Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 805 Views | 18.03.2011 | 21:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1507201

Stromio GmbH (Münster)

Keine Kündigungsbestätigung von Stromio

Bestell-/Kundennummer: Best.Nr. 10090078, Vertr.Nr. 1260736

Ich habe meinen Stromliefervertrag bei Stromio fristgerecht zum 21.03.2011 gekündigt, per Einschreiben/Rückschein!

SCHLAGWORTE

Das Schreiben ging bei Stromio laut Rückschein am 07.02.11 ein. Im Kündigungsschreiben habe ich Stromio auch die Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Abschläge entzogen. Nach vier E-Mails kam immer noch keine Antwort bzw. jedes mal nur eine Computergenerierte E-Mail. Ich konnte auch zwei mal mit dem Stromio Kundenservice telefonieren (nach sehr langen Warteschleifen! ), allerdings kam bei diesen Gesprächen, trotz Versprechungen, weder eine Kündigungsbestätigung noch eine andere Reaktion zu Stande, außer das mir mitgeteilt wurde, dass es bei Stromio momentan eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen gäbe (!). Das kann aber doch nicht mein Problem sein, oder?

Statt dessen bucht Stromio munter und fröhlich trotz entzogener Einzugsermächtigung weiter von meinem Konto ab (ich werde rechtliche Schritte einleiten! ).

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Schriftliche Bestätigung der fristgerechten Kündigung, Meldung beim Netzbetreiber, keine weiteren Abbuchungen mehr von meinem Konto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.03.2011 | 14:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Peran,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir werden Ihr Anliegen umgehend prüfen. Sofern uns bei der Bearbeitung ein Fehler unterlaufen ist, möchten wir Ihnen bereits jetzt versichern, dass wir Ihnen eine kulante Lösung anbieten werden.

Unser Kundenservice wird sich hierzu in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.03.2011 | 22:37
von ReclaBoxler-6819735 | Regelverstoß melden
Abbuchung zurück buchen und die Firma bei der Polizei anzeigen!

19.03.2011 | 19:40
von ReclaBoxler-4627143 | Regelverstoß melden
Ja, auf jeden Fall so schnell wie möglich Anzeige erstatten und Abbuchungen platzen lassen!



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