Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 8617 Views | 18.03.2011 | 17:19 Uhr
geschrieben von Wiebke Jansen

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Guthaben nach Abrechnung wird nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 3514344

Ich habe nach sieben Monaten endlich meine Abrechnung von TelDaFax Services bekommen.

Bin seit 30.6.10 kein Kunde mehr! Per Telefon kein Durchkommen zu Sachbearbeiter. Habe daher per Fax und per Mail (ca. 20 Stück) meine Bankdaten durchgegeben. Auf einmal bekomme ich aber eine Mitteilung, dass die E-Mail Kontaktung sich geändert habe und ich über das Kundenportal gehen soll. Da ich aber kein Kunde mehr bin, wird mir kein Zugang gewährt!

Deshalb nun auf diesem Wege, ich fordere Sie auf, mein Guthaben in Höhe von 332,37 bzgl. weiterer Verzugszinsen ab dem 15.02.11 in Höhe von 5% umgehend, spätestens bis zum 25.03.2011, an mich auszuzahlen (Gutschrift auf meinem Konto). Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Kosten werden Sie sodann auch zu tragen haben.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 332,37 € zzgl. 5% Zinsen ab 15.2.11


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Kommentare und Trackbacks (54)


18.03.2011 | 18:12
von ReclaBoxler-7710418 | Regelverstoß melden
Genauso bei mir. Ich kann diese Masche dieses Anbieters nur bestätigen. Kleiner Hoffnungsschimmer: Die Veröffentlichung auf reclabox.com hat jedenfalls bei mir zum Erfolg geführt. Ansonsten: Man fühlt sich hilflos. Anwalt einschalten ist richtig, kostet aber auch. Probieren Sie erst mal diesen Weg. Ansonsten: Beileid und künftig: Vor Vertragsabschluss irgendwelcher Anbieter kurzen Blick auf diese Seite werfen, ob schon Beschwerden vorliegen.

Joe

18.03.2011 | 20:38
von ReclaBoxler-6423122 | Regelverstoß melden
Versuchen sie diese Nummer 02241-943xxx (Pressesprecher Thomas M. ) oder 02241-943xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F. ). => Auf Druck von TelDaFax? werden die Telefonnummern der Presse-abteilung unkenntlich gemacht. Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter den Herrn Thomas M. und Frau Susanne F. anrufen.
Einige interessante Links, die viel über diesen Laden aussagen
www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html
Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn Thomas M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp

25.03.2011 | 19:56
von Wiebke Jansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax rührt sich nicht ein bisschen.


26.03.2011 | 17:10
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

06.04.2011 | 19:43
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten

www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

10.04.2011 | 15:17
von Wiebke Jansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktionen von Teldafax - daher Mahnbescheid beantragt.


12.04.2011 | 17:28
von Wiebke Jansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute eine Mail von Teldafax, einem Herrn R., Jan erhalten, dass diese es sehr bedauern. Nunmehr aber unverzüglich den geschuldeten Betrag ausgleichen wollen.
Da ich dies aber nun schon öfters gehört habe, warten wir mal weiterhin ab.


29.04.2011 | 20:57
von Wiebke Jansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir liegt nun ein Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht Schleswig vor und werde nächste Woche die Zustellung inkl. Pfändung veranlassen. Diese Firma ist echt der Wahnsinn.


21.05.2011 | 09:24
von Wiebke Jansen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsbescheid losgeschickt. An Montag hatte ich dann mein Geld zzgl. Zinsen und Gerichtskosten auf meinem Konto. Leider geht es nur so. Von TelDaFax habe ich selbst nichts wieder gehört.
An alle Geschädigte, traut Euch gegen an zu gehen. Ihr seid im Recht. LG W. Jansen


22.05.2011 | 08:32
von Peter B. | Regelverstoß melden
Hallo Frau Jansen!
Gratuliere zur erfolgreichen Pfändung.
Mein Anwalt wollte vor zwei Wochen die Pfändung rausschicken. Seitdem habe ich immer noch nichts gehört. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist nach dem Vollstreckungsbescheid war damals schon abgelaufen.
Wie lange hat es bei Ihnen gedauert, bis das Geld auf dem Konto war? Haben Sie eine Kontenpfändung veranlasst und bei welcher Bank?
Danke im Voraus für eine Antwortmail, denn jetzt scheinen bei Teldafax doch wohl endgültig die Lichter auszugehen.
Gruß
Peter B.

22.05.2011 | 10:41
von ReclaBoxler-2329028 | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter B.

1) Rufen Sie doch mal die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327, oder / und die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 127, an. Die sollten Auskunft geben können (wenn Frau Jansen hier nicht antworten sollte, da für sie die Beschwerde erledigt ist und sie deshalb wahrscheinlich / eventuell hier nicht mehr "nachliest").

2) www.express.de/sport/fussball/bayer-04-leverkusen/bayer-droht-eine-blanke-brust/-/3288/8475718/-/

22.05.2011 | 15:45
von Michael Lang | Regelverstoß melden
Hallo Frau Jansen!

Glückwunsch - das scheint der Weg.
Habe eine kurze Rückmeldung auf meine Beschwerde bei Reclabox bekommen - warte noch kurz, wenn Geld bis zum 31.05. nicht da, dann werde ich - wie angekündigt - auch den Weg über den Mahnbescheid mit meinem Rechtsanwalt gehen.
Auch die Tipps aus dem Internetartikel, "wie man Teldafax knackt", sind bereits soweit akkurat vorbereitet, um sie am 31. Mai 2011 zu veranlassen, wenn mein Geld bis dann nicht auf dem Konto ist, denn wir sollten uns nicht dazu bewegen lassen, UNSER Geld einfach so zu vernachlässigen.
Habe auch noch weitere Teldafax Kunden im Bekanntenkreis, welche bis dato seit 28.02. auf eine Endabrechnung warten - auch diese werden in der kommenden Woche mit Nachdruck ihrem Recht und ihrem Geld eine Stimme verschaffen.
Viele Grüße Michael L.

22.05.2011 | 16:48
von ReclaBoxler-9228128 | Regelverstoß melden
Internetartikel "Wie knackt man Teldafax":

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

23.05.2011 | 14:59
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo miteinander,
mir geht es so wie hier allen geprellten EX Kunden von Teldafax.
Ich habe meine Abschlussrechnung, zu erhaltender Betrag 415,19 Euro, erhalten und dann auf mein Geld gewartet. Als dann nichts geschah, habe ich mich per Mail, damals ging diese noch, an Teldafax gewandt und ihnen ein Datum genannt, bis wann ich die Schlusssumme auf mein Konto haben möchte. Ich habe von ihnen Post bekommen, wo ich denn Bitte das Guthaben hin möchte. Ich habe bei der kostenpflichtigen Hotline angerufen und ihnen alle Daten dazu gegeben und um eine Bezahlung innerhalb von 14 Tagen gebeten. Es passierte wieder nichts. Ich habe dann im Internet zwei Faxnummern von Teldafax gefunden und an beide nochmals ein Datum bis zur Bezahlung der Schlusssumme gegeben.
Nichts ist passiert. Am 20.0402011 online Mahnantrag gestellt. Keine Reaktion von Teldfax. Am 20.05.2011 Vollstreckungsbescheid beantragt. Heute am 23.05.2011 ein Brief vom Amtsgericht Aschersleben mit der Info, Widerspruch gegen den gesamten Anspruch. Es steht der Name des Prozessbevollmächtigten Thilo J., Bahnstr. 23, 50858 Köln. Der Widerspruch enthält keine Begründung.
Das Geld von Teldafax steht mir definitiv zu. ich habe ja auch von ihnen die Abschlussrechnung mir der Summe von 415,19 Euro.

Ich weiß jetzt nicht weiter. Kann mir mal einer weiter helfen?
Vielen Dank vorab

23.05.2011 | 16:21
von Wiebke Jansen | Regelverstoß melden
Ich noch einmal.

Den Vollstreckungsbescheid nicht vom Amtsgericht zustellen lassen, sondern selbst einen Gerichtsvollzieher (an das AG dort Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher) mit der Zustellung und gleichzeitig Pfändung beauftragen. Dann ist es einfacher. Denn wenn erst einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, zahlen die. Habe ich jedenfalls so gemacht.

Bei Thomas scheint der Fall nicht so gut gelaufen. Hier bleibt dir nur der Weg ins gerichtliche Verfahren. Da du ja aber im Recht bist, sollte es hier relativ einfach für Dich werden. Gehe zu einem Anwalt und lass den das machen.

23.05.2011 | 16:23
von Wiebke Jansen | Regelverstoß melden
Ich habe meinen Vollstreckungsauftrag am 29.4.11 versandt, an das AG Siegburg - Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Habe Zustellung des VB und Pfändung veranlasst. Und hatte dann am 16.5.11 mein Geld auf dem Konto. Also weniger als zwei Wochen.

LG W. Jansen

23.05.2011 | 16:35
von Wiebke Jansen | Regelverstoß melden
Alle guten Dinge sind drei!

Ich habe als Gegner TelDaFax Energy GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf angegeben. Da ich mit diesem den Vertrag hatte. Die Endabrechnung kam von TelDaFax Services GmbH. Die haben damit aber wiederum nichts zu tun. Könnte dies eventuelle bei dir, Thomas, der Grund sein?

Ich habe einen Vordruck im Internet gefunden, mit welchem die Zustellung des VB und die Pfändung inkl. Abgabe eidesstattlicher Versicherung gemacht wird. Diesen habe ich genommen und an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gesandt. Weiß jedoch nicht mehr genau wo - war aber kostenlos.

Viel Glück.

23.05.2011 | 16:53
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo, Ertrag ist mit Teldafax Service, Mottmannstraße 2. In dem Online Mahnantrag hatte ich aber falsch Mottmannstraße 8 herein geschrieben. In der Bestätigung vom Amtsgericht Aschersleben stand, "wurde am 02.05.2011 zugestellt. Der Zusteller hat mitgeteilt: Die Anschrift des Antragsgegners lautet: Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf."
Diese Adresse habe ich auch als Korrektur im Vollstreckungsbescheid angegeben.
Wieso widersprechen die? Für `n Anwalt haben die ja Kohle, aber Sonderzahlungen und durch sparen nicht verbrauchten Abschläge und dessen Geld zurück ist bei denen nicht.

23.05.2011 | 18:07
von ReclaBoxler-4912287 | Regelverstoß melden
1) Die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, hat die Ruf-Nrn. : 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327.

2) Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, hat die Ruf-Nr. : 02241 / 305 - 127.

3) Den Vordruck für den Vollstreckungsauftrag des Gerichtsvollziehers gibt´s zum Beispiel hier:

www.ag-siegburg.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare_zwangsvollstreckung/beauftragung.pdf

23.05.2011 | 20:06
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo,
kann ich einen zweiten Vollstreckungsbescheid, diesmal über das AG Siegburg machen?
Oder geht das jetzt nicht mehr, da ich schon einen über das AG Aschersleben gemacht habe, aber gegen diesen ja Einspruch eingelegt wurde.

23.05.2011 | 22:37
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo,
ich habe meine Frage falsch formuliert.
Dem Mahnbescheid wurde am 16.05.2011 vom Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners widersprochen. Die Frist ging bist zum 17.05.2011. Davon erfahren habe ich erst am 23.05.2011, mittels Brief, vom Amtsgericht Aschersleben. Am 20.05.2011 habe ich den Vollstreckungsbescheid beantragt.
Ist der Widerspruch nun fristgemäß?
Ist mein Vollstreckungsbescheid dennoch durchführbar?

24.05.2011 | 07:17
von Wiebke Jansen | Regelverstoß melden
Hallo Thomas,
hierzu kann ich dir leider nicht helfen. Bin kein Anwalt. Sorry.

Gruß W. Jansen

24.05.2011 | 08:12
von ReclaBoxler-5419128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas

Rufen Sie doch Herrn Rechtsanwalt Jacob in Köln an (02234/2006890) und fragen, womit der Widerspruch begründet wird. Ist im Mahnantrag der falsche Adressat genannt, muss meines Erachtens ein Mahnantrag gegen den richtigen Adressat beantragt werden. Sie hatten Teldafax Service, Frau Jansen Teldafax Energy und in einem Musterschreiben (kein Mahnantrag) der Verbraucherzentrale NRW ist die Teldafax ENERGY GmbH angegeben. Welche GmbH nun der korrekte Adressat ist, weiß ich aber trotzdem nicht, und ich würde daher zunächst beim Rechtsanwalt, beim Amtsgericht Siegburg und / oder der Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Siegburg nachfragen.

24.05.2011 | 16:24
von Peter B. | Regelverstoß melden
Hallo Frau Jansen, hallo Thomas!
Ich habe inzwischen vom Amtsgericht Siegburg die Telefonnummer von dem für Teldafax zuständigen Gerichtsvollzieher mitgeteilt bekommen. Leider erreiche ich dort niemanden während der angegebenen Sprechzeiten. Ist denn nur ein Gerichtsvollzieher für Teldafax zuständig?
Ich habe die ganze Sache einem Anwalt übergeben, er meint halt: das dauert. Ich habe auch kein Aktenzeichen vom Gericht.
Ich denke nur, es ist ein Wettlauf mit der Zeit, wann denn wirklich der letzte Cent bei Teldafax gepfändet werden kann.
Für Thomas drücke ich ebenfalls die Daumen.
Gruß
Peter B.

24.05.2011 | 16:33
von ReclaBoxler-8420228 | Regelverstoß melden
Mit Hilfe der Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher des Landes NRW können Sie den für den Geschäftssitz des Schuldners jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher (einschl. der Sprechzeiten) unter Angabe der Postleitzahl und der Straße ermitteln:

www.gerichtsvollzieher.nrw.de/

25.05.2011 | 11:19
von Peter B. | Regelverstoß melden
Hallo liebe Mitstreiter,
vom sehr freundlichen zuständigen Gerichtsvollzieher habe ich gerade mitgeteilt bekommen, dass Teldafax bei der Pfändung behauptete, die Hauptsumme schon am 21.04.2011 überwiesen zu haben. Das entspräche zeitgemäß der Mail von Frau F. (Pressesprecherin bei Teldafax), die Sache bei ihren Kollegen noch einmal "auskippen" zu wollen.
Die Pfändungsnebenkosten hat der Gerichtsvollzieher inzwischen gepfändet.
Die Hauptsumme, die weder bei unserem Anwalt noch auf unserem Konto angekommen ist, noch angekündigt wurde, ist also immer noch offen.
Kennt jemand solche Spielchen von Teldafax oder weiß da wieder einmal eine Hand nicht, was die andere tut.
Ich habe Frau F. per Mail um baldige Aufklärung gebeten, mal sehen, ob sie das wenigstens versucht.
Gruß
Peter B.

25.05.2011 | 13:30
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo Mitstreiter und geschädigte von Tedafax,
ich habe gerade mit dem Antwalt Thilo Jacob, der ja einen Widerspruch gegen meine Mahnung gemacht hat, telefoniert. Mich hat es da fast vom Hocker.
Ich will Begründung des Widerspruchs wissen, da diese im Schreiben nicht begründet ist.
Ich habe ihn gestern dazu schon mal angerufen, da konnte er mir keine Auskunft geben, die Akte sei noch nicht da.
Heute, eben er am Telefon, die Akte ist da und den Widerspruch muss man nicht begründen. Es sei eine Info dabei gewesen, das Geld wird angefordert und ich sollte es in nächster Zeit haben.
Ich habe nachgefragt, bis wann den ich nun endlich mein Geld habe, das konnte er mir auch nicht sagen.
Dieses Spiel kann dann ja Teldafax mit jedem Mahnantrag machen und der Ex Kunde von Teldfax wartet immer noch auf ihr Geld.
Ich kann jetzt dagegen prozessieren, das dauert ja und kostet zusätzliches Geld, auf welches man dann auch noch sitzt, wenn Teldafax insolvent ist.
Das ist doch eine Riesenfrechheit.

25.05.2011 | 16:03
von ReclaBoxler-8271287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter B.

Der Gerichtsvollzieher hat mit der Pfändung doch (wenn ich die Materie richtig verstehe) den Auftrag erhalten, die Nebenkosten UND die Hauptforderung zu pfänden.

Wieso zahlt Teldafx dem Gerichtsvollzieher die Pfändungsnebenkosten - die Pfändung wäre doch nicht gerechtfertigt, wenn am 21.04.2011 Ihre Forderung angeblich überwiesen worden ist?

Warum verlässt der Gerichtsvollzieher das Teldafax-Gebäude mit der Auskunft "Schuld ist am 21.04.2011 beglichen" (ohne Nachweis)?

Hat sich der Gerichtsvollzieher von Teldafax nicht nachweisen lassen, dass die Forderung am 21.04.2011 an Sie überwiesen worden ist? Denn den Nachweis kann Teldafax ja offensichtlich nicht vorlegen (sonst hätten Sie Ihr Geld ja schon).

25.05.2011 | 22:36
von ReclaBoxler-4224128 | Regelverstoß melden
www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

25.05.2011 | 22:43
von ReclaBoxler-4224128 | Regelverstoß melden
Wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, kann man "gegenrechnen" und bei der Bank Buchung eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

27.05.2011 | 08:51
von Peter B. | Regelverstoß melden
Der Gerichtsvollzieher hat Teldafax offensichtlich geglaubt.
Er hat meinen Anwalt schriftlich aufgefordert, eine spezifizierte Forderungsaufstellung zu erstellen und dabei die am 21.04.2011 geleistete Teilzahlung (= die Hauptforderung ohne Kosten) zu berücksichtigen. Die behauptete Zahlung hat weder mein Anwalt noch ich erhalten.
Mehrere Mail-Anfragen bei der Pressesprecherin Frau F. bringen keinerlei Aufklärung. Dies sei auch nicht Ihre Aufgabe. Immerhin: Sie gibt es weiter an die zuständigen Kollegen (und dann passiert wieder: nichts). Es erfolgt kein Rückruf, keine Antwortmail, in der das Verhalten von Teldafax erklärt wird.
Aber dafür gestern folgende Pressemitteilung der Teldafax-Presseabteilung: "Erste Sanierungshürde genommen: TelDaFax weiter auf neuem Kurs."
Na, das freut uns Teldafax-Geschädigte dann doch!



27.05.2011 | 11:45
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo miteinander,
Betrifft Rücklastschrift gegen Teldafax.
Ich habe gerade mit meiner Bank telefoniert. Die Beraterin hat mich nach der Buchungsdatum gefragt. Teldafax hat zuletzt am 03.11.2010 von meinen Konto per Lastschrift abgebucht.
Da sagte sie, sie könne nur sechs Wochen vom jetzigen Datum zurück eine Lastschrift machen. Sie habe gar keine Möglichkeit etwas, was länger zurückliegt, per Rücklastschrift zurück zu holen.
Ihre endgültige Aussage, es geht nicht, das System lässt dies nicht zu.
Ich habe ihr auch gesagt, mein Anwalt hat mir das empfohlen, kein Einlenken der Beraterin, das Banksystem lässt das nicht zu.
Was ist da nun daran und ist es rechtens, auch eine Rücklastschrift zu machen, die länger als sechs Wochen her ist?

27.05.2011 | 13:17
von Wolfgang | Regelverstoß melden
Hallo an alle Betroffenen,
der Gerichtsvollzieher wollte gerade bei mir aktiv werden, da hat Teldafax die Restsumme (insges. ca. 500€) überwiesen, jedoch ohne die 23€ für den Mahnbescheid. Wenn ich die 23€ jetzt eintreiben lasse, kommen dann wahrscheinlich höhere Kosten für den Gerichtsvollzieher auf mich zu?
Ich werde beim Gerichtsvollzieher wohl nächste Woche einmal nachfragen. Sonst wäre das zu einfach für Teldafax.
de.reclabox.com/beschwerde/39702-teldafax-troisdorf-warten-seit-06-2010-auf-500-vollstreckungsbescheid-zugestellt

lieben Gruß an alle, Wolfgang

27.05.2011 | 13:33
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas:

Versuchen Sie es hiermit (ist auch schon einmal hier in der Reclabox erwähnt worden, ich weiß aber leider nicht mehr wo und von wem):

§ 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet:

(1) Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

(2) Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)

Einen Kommentar zu dem seit 10.06.2010 (oder 2009, der § im BGB ist jedenfalls relativ "frisch" bzw. "neu") geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:

beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4

27.05.2011 | 13:49
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Wenn die Lastschrift vor weniger als 13 Monaten ausgeführt worden ist, würde ich gegenüber der Bank auf § 676b Absatz 2 BGB (der ist ziemlich neu) verweisen (Argumente und / oder Gründe müssen nach diesem § meines Erachtens nicht aufgeführt werden - sehe ich jedenfalls so), wonach Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers (dies sind Sie bzw. der Bankkunde) gegen den Zahlungsdienstleister (dies ist die Bank) ausgeschlossen sind, wenn dieser (also der Kunde) seinen Zahlungsdienstleister (dies ist die Bank) nicht

spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung

mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat.

27.05.2011 | 15:09
von Thomas | Regelverstoß melden
Soweit verstehe ich das, aber was heißt: "nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat."
Teladafax hatte ja von mir die Erlaubnis, monatlich abzubuchen.
Nicht dass ich jetzt was nicht rechtliches mache und die steigen mir dann auf Dach.
Ich will doch einfach nur mein zustehendes Guthaben plus Auslagen und das noch bevor die insolvent sind.

27.05.2011 | 17:11
von ReclaBoxler-2101287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang

Wegen der 23 Euro ist meines Erachtens wieder zuerst eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (konkretes Datum) an Teldafax zu senden. Dann nach Verstreichen der Frist, ohne dass Teldafax Ihnen die 23 € erstattet, Antrag Mahnverfahren. Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten pauschal 23 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung - in diesem Fall die 23 €, die zur Zeit noch aus dem 1. Mahnverfahren ausstehen - direkt aufgeschlagen (also 23 € Forderung + 23 € Kosten des 2. Mahnverfahrens) und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung (23 € Restkosten aus dem 1. Mahnverfahren) bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Ehrlich gesagt würde ich diesen Weg nicht mehr gehen, da das Spielchen immer weiter fortgesetzt werden kann, dies wäre es mir nicht wert. Freuen Sie sich, die 550 € mit Hartnäckigkeit erhalten zu haben.

27.05.2011 | 19:09
von Max Mustermann | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas
Teldafax wird sich hüten, die von dir zurückgeholte Lastschrift gerichtlich wieder zurückzufordern, denn dann müsste Teldafax letztlich nur die Schulden bei dir zahlen.
Die Bank hat außerdem soweit ich mich darüber informiert habe, weder das Recht noch die Pflicht, zu überprüfen, ob tatsächlich keine Autorisierung vorlag.

27.05.2011 | 19:12
von ReclaBoxler-4321228 | Regelverstoß melden
Lastschrift:

www.antispam.de/wiki/Lastschrift

Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:

www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

27.05.2011 | 21:38
von ReclaBoxler-1110128 | Regelverstoß melden
Wie Max Mustermann schon sagte, sehe auch ich in § 676b BGB nicht, dass die Bank das Recht oder die Pflicht zur Überprüfung des Widerspruchs hat. Hier steht, "hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten" und nicht "hat zu beweisen".

29.05.2011 | 14:24
von ReclaBoxler-3713128 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 29.05.2011 11.45 Uhr beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538

29.05.2011 | 21:58
von ReclaBoxler-4881287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas

Internetartikel "Vorgehen gegen einen Mahnbescheid" lesen. Zitat: "Ist der Schuldner mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen." (Zitatende)

www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnbesch.html#Vorgeh

30.05.2011 | 01:38
von Max Mustermann | Regelverstoß melden
Es scheint so, als würde Teldafax diesen Trick nun kennen.
Siehe: de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung
Kommentar vom 29.05 11:45

Dort hat jemand nach der Rückbuchung Probleme mit der Bank bekommen.
Meine Ansicht ist: einen Versuch ist es dennoch wert.

30.05.2011 | 18:05
von ReclaBoxler-1915128 | Regelverstoß melden
Kunde hat Lastschrift erfolgreich widersprochen (Kommentar vom 26.05.11, 18.20 Uhr) (ein Argument - Lastschriften schwebend unwirksam).

de.reclabox.com/beschwerde/39564-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-trotz-schriftlicher-zusicherung-nicht#comment70261

05.06.2011 | 16:56
von Anonymer Helfer | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang

Die 23,00 Euro Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind tituliert. In deinem VB also enthalten. Du kannst diese Forderung nicht doppelt anhängig machen. In dieser Höhe gilt der Vb folglich noch. Solltest du nochmals den GVZ beauftragen, treibt der diese Gerichtskosten sowie seine entstanden Kosten ein. Dir entstehen im Erfolgsfall keine Kosten. Bei negativem Ausgang dürften es um die 20 Euro sein.

07.06.2011 | 12:06
von Thomas | Regelverstoß melden
Vom heutigen Tag über Teldafax
aktien-boersen.blogspot.com/2011/06/teldafax-arger-statt-strom.html

14.06.2011 | 14:30
von ReclaBoxler-4311228 | Regelverstoß melden
Eine weitere Kundin hat am 14.06.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39462-teldafax-troisdorf-trotz-mahnbescheid-noch-keine-rueckzahlung-erhalten#comment72330

14.06.2011 | 17:14
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 16:18
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 19:11
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

16.06.2011 | 17:43
von Reclabox9999999999999 | Regelverstoß melden
Teldafax hat Guthabenauszahlung bis in die Insolvenz herausgezögert

In den bisherigen Beiträgen zur Teldafax Insolvenz wurde meistens auf die Kunden eingegangen, die um Ihre Vorauskasse bangen.

Unbeachtet bleibt in den meisten Beiträgen, dass viele ehemalige Teldafax-Kunden seit mehreren Monaten trotz intensiver mehrmaliger Mahnungen auf die Rückzahlung Ihres Überschussguthabens warten, so wie in meinem Fall:

Ich war bis zum 31.01.2011 Kunde der Teldafax GmbH.

Ich habe von Teldafax eine Kündigungsbestätigung sowie nach mehrfachen telefonischen und schriftlichen Mahnungen eine Abschlussrechnung erhalten mit dem Hinweis, dass das noch ausstehende Restguthaben in Höhe von EUR 334,56 meinem Bankkonto gutgeschrieben wird.

Dies ist leider bis zum heutigen Tage nicht erfolgt, da Teldafax keine Aussagen über den Zeitpunkt der Rücküberweisung tätigen konnte.

Weitere Mahnungen wurden von Teldafax ignoriert.

So wie sich die Situation für mich darstellt, wurde die Auszahlung des Restguthabens bewusst bis zur Bekanntgabe der Insolvenz am 14.06.2011 hinausgezögert.

Mich würde interessieren, ob diejenigen Kunden die rechtzeitig vor der Insolvenz gekündigt haben, genauso schlechte Aussichten auf die Rückzahlung Ihres Guthabens haben wie diejenigen, die zum Zeitpunkt der Insolvenzbekanntgabe noch Kunden waren bzw. noch sind?

16.06.2011 | 19:07
von ReclaBoxler-8851287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclabox9999999999999

1) Meines Wissens werden in der Insolvenz alle gleich behandelt: ehemalige Kunden mit offenen Forderungen und Kunden, die darum bangen, ob weiterhin Energie geliefert wird und was nun mit ihrer Vorauszahlung geschieht.

Hier können Sie genaueres nachlesen:

de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)
dejure.org/gesetze/InsO

2) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden.

Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."

3) In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

4) Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

5) Rangfolge im Insolvenzrecht:

www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/fachlexika/abc-des-insolvenzrechts/rangfolge-im-insolvenzverfahre/

www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/insolvenz-sicherungsrechte-glaeubiger/rangordnung/rangordnung.html

11.07.2011 | 22:06
von Carac | Regelverstoß melden
Ich hoffe, hier Hilfe finden zu können:

Ich war Kunde von Teldafax - seit 10/2009 - und habe zweimal jeweils 556€ abgebucht bekommen als Lastschrift. 2009 und 2010. Nun basierte dieser Preis auf einer Verbrauchsannahme von 3000 KW/h im Jahr. Teldafax stellte trotz Zusage im Oktober 2010 keine Jahresabrechnung aus - erst im Mai 2011. Diese Abrechnung stellte fest, dass der Verbrauch wesentlich niedriger lag - bei 1800 - und daher der jährliche Abschlag 344€ beträgt. Ich kündigte aufgrund einer Preiserhöhung im Juni 2011 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes zum nächstmöglichen Termin per Einschreiben. Mit der Kündigung verlangte ich eine Abschlussrechnung und eine Überweisung meines Guthabens von mind. 123€ bei Teldafax.

Nun sollte die Insolvenz bei Teldalfax eröffnet werden und ich wies meine Bank an, die Lastschrift vom Oktober 2010 über 556 zurückzubuchen, da diese ungültig war. Ungültig, da von einem Abschlag ausgehend, den Teldafax anhand eines nicht existenten Verbrauchs berechnet hatte.

Das Geld traf auf meinem Konto ein und zwei Tage später ein Brief vom Bankhaus Lampe an meine Bank (Volksbank) mit einer Rüge und der Aufforderung das Geld zurückzuüberweisen, da eine Lastschriftgenehmigung vorlag. Ich wies darauf hin meinen Bank-Sachbearbeiter an, das Geld auf keinen Fall zurückzubuchen, da es das meinige sei und das Bankhaus Lampe oder auch Teldafax sich bezüglich ausstehender Forderungen an mich persönlich wenden soll.

Er buchte trotz dessen zurück, verwies auf die Rechtsabteilung, die dies geprüft hätte und meinte, ich hätte a) die Lastschrift durch Anerkenntnis des Rechnungsabschlusses am 31.12.2010 (Kontoauszug) genehmigt und b) war es keine unberechtigte Lastschrift, da eine Genehmigung vorlag und daher nur innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden durfte.

Ich habe nun die Frage, ob ich dieses Geld mir von meiner Bank zurückholen kann, da diese mein Geld trotz Untersagen zurückbuchte. Immerhin ist sie nur Dienstleister und ich bin immer noch Herr über mein Geld. Sollte ich zumindest.

Vielen Dank im Voraus für etwaige Hinweise und Ratschläge!

11.07.2011 | 23:05
von ReclaBoxler-7861287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Carac

Vielleicht helfen meine Hinweise und verschiedene Fundstellen hier in der Reclabox weiter. . . .

1) § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet wie folgt (Zitat):

Absatz 1: Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

Absatz 2: Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)

Einen Kommentar zu dem seit 2010 geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:

beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4

Die seinerzeitigen Lastschriften sind so lange "schwebend unwirksam" bis der Kunde den Lastschriften ausdrücklich widerspricht.

2) Lastschrift:

www.antispam.de/wiki/Lastschrift

3) Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:

www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

4) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/40509-hypovereinsbank-nuernberg-ruecklastschrift-teldafax-676b-bgb

5) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens



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