925 Views | 30.03.2011 | 12:39 Uhr
geschrieben von Axel Munt

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax akzeptiert keine Sonderkündigung nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 3295683

Wir haben nach von unserem Stromversorger TelDaFax nach Preiserhöhungsschreiben von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und versucht, den Stromanbieter zu wechseln. Nach Kündigungen zum 18.02.11 per Einschreiben keine Bestätigung der Kündigungen.

SCHLAGWORTE

Dem neuen Lieferanten Secura energie wurde durch TelDaFax ein falsches Austrittsdatum zum 31.01.2012 mitgeteilt, sprich, unsere Kündigungen aus wichtigem Grund wurden nicht akzeptiert und scheinbar in eine ordentliche Kündigungen gewandelt. Daraufhin hat Secura energie die Belieferungen abgelehnt.

Stattdessen bekamen wir nun ein Schreiben von TelDaFax. Eine "Kundeninformation Widerspruch Preisanpassung", in dem die Preiserhöhungen zurückgenommen wurden und sechsmonatige Preisgarantien zum "alten Preis" garantiert werden.

Den Sonderkündigungen soll damit scheinbar der wichtige Grund genommen werden. Diese Praxis ist unlauter und dient nur einem Grund, den Netzzugang durch fadenscheinige Spielchen zu blockieren und kündigende Kunden durch drohende Grundversorgung abzuschrecken. Weiter Beispiele mit gleichem Ablauf liefert leider Google.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: TelDaFax soll die Kündigung akzeptieren (Sonderkündigungsrecht).


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Kommentare und Trackbacks (4)


30.03.2011 | 15:08
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

06.04.2011 | 13:03
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

07.04.2011 | 07:24
von Axel Munt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax hat sich mal wieder etwas neues einfallen lassen.
Sie haben mir jetzt eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2012 geschickt. Also nicht dem 31.03.2011 wie aus der Sonderkündigung hervorgeht. Sie haben dies dem anderen Stromlieferanten mitgeteilt. Der hat jetzt sein Angebot zurückgezogen, da er das nicht solange aufrecht erhalten kann. Immerhin habe sie dadurch indirekt mein Kündigung anerkannt.
Da TelDaFax keine Geld von mir bekommt, solange ich keine Kündigungsbestätigung mit Abrechnung zum 31.03.2011 bekomme, sehe ich der Sache gelassen entgegen.


29.07.2011 | 08:22
von Axel Munt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax ist inzwischen Pleite. Sie haben mir nun die Kündigung zum Termin bestätigt. Allerdings haben wir keine Abrechnung erhalten. Das wird noch einmal spannend, ob sie Geld haben wollen.




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