Durch 4CARE gelöste Beschwerde. | 785 Views | 28.03.2011 | 10:29 Uhr
geschrieben von Maria Guggenberger

4CARE AG (Kiel)

Nicht bestellte Ware trotzdem bezahlen (sogar mit Mahngebühren)

Bestell-/Kundennummer: kunr. 11310160

Ich bestelle die Linsen für mich und meinen Lebensgefährten seit Jahren bei Lensbest und bis zur letzten Bestellung lief auch immer alles reibungslos. Was sich die Firma aber diesmal erlaubt, geht über meine Toleranz hinaus und bewegt mich dazu, diese Beschwerde zu formulieren.

SCHLAGWORTE

Ich hatte im Februar 2011 wieder einmal eine größere Bestellung Linsen geordert, da Lensbest mir eine Email mit einem Sonderangebot schickte. Das Sonderangebot führte an, dass man gratis Brillenputztücher bekommt, wenn man bei Lensbest bestellt. Diese Bestellung ist dann auch mit den "gratis" Tüchern bei uns eingetroffen. Jedoch waren diese Tücher als Kostenpunkt (ca. 5 € pro Tuch) angeführt.

Daraufhin habe ich natürlich umgehend bei der Servicehotline angerufen, um diesen Kostenpunkt abzuklären. Die Dame am Telefon war ganz freundlich und entschuldigte sich für das Missverständnis. Sie versicherte mir, dass wir die Tücher nicht bezahlen müssen und sie das an die Rechnungsstelle weiterleitet.

Nun hatte ich Samstag erneut einen Brief von Lensbest im Briefkasten, welcher als Mahnung angeführt war. Mahnkosten: 10 €. Ich habe natürlich wieder dort angerufen und dieses mal leider mit einer äußerst unfreundlichen Person gesprochen. Diese meinte, dass ich diese Putztücher und die Mahngebühr bezahlen muss, da mir nur ein Putztuch gratis zustünde. Mehrmals habe ich erwähnt, dass ich das schon vor Zeiten mit ihrer Kollegin abgeklärt habe. Nun war diese Frau aber so forsch und unfreundlich und meinte, dass das nun nichts desto trotz zu bezahlen sei.

Ich bin wirklich sehr verärgert, zumal mir meine erste Gesprächspartnerin versichert hatte, dass nichts mehr zu bezahlen sei. Ich hatte die Brillenputztücher auch nicht gezielt geordert, sie wurden mir einfach ins Paket dazugelegt. Natürlich sehe ich jetzt nicht ein, warum ich diese und die horrenden Mahngebühren bezahlen soll.

Maria Guggenberger und Dr. Hansjörg Schößer

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Meine Forderung an 4CARE AG: Vor allem eine Entschuldigung für den ganzen Ärger, den ich hatte. Außerdem die Quittierung der Rechnung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.03.2011 | 12:25
von ReclaBoxler-2024897 | Regelverstoß melden
Wenn ich mich nicht täusche, dann sieht die gesetzliche Lage so aus: Ware, die man nicht bestellt hat, muss man nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken.

Dazu passt auch dieses:
www.pfiffige-senioren.de/ware.htm

29.03.2011 | 09:49
von ReclaBoxler-6120510 | Regelverstoß melden
In der Beschwerde oben heißt es, dass man Brillenputztücher dazu bekommt, wenn man etwas bestellt. Bei den meisten Firmen müssen solche Gratisbeilagen dann mit einer eigenen Artikel-Nummer dazu bestellt werden. Oftmals bekommt man diese Artikel auch nur, wenn ein bestimmter Mindestbestellwert erreicht wird.

Da wir das Angebot nicht kennen, es für uns auch nicht nachvollziehbar ist, was der Beschwerdeführer tatsächlich bestellt hat, ist alles reine Spekulation.

29.03.2011 | 14:02
von ReclaBoxler-6120510 | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclaboxer 4657610: Das Problem liegt darin, dass die Beschwerdeführerin dies hier zwar schreibt, nur ob es tatsächlich so war, ist uns nicht bekannt.

Ebenso sollte man sich die telefonische Aussage zumindest per Mail bestätigen lassen oder selber noch eine Mail schreiben mit der Bitte um entsprechende Bestätigung, dass die Putztücher gutgeschrieben werden oder nicht bezahlt werden müssen.

31.03.2011 | 21:25
von Maria Guggenberger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem sehr freundlichen Gespräch mit Herrn E. der Firma Lensbest konnten die Ungereimtheiten geklärt werden.
Die Firma zeigte sich entgegenkommend und somit ist diese "Sache" für mich positiv erledigt.
Ein großes Plus für den Kundenservice, der schlussendlich positiv war.




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