Durch DEKRA endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1442 Views | 07.04.2011 | 09:49 Uhr
geschrieben von Klaus Mayer

DEKRA Automobil Gmbh (Berlin)

HU/AU beim DEKRA: Wie groß ist das Interesse am Kunden wirklich?

Anlässlich meiner letzten beim DEKRA e. V. durchgeführten HU/AU mit immensen, den Fahrzeugwert überschreitenden Kosten wegen angeblicher "erheblicher Mängel" nahm ich mir die Aussage auf der DEKRA-Website, Fragen und Wünsche des Verbrauchers seien für den DEKRA wichtig, zu Herzen und stellte per Internetformular die im folgenden wiedergegebene Anfrage. Die erhaltene Antwort ist ebenfalls angefügt. Der Leser möge sich selbst ein Urteil bilden, wie groß das Interesse am Verbraucher wirklich ist.

SCHLAGWORTE


Am 26.3.2011 schrieb ich folgendermaßen:

*** Zitat Anfang ***

Sehr geehrte Damen und Herren,

"Ihre Fragen und Wünsche sind uns wichtig". So heißt es hier auf Ihrer Kontaktseite. Es freut mich, dass Sie das so sehen, und ich will Ihnen daher folgende Anfragen schicken (und vielleicht Denkanstöße liefern, oder ist das zu vermessen?).

Wie schon seit dem Kauf meines Autos war ich auch kürzlich wieder mit dem von mir einst als Neuwagen erworbenen und jetzt 13 Jahre alten Nissan Primera (113.000 km) wieder bei Ihrer HU. Da das Auto auch ohne jegliche, unsinnige Wartung (z. B. wagte ich 70.000 km in sieben Jahren ohne einen einzigen Ölwechsel - ich fahre nie schneller als 110) eigentlich immer recht zuverlässig gewesen ist, und ich somit keine Rückrufe und kein Liegenbleiben erleben musste, wollte ich unbedingt einen Neukauf vermeiden, zumal es diese Autogattung, nämlich eine kompakte, fünftürige Mittelklasselimousine mit einem komplett hochklappbaren Stufenheck, zugunsten der benzinfressenden SUV-Schrankwände heute gar nicht mehr als Neuwagen zu kaufen gibt.

Das hat mich dann aber in der Nissan-Vertragswerkstatt sage und schreibe 1854,00 Euro gekostet und zwar fast ausschließlich für irgendwelche sowohl für die Sicherheit als auch das Abgasverhalten irrelevanten, aber von Ihnen bemängelten Fehler, was mich zu den folgenden zwei Anfragen bei Ihnen führt. Ausdrücklich festhalten will ich hier, dass ich dem Prüfer selbstverständlich keinen Vorwurf mache, da dieser sicher nur seinen Vorgaben gefolgt ist.

1.

Zum ersten stellte der Prüfer einen zu hohen Lambdawert fest. An der Auspuffanlage hatte er dagegen nichts auszusetzen, waren ja auch keine direkt sichtbaren Löcher zu sehen und auch nicht zu hören. Er vermutete vielmehr einen Haarriss im Flexrohr. Alles, was dann in der Werkstatt gemacht wurde, war, dass die komplette Auspuffanlage getauscht werden musste, weil angeblich kleine Undichtigkeiten wohl an den Auspuffrohren (und nicht -Töpfen) vorhanden waren, die wohl zu einem "Ziehen von Nebenluft" in das Abgas hinein führten.

Bitte teilen Sie mir doch mit, wie Aggregate, die vollständig hinter den abgasrelevanten Vorgängen im Verbrennungsprozess liegen, das Abgasverhalten eigentlich negativ beeinflussen können? Oder liegt das Problem nicht vielmehr in der Unfähigkeit der AU (nicht nur bei Ihnen), das wirkliche Abgasverhalten zu messen, wie es dieser Prüfung ja seit ihrer Einführung vorgeworfen wird?

2.

Zum zweiten war schon bei der letzten HU die leuchtende ABS-Kontrollleuchte ein Thema gewesen. Zwar funktionierte die Bremsanlage -auch gemäß Betriebsanleitung- einwandfrei, da die ABS-Anlage aufgrund des Fehlers einfach automatisch ausgeschaltet war und sich nicht von einem Auto unterschieden hat, das gar kein ABS hat oder bei dem es sich durch einen eigenen Schalter manuell abschalten lässt, aber trotzdem kostete mich der Fehler rund 500 Euro für einen neuen Sensor.

Und das wegen nichts und wieder nichts, wie es meine feste Überzeugung ist. Dass sich der Bremsweg nicht verringert, wie die Industrie uns und der Politik anfangs weiszumachen versuchte und das auch konnte, ist ja schon lang bekannt, ähnlich wie heute etwa bei den Winterreifen, die nur auf Schnee etwas bringen, obwohl es eigentlich auf Eis nötig wäre, da dies ja den absoluten Normalfall darstellt. Aber auch die gegenüber früher jetzt bei mir tatsächlich verloren gegangene Lenkfähigkeit beim Bremsen hat mich schon gerettet, als ich sonst in einer Kurve bei einem plötzlichen Stau meinem Vordermann aufgefahren wäre, während ich ohne ABS an ihm vorbei sicher aus der Kurve herausgetragen wurde.

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Bitte teilen Sie mir doch mit, wieso ein Auto mit nicht funktionierendem ABS unsicherer sein kann als ein Auto, das von vornherein gar kein ABS hat? Oder wer für solche nicht nachvollziehbaren Vorschriften verantwortlich ist? Nächstes mal kaufe ich mir keinen Neuwagen mehr, sondern werde darauf achten, noch ein ganz wenig gefahrenes zuverlässiges altes Auto, ohne diese ganzen fehleranfälligen elektronischen Spielereien zu ergattern. Übrigens: Ich war selbst viele Jahre lang als Elektroingenieur in der Elektronikentwicklung für hoch komplexe elektromechanische Geräte (nämlich Höchstleistungsdrucker der EDV) tätig.

Mit freundlichen Grüßen

*** Zitat Ende ***

Darauf erhielt ich immerhin eine Antwort, was durchaus positiv und lobend anzuerkennen ist und wofür ich mich hier bedanke. Da darin allerdings meine zwei Fragen nicht beantwortet werden, relativiert sich mein Lob doch schon ganz erheblich. Der DEKRA antwortete nämlich folgendermaßen, wobei noch angemerkt sei, dass es von mir natürlich als selbstverständlich vorausgesetzt worden war, unter den von mir benannten "abgasrelevanten Vorgängen im Verbrennungsprozess" den eigentlichen Verbrennungsprozess im Motor und dann auch noch die daran anschließenden Vorgänge im Katalysator bis zur Einmündung in die Auspuffanlage zu verstehen. Außerdem möge der Leser sich im Zweifel bei Wikipedia unter dem Stichwort "Antiblockiersystem" über die ach so großartige Verkürzung des Bremsweges durch ABS informieren.

Am 6.4.2011 erhielt ich also folgende Antwort vom DEKRA:

*** Zitat Anfang ***

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26.03.2011. Gerne nehmen wir, soweit möglich, zu Ihren Fragen Stellung.

Ihre Fragen beziehen sich nicht auf die Durchführung der Untersuchungen durch unsere Kollegen, sondern auf

- 1) Einfluß des Lambda-Wertes auf das Abgasverhalten
- 2) Einfluss des ABS auf die Verkehrssicherheit und wer zuständig für die Erstellung von Vorschriften ist

zu 1)

Der Lambda-Wert gibt das stöchiometr. Verhältnis an. Das optimale Verhätnis für die katalytische Nachbehandlung liegt bei Lambda = 1.
Diese Nachbehandlung findet hinter dem Verbrennungsprozess statt.
Die Richtlinie des Gesetzgebers zur Durchf. der Abgasmessung läßt bei der Messung beim erhöhtem Leerlauf ein Toleranzfenster von 0,97
Vor der am 07.03.2011 an Ihrem Fahrzeug durchgeführten Messung wurde das o. g. Toleranzfenster vom PC des Messgerätes herangezogen und dokumentiert. Die Messung selbst ergab einen höheren Istwert, somit eine unzulässige Abweichung und führte zum dokumentierten erheblichen Mangel.

zu 2)

Das ABS steuert die Bremskraft am Rad so, dass der Schlupf möglichst nahe am optimalen Reibwert bleibt, ohne dass das Rad blockiert. Im blockierten Zustand wird nur noch über die Gleitreibung gebremst, was eine niedrigere Verzögerung zur Folge hat.
Zudem können beim Gleiten keine Seitenkräfte und damit keine Lenkbewegungen über einen Lenkeinschlag übertragen werden.
Auch trägt das ABS zur Vermeidung von "Bremsplatten" am Reifen bei.

Wir nehmen an, dass sich der Hersteller Ihres Fahrzeuges dem technischen Fortschritt gestellt hat und deswegen Ihr Fahrzeug mit ABS ausgerüstet hat. Allerdings können wir nicht für den Hersteller sprechen.
Für das Erstellen und Veröffentlichen von Vorschriften ist der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zuständig.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Stellungnahme weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

*** Zitat Ende ***

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Meine Forderung an DEKRA Automobil Gmbh: Eine Antwort auf meine zwei tatsächlichen Fragen (also auf die unmittelbar nach "Bitte teilen Sie mir doch mit" liegenden Teile meines Textes)


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Kommentare und Trackbacks (2)


15.04.2011 | 07:18
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lügen will man nicht, aber den zumindest von mir als Wahrheit angesehenen Sachverhalt explizit auszusprechen (nämlich, dass beide HU/AU-Prüfkriterien doch wohl mehr als zweifelhaft sind), traut man sich wahrscheinlich auch nicht. Da sind einem die "Fragen und Wünsche" des Kunden dann doch lieber nicht mehr ganz so wichtig.


30.04.2011 | 12:38
von Klaus Mayer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fazit also hinsichtlich ABS: Auch keine Antwort ist eine Antwort, sodass man jetzt nicht grundlos folgendes sagen kann. Obwohl ältere Autos schon aufgrund ihres Alters weniger sicher sind als neuere, ist trotzdem aufgrund zweifelhafter HU-Vorschriften allen Gebrauchtwagenkäufern nur anzuraten, doch ein möglichst altes Auto zu kaufen, da bei einem neueren die Ersatzteilpreise für elektronischen Firlefanz wie ABS ins Uferlose steigen werden, sodass man ein neueres Auto früher "wegwerfen" muss als ein älteres.




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