609 Views | 17.03.2011 | 10:24 Uhr
geschrieben von Remo Kirsch
Bestell-/Kundennummer: Grundstück: 3839-1-25/13, 25/14
In vorigem Jahr habe ich im Februar 2010 einen Straßenreinigungsbescheid erhalten.
Gegen diesen habe ich Einspruch eingelegt, da ich nicht direkter Anlieger bin und die Reinigung und den Winterdienst selbst mache. Trotzt mehrmaliger Nachfrage ist dieser Einspruch immer noch nicht beantwortet.
Ich habe inzwischen den Bescheid für 2011, gegen den ich auch einen Einspruch eingelegt habe.
Es ist traurig, dass eine Behörde in einem Jahr nicht in der Lage ist, einen Einspruch zu bearbeiten.
Meine Forderung an Landeshauptstadt Potsdam - Bereich Verkehrsanlagen:
Einspruch bearbeiten
Firmen-Antwort ausstehend seit
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www.potsdam.de/cms/dokumente/10014030_169830/45e10638/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung%20v.%2015.12.2008.pdf
Ich vermute mal, dass Sie nach dieser Satzung keine Chancen zu einem Widerspruch haben.
Falls doch, wäre interessant, auf welcher Basis (z. B Straßenfrontlänge) sich Ihr Bescheid berechnet.
Grundsätzlich ist mir aus allen Teilen der Republik bekannt, dass zwar Gebühren erhoben werden, aber die Reinigungs-, Räum- und Verkehrssicherungspflicheten liebend gerne (gestützt durch diverse Urteile) auf die Anwohner übertragen werden. Sie sind also wahrlich nicht alleine.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.