Lampen Fuxx (Rosenheim)
Rückerstattung d. Kaufpreises nach Rückgabe der Ware
Ich habe im Januar 2010 Lampen und Vorschaltgeräte bei Lampen-fuxx (jetzt Lampino.de siehe Webseite) bestellt. Da der Händler auf Grund der Lieferlage seitens des Herstellers nicht liefern konnte, bot er mir an, ein Ersatzprodukt von einem anderen Hersteller zu liefern. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen freundlichen Kontakt und keinerlei Schwierigkeiten mit dem Lieferanten.
Dann jedoch wartete der Lieferant meine Antwort nicht ab und schickte mir einfach das Ersatzprodukt. Ich musste feststellen, dass die Ersatzprodukte nicht meinen Wünschen gerecht wurden und informierte den Lieferanten darüber. Gleichzeitig schickte ich die Ware zurück. Ich bat den Lieferanten per e-Mail, mir einen Liefertermin für die "richtigen" Produkte zu nennen.
Eine Antwort erfolgte nicht. Nach zwei Wochen teilte ich dem Lieferanten mit, dass ich notgedrungen von meinem Rücktrittrecht Gebrauch machen wollte und bat ihn, mir den Kaufpreis - unter Angabe meiner Kontodaten - zurückzuerstatten. Wiederum erhielt ich keine Antwort.
Daraufhin bat ich per Brief um Rückerstattung. Nach zwei Wochen ohne Antwort oder Zahlungseingang sandte ich eine Mahnung per Einschreiben, wiederum erhielt ich keine Antwort. Stets habe ich versucht, einen höflichen Ton zu bewahren und Fristverlängerungen angeboten, sollte eine Zahlung im Moment nicht möglich sein.
Ich ließ noch einmal zwei Monate verstreichen und rief beim Lieferanten an. Das Gespräch verlief freundlich und mir wurde eine baldige Zahlung zugesichert.
Nach drei weiteren Wochen war immer noch keine Zahlung eingegangen. Nochmals schrieb ich eine e-Mail, auf die keine Antwort erfolgte.
Ich war daraufhin der Ansicht, dass man offensichtlich auf mein Ersuchen nicht mehr reagieren wollte, und beantragte einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der Lieferant hätte daraufhin einfach den ausstehenden Betrag begleichen können, tat dies jedoch nicht. Ich ließ noch einmal deutlich mehr Zeit als vorgeschrieben (vier Wochen) verstreichen, um die Möglichkeit zur Zahlung zu geben, es geschah jedoch nichts. Ich beantragte daraufhin einen Titel, den ich auch erhielt, denn der Lieferant hatte keinen Widerspruch eingelegt.
Da ich sehr geduldig bin, wartete ich bis Dezember 2010, dann gab ich den Titel zur Vollstreckung an die Gerichtsvollzieherin. Erst jetzt im Mai 2011 habe ich über die Gerichtsvollzieherin eine Teilzahlung erhalten. Dabei handelt es sich bei der Gesamtsumme eher um einen kleinen Betrag für eine Handvoll Lampen.
Was mich stört:
- Es wurde ohne meine Zustimmung eine andere als die bestellte Ware verschickt. Dies wäre verschmerzbar gewesen, wenn die Rückabwicklung geklappt hätte.
- Nach der Rücksendung der Ware antwortete der Lieferant nicht mehr auf e-Mails und Briefe
- Die im Onlineshop "lampen fuxx" angegebenen Lieferzeiten (3-4 Tage) sind offensichtlich nicht überprüft. Auch nachdem ich über die "Nichtlieferbarkeit" der Artikel informiert worden war, wurden die Angaben nicht korrigiert.
Auch im neuen Shop "lampino.de" sind alle Lieferzeiten pauschal mit 3-4 Tagen ausgezeichnet. Dies ist unglaubwürdig. Der Händler suggeriert, dass er beim Großhändler die Verfügbarkeit der Ware überprüft habe, indem er eine Lieferzeit angibt. 3-4 Tage für das ganze Sortiment ist aber unrealistisch. Da müsste der Händler schon selbst alles auf Lager haben. Das ist unwahrscheinlich, wenn er offensichtlich selbst kein Geld hat.
- Am Telefon wird eine baldige Rückzahlung zugesichert. Originalton: "Ich habe es jetzt an die Buchhaltung weitergegeben", aber es passiert gar nichts. Warum?
- Selbst nach einem Mahnbescheid keine Reaktion, aber auch kein Widerspruch. Somit hat sogar der Lieferant meine Forderung für berechtigt gehalten?
- Ich muss erst eine Pfändung veranlassen, bevor ich mein Geld wiederbekomme, warum?
Die ganze Angelegenheit hat mich viele Stunden Schriftverkehr, Telefonate und Nerven gekostet, wofür ich keineswegs entschädigt werde. Dies hat mich tief verärgert. Eineinhalb Jahre sind zur Regulierung einer solchen Lappalie eine lange Zeit. Wobei man hier von Regulierung ja nicht mehr sprechen kann, wenn erst eine Pfändung stattfinden muss.
25.05.2011 | 10:40
Abteilung: GF
Hallo Herr Kaiser,
es tut mir Leid, das das so gelaufen ist. Ihre Forderung wird aber komplett beglichen. Ich bleibe keinem etwas schuldig.
Erklärung: Da ich einigen Kunden Ware gegen Rechnung gesendet habe und bis heute am kämpfen bin, dass ich das Geld bekomme, so ist es bei mir zu einem Engpass gekommen. Zudem hatte ich auch mit Problemen bei meinem Lieferanten zu kämpfen.
Ich kann nur sagen, es tut mir Leid und ich entschuldige mich dafür.
Zu den Gründen, warum Sie so lange nicht in der Lage waren, mir die Schuld zu begleichen, muss ich allerdings sagen, dass man eben keine Geschäfte abschließen soll, die in ihrem Volumen existenzbedrohend sind, oder anders gesagt: Die Rücklagen sollten dafür ausreichen, Waren zur Not auf dem Rechtsweg zurück zu fordern.
Ein gewisses Grundkapital sollte auch bei reinen Handelsunternehmen vorhanden sein, sonst geraten sie schon bei kleinen Streitigkeiten in große Schwierigkeiten.
Ich gebe noch zu bedenken, dass sich viele Probleme, inklusive dieser Beschwerde hätten vermeiden lassen, wenn Sie mich frühzeitig über Ihre Schwierigkeiten informiert hätten. Ein anderes Zahlungsziel hätte sicherlich vereinbart werden können, ohne die hohen Zusatzkosten für Mahngebühren. Es ist für mich schon ein Unterschied, ob jemand nicht zahlen kann oder will. Aber ohne Kommunikation und Informationen muss ich einfach von letzterem ausgehen.
Denken Sie auch daran, die Lieferzeiten in Ihrem neuen Shop zu überarbeiten. Wenn Sie pauschal 3-4 Tage angeben, ohne dies mit Ihrem Großhändler abzustimmen, riskieren Sie eine Klage von Ihren Konkurrenten wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Sobald der Restbetrag über GV beglichen ist, werde ich selbstverständlich diese Beschwerde schließen.
Ich nehme die Entschuldigung des Lieferanten an, möchte ihm jedoch nahelegen, in Zukunft mehr Rücklagen für die Geschäfte zu bilden und die Lieferzeiten seiner Ware im Onlineshop richtig wiederzugeben. Das würde eine Menge Missverständnisse und Ärger ersparen.