Durch Möbel Inhofer gelöste Beschwerde. | 3415 Views | 10.04.2011 | 23:12 Uhr
geschrieben von Volker Zabinski

Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)

Trotz Mängel wird die 1. Beanstandung in Rechnung gestellt.

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag Nr.6137391

Am 25.09.2010 kauften wir bei Möbel Inhofer in Senden eine Sitzgruppe bestehend aus drei zusammengefügten Teilen der Firma ADA. Am 9.11.2010 wurde die Sitzgruppe geliefert. Nachdem von uns mehrere Mängel festgestellt wurden, reklamierten wir diese beim Sevice-Team von Möbel Inhofer. Folgende drei Mängel wurden beanstandet:

  1. Faltenbildung
  2. Großer Spalt zwischen Mittelteil und Eckteil
  3. Höhenversatz mittleres Sofateil zum Eckteil > 2cm

Zu diesen Mängeln habe ich die dementsprechenden Bilder beigefügt, damit sich jeder ein Bild davon machen kann, dass es sich hier um eine aus unserer Sicht berechtigte Beanstandung handelt. Hierzu ist noch zu sagen, dass es sich bei der Sitzgruppe (Preis: 1748€!) nicht um ein Discountmöbelstück handelt, sondern laut Hersteller um ein "ADA-Qualitätsprodukt. von qualifizierten Handwerkern mit großer Sorgfalt speziell nach Ihren Wünschen gefertigt."

BILDER
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3 Bilder

In dem Schreiben vom 16.12.2010 wurde bestätigt, dass der Werkskundendienst beauftragt wurde. Im letzten Absatz des Schreibens wird bereits angedroht, dass für uns bei unberechtigter Beanstandung Kosten entstehen können. "Wir wollen nur vorbeugend auf eine mögliche Weiterbelastung hinweisen."

Am 27.12.2010 kam der Service-Techniker der Firma DIEPO. Von dem Techniker wurde festgestellt, dass die Faltenbildung nach Norm noch in der Toleranz ist. Der Höhenversatz, sowie der Spalt seien warentypisch für solch eine Sitzgruppe, da die einzelnen Elemente an verschiedenen Bereichen gefertigt wurden. Also wurde keine Nachbesserung durch den Techniker durchgeführt, sondern nur Fotos von den Beanstandungen gemacht. Nach ausdrücklichem Hinterfragen nach Kosten für diesen Besuch wurde uns von dem Techniker versichert, dass uns hierfür keine Kosten entstehen dürfen.

SCHLAGWORTE

Am 10.01.2011 bekamen wir dann zu unserer Überraschung von Möbel Inhofer eine Rechnung über 89 € für den Besuch des Technikers vom 27.12.2010. Begründet wird dies, weil es sich bei den beanstandeten Mängel um keine berechtigte Reklamation, sondern um eine modellbedingte, also eine warentypische Eigenschaft handelt. Nach einem Telefonat am 18.01.2011 sowohl mit der Fa. DIEPO als auch dem Service-Team von Möbel Inhofer wurde nur noch von der Faltenbildung der Sitzgruppe gesprochen, welche auch nur im Besuchsbericht des Technikers erwähnt wurde. Bilder von den anderen Mängeln lagen zwar vor, hierzu wollte man sich nochmals mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Aus Kulanz wollte Möbel Inhofer am 17.02.2011 die Hälfte des Betrags für den Besuch übernehmen. Wir waren aber nicht bereit, für diese Serviceleistung irgendwelche Kosten zu übernehmen, da vor allem nicht alle Mängel hierzu berücksichtigt wurden.

Nach genauem Untersuchen des Bereichs, in dem sich der Spalt und Höhenversatz befand, musste ich feststellen, dass im mittleren Bereich des Sofas die Führungsschiene gebrochen war. Daraufhin rief ich erneut das Service-Team von Möbel Inhofer an, um nochmals zu reklamieren. Hier wurde mir gesagt, dass es fraglich ist, ob der Service-Techniker nochmals einen Besuch abstattet, solange die Rechnung für den ersten Besuch noch nicht beglichen sind. Am 01.03.2011 musste ich dann eine schriftliche Kostenbestätigung zuschicken, damit der Auftrag zur Reparatur erteilt wurde.

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Am 04.03.2011 kam dann der Service-Techniker der Fa. DIEPO und tauschte das defekte Teil aus. Der Spalt war verschwunden und der Höhenversatz minimiert. Da es derselbe freundliche Techniker, wie beim ersten Besuch war, schilderten wir ihm die Zahlungsforderungen des Möbelhauses. Er war auch recht erstaunt, über diese Weise mit Kunden umzugehen.

Am 09.03.2011 bekamen wir das Schreiben von Möbel Inhofer, dass die Beanstandung nun erledigt sei und dieser Vorgang nun beendet sei. Trotzdem fragten wir nochmals am 14.03.2011 bei Möbel Inhofer Service-Team nach, ob dieser Vorgang nun endlich erledigt sei. Hier wurde uns bestätigt, dass alle Kosten ausgebucht wären.

Am 07.04.2011 kommt die erste Mahnung von Möbel Inhofer für den ersten Besuch des Service-Technikers, der ja angeblich ausgebucht wurde. Beim Telefonat am 07.04.2011 um 11:30 Uhr mit Fr. H. (ab diesem Zeitpunkt werde ich nun wohl ein Anrufprotokoll führen müssen, wenn ich mit dem Service-Team von Möbel Inhofer telefoniere) wurde mir bezüglich des Telefonats vom 14.03.2011 gesagt, wenn ich keinen Namen der Person hätte, mit der ich dieses Telefonats bezüglich der Ausbuchung aller Kosten geführt hatte, könnte ich ja "sonst was behaupten". Das Schreiben vom 09.03.2011 habe sich natürlich nur auf die zweite Beanstandung bezogen.

Fazit: Wir werden uns in Zukunft den weiten Weg zu Möbel Inhofer sparen.

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Meine Forderung an Möbel Inhofer GmbH & Co. KG: Ausbuchung des Rechnungsbetrags von 44,50 €


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
29.04.2011 | 11:09
Firmen-Antwort von: Möbel Inhofer GmbH & Co. KG
Abteilung: Sachbearbeitung

Guten Tag,

der Vorgang wurde mit dem Kunden geklärt und der offene Betrag ausgebucht. Der Vorgang ist abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Möbel Inhofer GmbH & Co. KG

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.04.2011 | 06:40
von Volker Zabinski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


19.04.2011 | 20:39
von Volker Zabinski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben heute ein Schreiben von Möbel Inhofer bekommen, dass der Betrag ausgebucht wurde.




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