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1068 Views | 08.04.2011 | 15:47 Uhr
geschrieben von Jakob Koch
In Bietigheim-Bissingen habe ich in einer Lidl Filiale einen Beutel tiefgefrorene Spinattaschen gekauft.
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Laut Aufschrift auf der Packung sollen diese Taschen einzeln zu entnehmen sein und dürfen auf gar keinen Fall nach dem Auftauen wieder eingefroren werden.
Nach dem Öffnen der Packung musste ich feststellen, dass der ganze Inhalt zu einem einzigen *Knödel* fest zusammen gefroren war. Durch langsames Erhitzen versuchte ich diese Taschen doch noch von einander zu trennen, was mir aber nicht gelang.
Ich vermute, dass diese Ware aufgetaut war und sich dann beim Wiedereinfrieren zu eben diesem Knödel verformt hat. Bei Spinat ist das eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die körperliche Gesundheit!
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG:
Erstattung des Kaufpreises der ungenießbaren Ware
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Die Discounter sind mir bei derartigen Reklamationen - wenn ich höflich und in ruhigem Ton mein Anliegen geschildert habe - immer entgegengekommen. Wenn Sie mit der Ware zu Lidl gehen, wird man Ihnen nach meiner Erfahrung ohne Diskussion den Kaufpreis erstatten. Da es allerdings auch unredliche Menschen gibt, die nur behaupten/vorgeben, dass die Ware nicht in Ordnung ist / war, lege ich die Ware "als Beweis" vor.
also mit eurem Gemecker ist es auch nicht getan, es ist mir bekannt, dass die Filiale die Ware ohne wenn und aber umgetauscht hätte.
Außerdem, wenn ich beim Einkaufen bin, lese ich nicht sämtliche Texte, die auf der Packung stehen, und quetsche die Tüte auch nicht zusammen.
Mir geht es einzig und allein darum festzustellen, ob der Lieferant die Tiefkühlware angetaut angeliefert hat und die dann im Lidl Kühlgerät wieder gefroren ist. Vielleicht habt ihr auch schon mal was von einer Kühlkette gehört, die nicht unterbrochen werden darf?
Also bitte, in Zukunft erst überlegen und dann meckern, wenn es denn sein muss!
Sie lesen nicht, was auf der Packung steht? Dann aber nicht meckern, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mal abgelaufen ist.
Auch hier liegt wieder der Verdacht nahe, dass nur eine größere Kompensationsleistung erpresst werden soll als nur der Ersatz des beanstandeten Produktes.
Weil, wenn man schon so redet, muss man auch mit einem Kühlfahrzeug zum Einkaufen kommen.
Trotzdem danke ich Ihnen, weil Sie sich der Sache angenommen haben.
Freundliche Grüße
J.Koch
Mit freundlichen Grüßen
J. Koch