Durch Jamba - Jesta Digital gelöste Beschwerde. | 746 Views | 02.03.2011 | 09:20 Uhr
geschrieben von Gabriele Wetzel

Jamba - Jesta Digital GmbH (Berlin)

Abbuchung von Beiträgen mtl. 16,76 € JAMBA / Fox Mobile

Bestell-/Kundennummer: 01402437

Nach monatlichen Kontoprüfen habe ich als Mutter festgestellt, dass wöchentlich ein Betrag von 4,19 € auf unseren Telefonkonto gebucht wurde, unter der Nummer 01402437.

Das Handy hat meine minderjährige Tochter von 12 Jahren, die mir versichert hat, keinen Vertrag gemacht zu haben und auch nichts ersichtlich ist.

Es ist regelrecht zum Kotzen, dass man vor Nichts und Niemandem sicher ist. Ohne jegliche Überprüfung der Vertragspartner wird einfach eine Abbuchung durchgeführt.

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Meine Forderung an Jamba - Jesta Digital GmbH: Erstattung der aufgelaufenen Gebühren


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Kommentare und Trackbacks (5)


02.03.2011 | 09:33
von Alex | Regelverstoß melden
Da wird die Tochter wohl mal einen Klingelton o. ä heruntergeladen haben und somit ein Abo abgeschlossen (ohne sich dessen bewusst zu sein).

02.03.2011 | 10:16
von Moralische Instanz | Regelverstoß melden
 spider monkey Gabriele Wetzel: Von nichts kommt nichts! Ich kann hier der Aussage vom Kommentator Alex nur zustimmen.

Möglicherweise ist Ihre Tochter noch nicht reif genug, um ein Handy richtig zu nutzen. Und auch Sie als Mutter sind hier gefordert, denn Sie sind Ihrer Aufsichtspflicht in sträflicher Weise nicht nachgekommen. Nein, wenn man schon Kinder in die Welt setzt, dann soll man sich gefälligst auch um die Gören kümmern.

Dass diese bunten Jamba-Broschüren, wie Sie regelmäßig in TV- und Jugendzeitschriften beiliegen, schon für Kinder verlockend sind, will ich gar nicht in Abrede stellen. Wenn man so etwas links liegen lässt, bekommt man auch keine Probleme. Aber man muss ja immer auf Teufel komm raus den coolsten und angesagtesten Klingelton haben. . .

Durch das Versenden einer SMS mit dem Keyword "STOP ALLE" an 33333 (zur Kündigung aller bestehenden Verträge) sind Sie das Abo los. Die aufgelaufenen "Gebühren" können Sie als Lehrgeld betrachten und Ihrer Tochter vom Taschengeld abziehen.

02.03.2011 | 15:13
von ReclaBoxler-1124128 | Regelverstoß melden
Hinweise der Verbraucherzentrale unter:

www.checked4you.de/UNIQ129907408803828/handy

02.03.2011 | 15:22
von ReclaBoxler-1124128 | Regelverstoß melden
www.vz-nrw.de/UNIQ129907571814358/link846261A.html

10.03.2011 | 14:45
von Gabriele Wetzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach vier Tagen habe ich Post erhalten und ich habe die sofortige Kündigung bestätigt bekommen.




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