Von Grünewald & Niesing beantwortete Beschwerde. | 5960 Views | 04.03.2011 | 22:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1114448

Grünewald & Niesing (Gronau)

Grünewald und Niesing versagt als Makler - Büro in Gronau

Ich bin beruflich in den Niederlanden beschäftigt. Da wir bald wieder nach Deutschland - Gronau Westfalen - zurückziehen wollen, haben wir in den bekannten und internetbasierten Immobilienbörsen Anfragen gestellt.

SCHLAGWORTE

Anfragen sollten möglichst mit Angabe der eigenen Adresse erfolgen, damit auch für die andere Seite (Makler) eine gewisse Sicherheit bei Bekanntgabe der Straße entsteht.

Gewöhnlicher Weise erfolgt eine unmittelbare Antwort mit Exposé und/oder weitere aussagekräftige Unterlagen entweder via Mail oder sogar via Post. Zwei angefragte Makler haben sich sogar die Mühe gemacht und eine wunderbare Zusammenstellung (Grundrisse, Baubeschreibung, Farbfotos, etc.) via Post für viel Geld an uns in die Niederlanden gesendet.

Die bereits erwähnte Vorgehensweise der Anfrage haben wir auch bei 2 - 3 Objekten bei der Firma Grünewald und Niesing in 48599 Gronau angewendet. Frau T., Mitarbeiterin der Abteilung in Ahaus der Firma Grünewald und Niesing meldete sich ad hoc via Mail, dass die gefragten Unterlagen Beleihungsunterlagen darstellen und daher diese nicht an jedem Kunden gesendet werden dürfen. Nicht einmal die Adresse wurde bekannt gegeben. Obgleich ich einige Monate zuvor persönlich mit meinem Bruder bei der Firma Grünewald und Niesing für eine andere Besichtigung einen Objektnachweis unterschrieb und mit der Speicherung meiner Daten einverstanden gewesen bin.

Meine Standardanfrage lautete: Bitte senden Sie mir falls vorhanden folgende Unterlagen: Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Grundrisse, Versicherungsauskünfte, etc.

Nachdem ich dies als gravierenden Missverstand gehalten hatte, hatte ich mich bei Frau T. mit Kopie an die Geschäftsführer der Firma Anton Grünewald und Franz-Josef Niesing gewandt, um dies klarzustellen. Ich erhielt kurz darauf einen Anruf von Herrn H. (Bereichsleiter Standort Ahaus). Er entschuldigte sich im Namen der Firma für den Missverstand. Dies habe ich als Anreiz genommen, die Zusammenarbeit mit der Firma Grünewald und Niesing wieder aufzunehmen.

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Also haben wir ein Objekt bei der Firma Grünewald und Niesing mittels einer internetbasierten Immobilienbörse angefragt. Dieses Mal bei Frau Annemarie ten B. Und? Klar! Sie meldete sich nicht.

Wir haben aber die Hoffnung auf das Gute nicht verloren und fragten ein zweites Mal an mit der Frage, ob noch Interesse an eine Zusammenarbeit besteht. - Keine Antwort

Dies war dann für uns ein klares Zeichen der Unseriosität und Unkooperativität der Firma Grünewald und Niesing, daher haben wir in einer Mail eine Zusammenarbeit mit dieser Firma verweigert, obgleich keine Antwort auf unsere Mail erfolgte.

Dennoch haben wir uns die Frage gestellt: Welches Interesse hat ein Makler keine aussagekräftigen Unterlagen zu senden?

Antworten haben wir, und zwar zwei:

1. Die Makler möchten etwas verschweigen.

2. Da ich Bauingenieur bin und viele Fragen stellen würde.

Beides würde kein Geld für die Firma einbringen, also keine Antwort, keine Unterlagen! Leider haben sich die Vermutungen vieler Leser wohl möglich bestätigt.

Hier muss Deutschland meiner Meinung nach sehr viel nachholen und Makler einfach zur Verantwortung ziehen. Auch unqualifiziertes Personal ist ein gewaltiges Problem von deutschen Maklern. In anderen Ländern darf nicht einfach jeder Typ Makler werden. Hier gehört in einigen Ländern sogar ein Studium dazu.

Bei uns in Deutschland ist der sogenannte Zivilmakler im BGB (§ § 652 – 654) geregelt. Dieses Gesetz ist von 1896. Zu der Zeit hatte das gesagte Wort noch Wert. Dies kann man aber für die heutige Zeit nicht mehr übertragen.

Dies ermöglicht einer Firma wie die von Grünewald und Niesing, sich mit Narrenfreiheit an die Immobilien der Verkäufer und an das Geld der Käufer zu machen.

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Meine Forderung an Grünewald & Niesing: Ehrlichkeit und Fairness gegenüber Käufern, vor allem Käufern, die Grünewald und Niesing bekannt sind


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2011 | 15:02
Firmen-Antwort von: Grünewald & Niesing
Abteilung: Immobilien

Sehr geehrter Herr D,

ich habe mir Ihren Artikel nun mehrmals durchgelesen und würde mich freuen, wenn Sie eine Stellungnahme diesbezüglich meinerseits zur Kenntnis nehmen würden.

Ich möchte nun gerne auf die Kritikpunkte ihrerseits zu sprechen kommen, um dazu Stellung beziehen zu können. Nehmen wir an, Sie geben Ihr Haus bei unserer Firma in Auftrag, selbstverständlich mit der Erwartung dass wir mit Ihren Daten vertraulich und vernünftig umgehen. Wir bewerten Ihr Objekt (Gutachten) um eine marktgerechte Preisfindung zu ermöglichen und zu belegen. Sobald das erste Exposé im Internet veröffentlicht wurde, führen wir für Sie die ersten Interessentengespräche und prüfen die Käufer auf Herz und Nieren, um Ihnen einen bonitätsgeprüften und seriösen Interessenten zu unterbreiten. Um dieser Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nachzukommen müssen und können gewisse Dinge nur in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Ich stimme ihnen zu, dass der Interessent es verdient, Auskünfte über das Objekt zu erhalten: Grundrisse, Beschreibung, Fotos, Lagepläne, Eckdaten etc.
Diese Informationen erhalten Sie grundsätzlich schon aus unseren Internetexposé s die, sofern möglich, immer auf Grundlage der originalen Grundrisse und Unterlagen des Eigentümers erstellt worden sind. Es wäre jedoch fatal wenn wir jedem Interessenten einen Grundbuchauszug, so wie Versicherungsauskünfte zukommen lassen würden. Dies begründen wir damit, dass wir dem Käufer einen vertraulichen Umgang mit seinen Daten versprechen. Dieses Versprechen hätten wir durch solche Handlungen gebrochen. Wie Sie sicherlich auch als Bauingeneur wissen, befinden sich im Grundbuch streng vertrauliche Daten, die der Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse zustehen (Abteilung 3, Hypotheken, Grund,- Rentenschulden).

Mit einer Mailanfrage ist ein solches Interesse lange nicht gegeben.

Dieser Umgang spricht meines Erachtens nicht gegen einen professionellen Umgang mit den Kunden, sondern klar dafür. Wir prüfen den Käufer so wie den Verkäufer um beiden ein maximales Maß an Sicherheit und Zufriedenheit zu garantieren. Es spricht nichts dagegen die von Ihnen benannten Unterlagen einzusehen, sobald sie ein wirklich potentieller Käufer sind. Solche Sachen sollten jedoch nicht in den Weiten der Emailpostfächer landen, sondern im persönlichen Gespräch zu Hause oder bei uns im Büro. Wenn andere Makler dies anders handhaben, so spricht dies, meines Erachtens, nicht für Professionalität.In unserem Hause nehmen wir zudem großen Abstand zu der von ihnen erwähnten „ Unprofessionalität“ . Wir fordern und fördern unsere Mitarbeiter durch hausinterne so wie externe Schulungsmaßnahmenum durch Kenntnis und Kompetenz bei unseren Kunden zu überzeugen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Sicht verdeutlichen und bitte um Verständnis, dass nicht alle Informationen an jeden Interessenten (worunter sich viele Immobilientouristen verbergen) herausgegeben werden können.

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Kommentare und Trackbacks (14)


05.03.2011 | 00:27
von Moralische Instanz | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-1114448: Trotzdem wird die Beschwerde dadurch nicht interessanter.

05.03.2011 | 14:22
von ReclaBoxler-2220519 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Moralische Instanz?

Eine Beschwerde soll nicht interessant sein, sondern Menschen, die sie lesen, informieren. Sie soll verständlich und leicht zu lesen sein.

05.03.2011 | 14:38
von ReclaBoxler-2220519 | Regelverstoß melden
Fortsetzung:

Makler gehören zu einer Zunft von Geldabzockern. Diese Makler versuchen stets seriös zu wirken bei totaler Ahnungslosigkeit von der Materie.

Ich bin auch dafür, dass sich was in Deutschland ändert.

 spider monkey Moralische Instanz noch etwas: Wieso soll eine Beschwerde interessant sein? Willst du amüsiert werden? Dann kannste dir auch ein Comic lesen.

08.03.2011 | 15:02
von Grünewald & Niesing GmbH
Sehr geehrter Herr D,

ich habe mir Ihren Artikel nun mehrmals durchgelesen und würde mich freuen, wenn Sie eine Stellungnahme diesbezüglich meinerseits zur Kenntnis nehmen würden.
Ich möchte nun gerne auf die Kritikpunkte ihrerseits zu sprechen kommen, um dazu Stellung beziehen zu können. Nehmen wir an, Sie geben Ihr Haus bei unserer Firma in Auftrag, selbstverständlich mit der Erwartung dass wir mit Ihren Daten vertraulich und vernünftig umgehen. Wir bewerten Ihr Objekt (Gutachten) um eine marktgerechte Preisfindung zu ermöglichen und zu belegen. Sobald das erste Exposé im Internet veröffentlicht wurde, führen wir für Sie die ersten Interessentengespräche und prüfen die Käufer auf Herz und Nieren, um Ihnen einen bonitätsgeprüften und seriösen Interessenten zu unterbreiten. Um dieser Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nachzukommen müssen und können gewisse Dinge nur in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Ich stimme ihnen zu, dass der Interessent es verdient, Auskünfte über das Objekt zu erhalten: Grundrisse, Beschreibung, Fotos, Lagepläne, Eckdaten etc.
Diese Informationen erhalten Sie grundsätzlich schon aus unseren Internetexposés die, sofern möglich, immer auf Grundlage der originalen Grundrisse und Unterlagen des Eigentümers erstellt worden sind. Es wäre jedoch fatal wenn wir jedem Interessenten einen Grundbuchauszug, so wie Versicherungsauskünfte zukommen lassen würden. Dies begründen wir damit, dass wir dem Käufer einen vertraulichen Umgang mit seinen Daten versprechen. Dieses Versprechen hätten wir durch solche Handlungen gebrochen. Wie Sie sicherlich auch als Bauingeneur wissen, befinden sich im Grundbuch streng vertrauliche Daten, die der Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse zustehen (Abteilung 3, Hypotheken, Grund,- Rentenschulden). Mit einer Mailanfrage ist ein solches Interesse lange nicht gegeben.
Dieser Umgang spricht meines Erachtens nicht gegen einen professionellen Umgang mit den Kunden, sondern klar dafür. Wir prüfen den Käufer so wie den Verkäufer um beiden ein maximales Maß an Sicherheit und Zufriedenheit zu garantieren. Es spricht nichts dagegen die von Ihnen benannten Unterlagen einzusehen, sobald sie ein wirklich potentieller Käufer sind. Solche Sachen sollten jedoch nicht in den Weiten der Emailpostfächer landen, sondern im persönlichen Gespräch zu Hause oder bei uns im Büro. Wenn andere Makler dies anders handhaben, so spricht dies, meines Erachtens, nicht für Professionalität.In unserem Hause nehmen wir zudem großen Abstand zu der von ihnen erwähnten „Unprofessionalität“. Wir fordern und fördern unsere Mitarbeiter durch hausinterne so wie externe Schulungsmaßnahmen um durch Kenntnis und Kompetenz bei unseren Kunden zu überzeugen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Sicht verdeutlichen und bitte um Verständnis, dass nicht alle Informationen an jeden Interessenten (worunter sich viele Immobilientouristen verbergen) herausgegeben werden können.


09.03.2011 | 22:27
von ReclaBoxler-8128138 | Regelverstoß melden
Sieh an, melden können Sie sich auch, das ist fein. Ich bitte Sie, meine Mail nochmals zu lesen! Hier steht, dass ich aussagekräftige Unterlagen angefragt habe, wenn Sie einen Grundbuchauszug bzw. Versicherungsauskünfte nicht an Kunden senden, die Ihnen bereits persönlich bekannt sind und ein Objekt- und Provisionsnachweis für ein anderes Objekt unterschrieben haben und bei Ihnen im Büro gewesen sind, dann ist es weiterhin Ihr gutes Recht, aber nennen Sie doch zumindest die Straße des Objektes oder fällt dies unter Datenschutz, nachdem ich bei Ihnen bereits registriert bin? Professionalität eines Maklers habe ich bereits oben beschrieben. Zwei Makler haben uns sogar mit großem Aufwand eine Immobilienmappe zusammengestellt, die keine Kopien eines Grundbuchauszuges bzw. Auskünfte über Versicherungsregelungen beinhalteten, dennoch hatte ich die gleiche Anfrage zugesendet, die Ihre Kolleginnen erhalten haben. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, auf meine Anfrage zu antworten bzw. die Adresse eines Objektes in Epe zu nennen. Wenn Sie das Professionalität im Hause Grünewald und Niesing nennen, ja dann, Prost Mahlzeit! P. S. : Die Beschwerde ist auch auf der Seite des Verbraucherschutzes eingepfelgt worden! Mir hat es auch nicht gefallen, diesen Weg einzuschreiten, aber anscheinend tangierte Sie, mein 2. und 3. Anlauf die Zusammenarbeit positiv neu zu starten, extrem peripher.

16.03.2011 | 20:00
von ReclaBoxler-1114448 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.03.2011 | 22:59
von ReclaBoxler-1114448 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


28.03.2011 | 23:07
von ReclaBoxler-1114448 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


31.03.2011 | 10:11
von Stefan Pfeiffer | Regelverstoß melden
Guten Tag erst mal,

ich verstehe gar nicht das Problem von Herrn D, also den möglichen Kunden, es ist doch ganz einfach.
Würden Sie, wenn sie eine Immobilie zu verkaufen hätten, wollen, dass der betreuende Makler jedem Interessenten, ob nun bekannt oder auch nicht, sensible Unterlagen zukommen lässt und ist es denn überhaupt erforderlich, ganz davon abgesehen, bestätigt doch Herr D selbst, dass man in einem persönlichen Gespräch an diese Informationen durch den Makler gekommen wäre.

Man sollte sich eher mal fragen, warum es Makler gibt, die diese Unterlagen überhaupt nicht vorliegen haben, ich jedenfalls bin immer gut beraten worden von der Firma Grünewald & Niesing GmbH. Ich vermute hier einen anderen Grund, warum so von Herrn D vorgegangen wird.

Zu guter Letzt sei noch zu erwähnen, dass es hier wie immer um Menschen geht und da können nun mal Fehler passieren und das bei jedem.

Ich wünsche allen Beteiligten alles gute!

02.04.2011 | 20:19
von Cafetaxi | Regelverstoß melden
Ich verstehe das Problem auch nicht. Bin zwar kein Makler, aber selber bauverwandt. Ich selber habe mein Haus auch verkauft und hätte meinen Makler in die Wüste gejagt, wenn er meine Adresse einfach jeder Anfrage zugeschickt hätte. Hausbilder, Grundrisse und technische Daten sind okay. Ich hätte jeden Tag Leute vor der Tür stehen gehabt, von denen ich nicht mal weiß, ob sie auch zahlen können. Da spielt es auch keine Rolle, ob man Bauing. ist oder nicht. Es geht niemanden bis zum ernsthaften Kaufinteresse und Liquiditätsnachweis was an, was in meinem Grundbuchauszug steht und ob da Hypothekenschulden eingetragen sind und wie viele. Im Gegenzug müssten SIE jedem Hausverkäufer, an dessen Haus sie auch nur ein bisschen Interesse haben, wenn sie einen Grundbuchauszug wollen, ihre finanzielle Lage blank legen. Solche Dinge regelt der Notar!

So einen Dummfug um NIX habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Erst auf den einen Makler schimpfen, die anderen loben (ist ja alles so schön) und dann alle Makler durch den Kakao ziehen.

Zitat: Makler gehören zu einer Zunft von Geldabzockern

Ich schlage Ihnen vor als Immobilientourist, immer schön den Finanzierungsnachweis in der Tasche habend, bei Hausverkäufern anzuklopfen und diese nach ihren Hausbelastungen, Versicherungen etc. zu fragen. Viel Erfolg dabei.

*koppschüttel*

Gruß cafetaxi

04.04.2011 | 22:52
von Cafebus | Regelverstoß melden
Hallo die Damen oder Herren der Firma Grünewald und Niesing,

anscheinend wurde Ihnen die Aufgabe von der Geschäftsführung zugeteilt, jeden Tag bei Reclabox die Beschwerde zu lesen, etwas zu schreiben und schlecht zu bewerten. Lächerlich kann ich da nur sagen.

Das ist ein weiterer Beweis für Ihre Unseriösität. Viel Erfolg bei dieser Art und Weise der Geschäftsführung!

05.04.2011 | 11:46
von ReclaBoxler-1114448 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird immer unseriöser! Meine Vermutung hat sich anscheinend durch die anonymen Kommentare der Mitarbeiter der Firma Grünewald und Niesing bestätigt. Schade eigentlich.


19.04.2011 | 17:42
von ReclaBoxler-1114448 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


04.06.2012 | 19:44
von Gaertner | Regelverstoß melden
Ich habe nun alle Kommentare zu dieser Beschwerde gelesen und möchte direkt feststellen, dass ich kein Mitarbeiter dieser Firma und mit dem Beschwerdeführer weder verwandt, noch verschwägert bin!

Meine Meinung:

Hier fühlt sich jemand ziemlich grundlos auf die Krawatte getreten. Welches Geltungsbedürfnis treibt jemanden dazu, ganze Personenkreise (alle Mitarbeiter eines Unternehmens) derart zu diffamieren?

Was ist denn hier geschehen? Hat das Kind nach seinem Spielzeug verlangt und ist enttäuscht worden?

Wenn Sie Grund zur echten Beschwerde haben, werde ich diese gerne lesen. Hier habe ich meine Zeit nur sinnlos vertan.



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