Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1059 Views | 06.04.2011 | 14:42 Uhr
geschrieben von F. U.

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio reagiert nicht auf Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1338941

Zum 16.03.2011 erhielt ich von meinem derzeitigen Stromanbieter Stromio nach sechsmonatiger Preisbindung einen Flyer (der aussieht wie ein Werbeflyer) mit dem darin versteckten Hinweis, dass mein Strompreis inkl. Monatsgrundentgelt ab dem 01.05.2011 erhöht wird.

SCHLAGWORTE

Da in diesem Flyer direkt auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird, berife ich mich darauf und kündigte am 22.03.2011 fristgerecht meinen Vertrag zum 30.04.2011.

Bisher warte ich auf Antwort vom Kundenservice. Auch die per 29.03.2011 versandte Erinnerungsmail blieb bisher ohne Reaktion. Ich erhielt nur eine Empfangsbestätigung:

"vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim Kundenservice wir Ihnen hiermit
bestätigen.

Ihr Anliegen ist uns wichtig und daher bemühen wir uns, dies schnellstmöglich
zu bearbeiten. Falls noch Fragen hierzu unsererseits bestehen, melden wir uns bei Ihnen.
Aktuell erreichen uns aufgrund des hohen Kundeninteresses an unseren
Tarifen sehr viele Anfragen.

Für die Wartezeit entschuldigen wir uns bereits vorab bei Ihnen und versichern,
dass wir uns in jedem Fall um Ihr Anliegen kümmern werden. "

Was kann ich nun unternehmen? Wie kann ich eine Bestätigung einfordern? Ich möchte schnellstmöglich zu einem anderen Anbieter wechseln, aber ohne Bestätigung wird dies schwer möglich sein.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Bestätigung der Sonderkündigung


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


06.04.2011 | 15:13
von ReclaBoxler-4902877 | Regelverstoß melden
Preiserhöhungen in Mails oder Schreiben mitzuteilen, die auf den ersten Blick / bei nicht sehr genauem Hinschauen aussehen wie die übliche Werbung / Werbeflyer, sind bei den Energielieferanten jetzt wohl die große Mode: bei Reclabox findet man Beschwerden über Stromio, Flexstrom, Hitstrom usw., die sich Ihrem Bericht sehr ähneln.

Die Verbraucher müssen darauf achten, sich auch die - vermeintliche - Werbung ihrer Vertragspartner sehr, sehr genau anzusehen - es könnte eine wichtige "Überraschung" bzw. Mitteilung, so z. B. eine Preiserhöhung, enthalten sein.

Beachte auch die Artikel der Stiftung Warentest (googeln)

"Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom",

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"
und

"test.de warnt vor Flexstrom und Teldafax: Leser geben rote Karte"

06.04.2011 | 15:25
von ReclaBoxler-4902877 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 "Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks? "
(googeln)?

Hier ist aufgeführt, was man bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung beachten muss und wie man sich verhalten sollte / kann:

Zitat:

"-. -Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit!", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

06.04.2011 | 15:42
von ReclaBoxler-4902877 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".

27.04.2011 | 16:39
von F. U. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Folgende E-Mail erhielt ich am 21.04.11, nachdem ich eine Frist mit Anwalts-Androhung zum 19.04.11 gesetzt hatte:

Sehr geehrte Frau Uteß,

wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Ihre Kündigung zum 30.04.2011 haben wir erhalten und bestätigen Ihnen, dass wir den Vertrag nun beenden werden. In den vergangenen Monaten haben wir aufgrund der Marktentwicklung im Bereich der Energiewirtschaft eine große Zahl an Anfragen und Bestellungen erhalten. Natürlich erfüllt uns dies mit Freude, jedoch waren wir auf diese Menge nicht vorbereitet. Viele Anfragen konnten und können aktuell nicht zeitnah bearbeitet werden.

Bitte verstehen Sie dies nicht als Entschuldigung, sondern als Erklärung für die Tatsache, dass wir Ihre Kündigung erst jetzt bearbeiten. Auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen kann von uns der Vertrag nicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Termin beendet werden. Die Abmeldung haben wir für Sie jetzt zum 31.05.2011 bei dem Netzbetreiber vorgenommen.

Sollten Sie bereits einen neuen Lieferanten beauftragt haben die Belieferung zu übernehmen, so informieren Sie diesen bitte kurzfristig, ab wann durch ihn die Belieferung übernommen werden kann. Sie vermeiden damit eine zwischenzeitliche Grundversorgung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wunschgemäß haben wir Ihre Einzugsermächtigung gelöscht. Es sind bis zum Vertragsende auch keinerlei Abschläge mehr fällig.

Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerde-Plattform als gelöst zu kennzeichnen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam

--------------------------------------------

Danke Reclabox und mal sehen, ob nun alles mit der Abmeldung glatt geht...




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