Stromio GmbH (Münster)
Zu hohe Abschlagszahlung obwohl Vorjahresdaten mitgeteilt
Bestell-/Kundennummer: 10239839 / Vertragskonto 121525491
Text aus dem Schreiben der Anwaltskanzlei, Fax mit Sendeprotokoll:
Unser Mandant hat mit Wirkung vom 1.2.2011 mit Ihnen einen Stromliefervertrag befristet abgeschlossen. Auf Ihr Schreiben vom 1.1.2011 mit dem darin mitgeteilten Jahresverbrauch von 7859,50 kWh hat Ihnen unser Mandant die Jahresabrechnung 2009 mit E-Mail vom 2.1.2011 zur Verfügung gestellt.
Mit einem weiteren Schreiben hat er Ihnen in Kopie die Jahresabrechnung für 2010 der Vattenfall Europe Sales GmbH vom 2.2.2011 übermittelt, aus der für 13 Monate ein Verbrauch von 6.620 kWh hervorgeht und damit umgerechnet für 12 Monate in Höhe von 6.110 kWh.
Unser Mandant hat Sie sodann mehrfach um eine Korrektur der monatlichen Abschlagszahlungen auf 124,00 Euro gebeten. Bis heute hat er auf seine zahlreichen E-Mails von Ihnen keinerlei Reaktion erhalten.
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass unser Mandant über Ihr kundenunfreundliches Verhalten zutiefst verärgert ist. Wir fordern Sie deshalb auf, die monatlichen Abschlagszahlungen auf 124,00 Euro zu reduzieren, uns dies umgehend zu bestätigen und die künftigen Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen.
Sollten wir von Ihnen nicht bis spätestens zum 7.3.2011 eine Stellungnahme erhalten, kündigen wir bereits jetzt an, den Belieferungsvertrag ausserordentlich zu kündigen.
Vertragskonto: 121525491 RA-Bohlender:11323-11/TL/h
Bestellnummer: 10239839
Sehr geehrter Herr Hillmann,
vielen Dank für Ihren Anruf und das Versprechen die Angelegenheit meinen Wünschen entsprechend zu bearbeiten. Sie erhalten in der Anlage die Verbrauchsabrechnung für die Zeit vom 1.1.2010 bis 31.1.2011, dies entspricht nicht 12, sondern 13 Monaten. Dementsprechend ergibt sich aus dem Verbrauch von 6.620 kWh (13 Monate) ein Jahresverbrauch von 6.110 kWh für 12 Monate als Grundlage für die Berechnung der Abschlagszahlung ab 1.2.2011.
Daraus ergibt sich eine Abschlagszahlung in Höhe von ca. 124 €. Die Differenz zwischen den bereits eingezogenen Abschlägen und dem korrekten Abschlag wird, wie von Ihnen bestätigt, mit der nächsten Abschlagszahlung am 1.4.2011 verrechnet.
Desweiteren habe ich Sie bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Unstimmigkeiten oder Verzögerung der Jahresabrechnung oder nicht sofortiger Auszahlung der aus Bonus und Frei-kWh entstehenden Überzahlung der Rechtsanwalt / Gerichtsverhandlung zum Einsatz kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz B. siehe Anhang: Abrechnung 2010 von Vattenfall