358 Views | 03.03.2011 | 13:07 Uhr
geschrieben von Eberhard Parisius

DHL (Bonn)

Sperrgut-Sendung kommt zurück nach fünf Wochen!

Bestell-/Kundennummer: Sendungs-Nr. 71.101.179.910.2

Am 29.1.11 gab ich ein Sperrgut-Paket nach Frankreich auf. Lt. Sendungsverfolgung gab es einen einzigen Zustellversuch, da angeblich erfolglos blieb. Anschließend hieß es, die Sendung sei mangels fehlender Adresse nicht zustellbar.

SCHLAGWORTE

Heute, am 3.3.11, bekomme ich das Paket nach vielen Beschwerde-Mails, die allesamt unbeantwortet blieben, beschädigt (stabiler Karton an einer Seite aufgerissen) wieder zurück. Der Adressaufkleber wurde - m. E. mutwillig - teilweise abgerissen, dennoch ist die Adresse noch lesbar. Die Sendung hatte 37,00 Euro gekostet.

Es kann nicht angehen, dass ich das Paket nun erneut für 37,- Euro nach Frankreich schicke, nur weil einer der DHL-Mitarbeiter hier nicht richtig gearbeitet hat. Absolut miserabel ist die Kommunikation mit DHL. Man bekommt außer automatisierten Mail-Eingangsbestätigungen keinerlei Antwort.

Da es sich bei der Sendung um die Erfüllung eines privaten eBay-Geschäftes handelte, habe ich von dem französischen Empfänger nun noch eine negative Bewertung bekommen und sitze nun auf den nun doppelt erforderlich werdenden Versandkosten in Höhe von dann 74,- EUR für ein 4,0 Kg-Paket.

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Meine Forderung an DHL: Kostenfreier Neu-Versand des Paketes


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Kommentare und Trackbacks (2)


10.03.2011 | 14:51
von Eberhard Parisius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erstmals ein Schreiben von DHL erhalten, nachdem ich nun zusätzlich noch eine Schadensmeldung abgegeben habe. Der Inhalt wurde - erst auf den zweiten Blick erkennbar, ebenfalls beschädigt. Aus dem Schreiben geht jedoch lediglich hervor, dass die Sendung nun einer "weiteren Prüfung" unterzogen wird. Never Ending Story...


25.03.2011 | 14:50
von Eberhard Parisius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lapidares Schreiben von DHL erhalten: "Ware sei nicht sicher genug verpackt gewesen." Fragt sich, was man noch tun muss, wenn rundum 10-15cm dicke Luftpolsterfolie viellagig nicht reicht. Dass das Paket außen an mehreren Stellen aufgerissen war, da es offensichtlich mit scharfkantigen Gegenständen in Berührung kam, hat man geflissentlich außer Acht gelassen. Die Angelegenheit geht nun zum Rechtsanwalt.




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