ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Abzocke durch Preiserhöhung trotz Preisfixierung (Fa. Hitstrom)?
Ich habe am 10.11.2010 über Verivox zu Hitstrom Kontakt aufgenommen. Im Vertragsabschluss für den Tarif Naturhit 12 (zwölf Monate Preisgarantie) stehen 20,99 Ct/kWh als Arbeitspreis. Wechsel sollte auf 1. Januar 2011 sein, HitStrom hat den Erstbelieferungstermin von sich aus auf 1. Februar verschoben.
Am 31. Januar, ca. 17:00 Uhr, kommt eine E-Mail mit der endgültigen Lieferbestätigung, allerdings hat sich der Preis auf 22,64 Ct/kWh erhöht (+8%). Auf Nachfrage bei der (völlig überlasteten) Hotline nennt man uns als Ursache den Anstieg der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011. Diese Erhöhung der Umlage wurde aber schon am 14. Oktober 2011, also einen Monat vor Vertragsabschluss festgesetzt und veröffentlicht.
Die Berufung auf die AGB Punkt 6.4 bzw. 6.5 (Weitergabe der Erhöhung von Steuern und gesetzlichen Umlagen) greift nicht, da die Erhöhung der Umlage schon deutlich vor Vertragsabschluss bekannt war.
Ich habe mich wegen dieser unseriösen Tricks an Frau Bundesministerin Aigner (Verbraucherschutz) gewandt. Sie können das Anliegen unterstützen, indem Sie für den Beitrag (vom 01.02.2011) abstimmen und zwar so:
googeln Sie direkt zu Ilse Aigner, registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort, nach der Bestätigungs-E-Mail bei direkt zu einloggen und über Beiträge abstimmen - Titel: Unfaire Methoden beim Stromversorgerwechsel (Fa. HitStrom), Datum 01. Feb. 2011. Je mehr Stimmen, desto größer die Chance, dass Frau Aigner dazu Stellung nimmt.
Der in Verivox vorgespiegelte Vorteil hat sich in Luft aufgelöst, ich wäre lieber bei meinem alten Anbieter geblieben!
31.07.2012 | 10:30
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Einige unserer Tarife umfassen eine Preissicherheitsvariante wie eine Preisgarantie, eine Preisfixierung oder aber eine Energiepreisgarantie. Je nach vereinbartem Tarif gewähren unsere Preissicherheitsvarianten gewisse Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben sowie Netznutzungsentgelte während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die für Ihren Tarif gültigen Regeln entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen sowie Ihren AGBs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
LG Fridolin
Zitat: „Was uns besonders wichtig ist, sind Fairness und dauerhafte Kundenbeziehungen!
Unsere unternehmerischen Aktivitäten orientieren sich somit an dem Leitbild der Transparenz und vermeiden somit versteckte Kosten.
Undurchsichtige Tarifbestandteile werden Sie in unseren Strom- und Gastarifen nicht finden…“
Liebe Hitstrom-Leute:
Was passiert denn erst mit Euren Kunden und deren Verträgen, wenn Euch Fairness, Transparenz, Vermeidung versteckter Kosten und undurchsichtige Tarifbestandteile nicht mehr BESONDERS WICHTIG sind – wie sie es (zumindest Eurer Meinung nach) jetzt sind?
Die EEG-Umlage muss nicht vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf die Verbraucher umgelegt werden, kann aber umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird. Dies ist in Nr. 6.4 der AGB von Hitstrom auch so vorgesehen - allerdings mit der Einschränkung, dass dies ausschließlich für NACH dem Vertragsschluss beschlossene ZUSÄTZLICHE Steuern oder Abgaben gilt. Was hier nicht der Fall ist, da die EEG-Umlage 2011 bereits am 15.10.2010 veröffentlicht worden ist.
Es steht nirgends geschrieben, dass Hitstrom den Verbrauchern zunächst bei Vertragsschluss einen günstigeren Preis nennen "muss" - und damit für viele potentielle Kunden attraktiv wird, die sich dann auch für einen Wechsel zu Hitstrom entscheiden - und dann erst Wochen nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage 2011 mitteilen "darf". Ich persönlich empfinde dies als Täuschung.
Ein Tag sind keine zwei Monate!
Wenn nicht, sofort nachholen u n d bei jeder weiteren Preiserhöhungsmitteilung prüfen, ob Hitstrom die 2-Monatsfrist eingehalten hat und dann ggfls. w i e d e r Widerspruch einlegen.
Denn die nicht fristgerecht mitgeteilte Preiserhöhung (mindestens zwei Monate vorher) wird nach den AGB nicht wirksam - auch nicht zu einem späteren Termin, sondern gar nicht.
Insofern hat Hitstrom mit der geforderten Preisanpassung vom 31.01.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 gegen die AGB verstoßen, mit der Folge, dass diese Preisanpassung nach Nr. 6.7 der AGB nicht wirksam geworden ist.
In diesen Widersprüchen zu den jeweiligen Abschlagsrechnungen fordere ich Hitstrom zudem auf,
- die mit der EEG-Abgabe 2011 begründete ungerechtfertigte Preiserhöhung rückwirkend ab 01.02.2011 schriftlich zurück zu nehmen sowie
- den am xx. xx.2011 unrechtmäßig abgebuchten Teil des Abschlags (= der Teil, der auf die unrechtmäßige Preiserhöhung entfällt) für den Monat xxx 2011 umgehend zu erstatten und
- in den kommenden Monaten erst gar keine Abbuchung aufgrund der mit der EEG-Abgabe 2011 begründeten ungerechtfertigten Preiserhöhung vorzunehmen.
Vielleicht sind Sie schon von Hitstrom zum 31.03.2011 oder zum 30.04.2011 abgemeldet und demnach ab 01.04.2011 bzw. ab 01.05.2011 in der Grundversorgung. Ich würde beim Grundversorger nachfragen, um Klarheit zu haben und ggfls. umgehend einen neuen Anbieter suchen.
Zitat: „Unter dem Motto: „erstmal anlocken, erst später die ganze Wahrheit sagen“ hatten mehrere Stromanbieter Ende letzten Jahres im Vergleichsportal Verivox mit sehr günstigen Preisen geworben, obwohl ihnen die Anhebung der EEG-Umlage zum 1.1.2011 bereits seit 15.10.2010 bekannt war. Erst nach Vertragsschluss und noch vor Stromlieferung Anfang 2011 wurde den Kunden im Dezember 2010 die Erhöhung der Strompreise unter Berufung auf die EEG-Umlage mitgeteilt.“ (Zitatende)
- SEHR INTERESSANT!
Auch eine versteckte Preiserhöhung vor Lieferbeginn. Auf E-Mails und Faxe reagiert die Firma nur sporadisch und dann mit nichtssagenden, aus Texbausteinen unvollständig und fehlerhaft zusammengestelltem Geschwafel. Auf den konkreten Vertrag wird *nie* Bezug genommen.
Auf eine Anfrage bei Verbraucherministerin Aigner erhielt ich den Hinweis, mich bei der Verbraucherzentrale zu melden. Dort: Schweigen!
Zu diesem Vorgang ist auch der Thread de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom lesenswert.
Mein Empfehlung: Finger weg von Hitstrom/Extraenegie. Die Preiserhöhung werde ich nicht bezahlen. Die Abschlagszahlungen habe ich gekürzt.
Zitat:
"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.
Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.
Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.
Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus. Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.
Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende)
Um welche zwei Stromanbieter es sich handelt, steht leider nicht in dem Bericht der Wettbewerbszentrale.
www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082
"Preiserhöhung bei Hitstrom / ExtraEnergie nicht rechtens"
beachten; hierin wird eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bayern zitiert!
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Ansonsten müsste ich mich bei der Bundesnetzagentur oder Verbraucherschutzzentrale beschweren. :-/
Zitat: "Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bis heute liegen uns noch keine Ergebnisse vor. Wichtig für Sie als Information: Aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung eines Unternehmens lassen sich nicht automatisch Rechtsansprüche ableiten. Vielmehr muss jeder einzelne Fall noch getrennt bewertet und eventuell vor Gericht entschieden werden.
Wir bitten Sie deshalb selbst aktiv zu bleiben, da wir weder sagen können, welches Ergebnis herauskommt, noch zu welchem Zeitpunkt."
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens#comment79939
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
Zitat:
"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."
www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
"Oberlandesgericht Hamm kippt vage Strom- und Gaspreis-Klauseln: Preiserhöhungsankündigung per E-Mail unwirksam"
www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html
Zitat:
".. . Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam:
Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per "individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden.
Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig.
Ein Richterspruch mit Folgen: Alle Energieunternehmen, die im Internet Strom- und Gaslieferverträge feilbieten und darin von der Grundversorgungsverordnung abweichen, müssen sich – sofern sie nicht ebenfalls eine Abmahnung riskieren wollen – nun von ihren unzulässigen Preisänderungsklauseln verabschieden. .... "
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aufklärung über den Unterschied zwischen Preisgarantie, Preisfixierung und Energiepreisgarantie geht am Thema vorbei, sie sind hinlänglich bekannt.
Mein Protest und meine Forderung gehen ausschließlich dahin, dass die Erhöhung der EEG-Umlage bei Vertragsabschluss schon einen Monat lang bekannt war, Sie aber noch mit den alten Preisen geworben haben. Ich mußte davon ausgehen, dass der versprochene Arbeitspreis dem tatsächlich geforderten entsprechen würde.
Anders hätte es nur ausgesehen, wenn Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss erhöht worden wären. Dies ist hier nach juristischer Auffassung der Verbraucherzentralen definitiv nicht der Fall.
Deshalb bestehe ich nach wie vor auf Vertragserfüllung und damit Rückzahlung des unrechtmäßig einbehaltenen EEG-Erhöhungsbetrages in Höhe von 30,34 Euro.
Sollten Sie nach der langen Reaktionszeit von fast 17 Monaten die zugrundeliegende Vertragsnummer meiner Tochter, um die es hier geht, vergessen haben, hier ist sie nochmals: Vertragsnummer 00156965.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zwick
Die Beschwerde ist deshalb noch nicht erledigt.
vgl. de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Das Problem ist daher noch nicht gelöst.
Damit es nun vor Gericht geht, werden zunächst weitere 52 Euro fällig, die Extraenergie jedoch erstatten muss, wenn sie unterliegen.
Es war ein wirklich zähes Ringen und hat nun weit über ein Jahr gedauert. Ob das die Mühe wert war, sei dahingestellt.
Meine Konsequenz daraus: Keine der in den Portalen ganz oben rangierenden Anbieter mehr auswählen! Man tut sich dabei nichts Gutes. Lieber ein paar Euro mehr bezahlen und dafür nicht von solchen Firmen a b g e z o c k t zu werden!