreiserhöhung abgelehnt und mein Sonderkündigungsrecht sofort zum 28.02.2011 an Stromio mitgeteilt. Das hat die aber nicht interessiert, denn meinem neuen Stromversorger wurde von Stromio der 30.06.2011 als Vertragsende benannt.

Sofort habe ich Beschwerde, auch bei der Aufsichtsbehörde eingelegt, aber Stromio reagiert einfach nicht, sogar von der kostenpflichtigen "SERVICE"-Line von Stromio wird man von einem automatischen Ansagetext abgespeist.

Meine Lastschriftermächtigung habe gestrichen und dieses Stromio mitgeteilt. Vielleicht wachen die nach der Rückbuchung auf, denn meine Kündigungen hat Stromio bis heute (21. Februar 2011) trotz Beschwerden nicht beantwortet.

Ich kann nur betonen: Hände weg von Stromio, denn für mich sieht das (Zahlungsverzögerungen, keine Antworten) wie eine kommende Insolvenz von Stromio aus, da die Firma nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgegebenen Standards zu einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung zu erbringen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 5 Monate nach 5 Monate
08.07.2011 | 12:58
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (12)


21.02.2011 | 16:12
von Strimoi
Dieser Kommentar wurde entfernt.

22.02.2011 | 10:41
von ReclaBoxler-9110229 | Regelverstoß melden
Hallo Strimoi,

damit Sie den Vorgang wirklich und ernsthaft zuordnen können, hier mein Stromio-Vertragskonto: 1280680.

Meine Schlusszahlung erfolgt nur auf Rechnung und korrekter Abrechnung ohne Preiserhöhung, da von mir korrekt und fristgerecht wegen der 28,5 % Strompreiserhöhung zum 28.02.2011 gekündigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
obiger Stromio-Kunde

22.02.2011 | 11:48
von Strimoi | Regelverstoß melden
Strimoi

Hallo, das war ein Gag!

Das ist die Standardmail von Stromio. Danach kommt aber nichts mehr.

22.02.2011 | 14:05
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
 spider monkey Strimoi,
hör bitte damit auf. Helfe lieber Lösungen für die Geschädigten zu finden.
Gruß
Ein TelDaFax Geschädigter

28.02.2011 | 20:29
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist STROMIO schon INSOLVENT? Von STROMIO gibt es keinerlei Antwort oder Erledigung zu verzeichnen. STROMIO ist nicht mehr in der Lage, die gesetzlich vorgegebenen Standards einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung zu erbringen; das von mir eingeschaltete Aufsichtsamt müsste nun tätig werden.


15.03.2011 | 20:03
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
STROMIO INSOLVENT? STROMIO beantwortet / erledigt weiterhin meine rechtmäßigen Kündigungen nicht. Außerdem bucht STOMIO weiter von unserem Konto ab, obwohl wir die Lastschriftermächtigung widerrufen haben. Somit werden wir diese Beträge zurück buchen und STROMIO trägt die Rückbuchungskosten. Ich habe beim Aufsichtsamt BESCHWERDE über STROMIO eingelegt.


15.03.2011 | 22:29
von ReclaBoxler-7819814 | Regelverstoß melden
Da Stromio unerlaubt abbucht, kann auch Anzeige erstattet werden.

06.04.2011 | 15:09
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hüllt sich weiterhin in Schweigen; ich habe keinerlei Reaktion von Stromio erhalten. Stromio ist offenbar zu einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung nicht in der Lage.


06.04.2011 | 15:31
von ReclaBoxler-4902877 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?"
(googeln)?

Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:

Zitat:

"Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

14.07.2011 | 14:41
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier meine letzte Beschwerde an Stromio vom 27.06.2011; keine Antwort!

Per Telefax: 0180-10 700 20
Stromio GmbH
Postfach 1463
39004 Magdeburg

27.06.2011

B E S C H W E R D E

Vertragskonto: 1280680
Zählernummer ******

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie meine Kündigung aufgrund Ihrer 28,5 % Strompreiserhöhung ignoriert haben, endet der Vertrag endlich nach einem Jahr zum 30.06.2011.

Die Summe meiner geleisteten Zahlungen und der Neukundenbonus in Höhe von 160 Euro (Verbrauch liegt voraussichtlich knapp über 5000 kWh) übersteigen die Kosten der zum 30.06.2011 von Ihnen zu erstellenden Schlussabrechnung. Daher werde ich bis zum Erhalt dieser Abrechnung keine weiteren Zahlungen leisten, sondern erkläre hiermit die Aufrechnung der genannten Beträge. Eine Überzahlung lehne ich ab, da Stromio laut den vielen Internetbeschwerden Probleme hat, Rückzahlungen zu leisten.

Den Zählerstand zum 30.06.2011 teile ich dem Netzbetreiber und Ihnen noch mit.

Da Stromio nicht oder erst nach Monaten auf massivem Druck antwortet, bin ich gespannt, ob und wann ich eine Antwort erhalte.

Hochachtungsvoll


15.07.2011 | 00:01
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.07.2011 | 17:09
von ReclaBoxler-1425079 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio ist nicht in der Lage, pünktlich abzurechnen.

Obwohl der Vertrag durch mich gekündigt wurde, will Stromio (Vertragsende ist ja schon erreicht) kündigen, wenn ich nicht überzahle. Ich habe die Aufrechnung mit allen Zahlungen plus Neukundenbonus erklärt. Nach meinen Berechnungen habe ich damit schon zu viel bezahlt. An dem Chaos bei Stromio hat sich nichts geändert!




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