Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 2963 Views | 13.04.2011 | 09:28 Uhr
geschrieben von Angelika Haufe

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Unverschämte Mitarbeiter/ Rossmann Digital Service

Bestell-/Kundennummer: Bon Nr. 8887

Ich bin als exam. Altenpflegerin in einem Krankenheim beschäftigt. Gestern (am 11.04.2011) war ich mit meiner Arbeitskollegin zur Rossmann Filiale Berlin / Friedrichstraße, um die Bilder der Bewohnerfeier ausdrucken zu lassen.

SCHLAGWORTE

Da es ein gelungener Abend war und die Bewohner sowie Mitarbeiter viel Spaß hatten, hatten auch wir unsere Freude, die Bilder gleich anzuschauen. Es gab noch die Option, die Bilder gleich auf eine CD brennen zu lassen. Wir haben uns dagegen entschieden, weil nur zwei Rohlinge (ohne Schutzhülle) da lagen und zerkratzt waren.

Als die Bilder fertig ausgedruckt waren, gingen wir zur Kasse. Als ich der Kassiererin mitteilte, dass ich die Kodak Picture CD nicht habe, weil diese schon beschädigt (zerkratzt) rumliegen, holte sie eine Kollegin, um den "Fall" zu klären.

Derweil habe ich die Kunden hinter mir vorgelassen, dass sie nicht unnötig warten müssen. Als sie dann endlich da war, schaute diese nur den Bon an und war der Meinung, dass wir diese CD mitbezahlen müssen, weil wir es ja angeklickt hatten. (Das Anklicken ist die Vorauswahl.) Ich erklärte noch einmal, dass ich diese CD nicht habe, weil ich sie nicht verwendet habe, da sie beschädigt ist. Wer kauft beschädigte Ware?

Die hinzugekommene Mitarbeiterin ging mit den Worten: "Sie bezahlen". Die Kassiererin sagte, ich wäre eine Trickbetrügerin, Diebin, die CD könnte in meiner Tasche oder auch in meiner Kleidung stecken. Meine Kollegin und ich waren fassungslos.

Ich bot an ,meine Tasche und alles weitere zu kontrollieren, daraufhin kam von der Kassiererin "10,75 Euro bitte". Bodenlose Frechheit und üble Nachsage! --> Frech kommt weiter und die Kasse stimmt.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Kommunikationstraining der Mitarbeiter


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.04.2011 | 15:02
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Frau Haufe,

vielen Dank für Ihre über die ReclaBox an uns gerichtete Beschwerde.

Wir bedauern es sehr, dass Sie mit der Nutzung unserer Foto-Sofortprint-Station schlechte Erfahrungen gemacht haben. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass am Ende des Bestellvorgangs noch einmal eine Gesamtübersicht aller gewählten Produkte (Stückzahl, Bildgröße und Variante) sowie der Gesamtpreis angezeigt werden. Die CD hätten Sie in diesem Bestellschritt durchaus noch aus dem Warenkorb entfernen können, denn die Bestätigung der Bestellung erfolgt erst ganz zum Schluss.

Geschieht die Deaktivierung ungewünschter Artikel nicht, erscheint die Berechnung entsprechend auf dem Kassenbon und die Kassierer erwarten selbstverständlich die Bezahlung. Selbstbedienungsgeräte müssen mit einer entsprechenden Sorgfaltspflicht bedient werden.

Unserer Recherche nach hat der Vorfall in der Verkaufsstelle im Bahnhof Friedrichstrasse stattgefunden. Dort haben wir erfahren, dass die Kassiererin Sie auf die Funktion des Deaktivierens der CD-Funktion hingewiesen hat, Sie allerdings ausschließlich auf die für jeden Kunden frei zugänglichen CD-Rohlinge und deren Zustand eingegangen sind. Wir müssen um Verständnis dafür bitten, dass es nicht immer möglich ist, in einer stark frequentierten Verkaufsstelle alle Produkte auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Hätten Sie eine unserer Mitarbeiter nach neuen CD-Rohlingen befragt, hätte Ihnen geholfen werden können, u. U. verbunden mit einer kleinen Wartezeit.

Wir hoffen, dass wir mit unserer Antwort zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


13.04.2011 | 09:53
von Der Einzelhandelsberater
Dieser Kommentar wurde entfernt.

13.04.2011 | 10:38
von ReclaBoxler-8719425 | Regelverstoß melden
Totaler Quatsch, was hier der Einzelhandelsberater verzapft. Ja und, da hat sie auf den Button geklickt. Und weiter?
Sie hat sich ja dann dagegen entschieden. Außerdem müsste man ja dann auch einen Rohling einlegen, und die Fotos drauf brennen. -Tat sie aber nicht, demzufolge ist dieser Vorgang auch nicht zu berechnen. Mal ganz davon abgesehen, das die Mitarbeiterin sich ganz einfach davon hätte überzeugen können, indem man die Rohlinge einlegt und nachschaut, was bzw. ob die Fotos draufgebrannt sind. -Ganz easy. Ich sage da nur typisch Rossmann.

13.04.2011 | 10:47
von ReclaBoxler-1412113 | Regelverstoß melden
Na ja, Einzelhandelsberater oder Nähverkehrsberater oder Supermarktberater oder Instancia de la Moral usw. steht halt unter Artenschutz.
Wenn Gestankia de la Moral Kommentare schreibt, mieft es gleich meilenweit.

13.04.2011 | 11:12
von Angelika Haufe | Regelverstoß melden
Da ich das Seminar "Wie verhalte ich mich als Kunde richtig" leider nicht besucht habe, habe ich auch brav bezahlt. Die Fotos sind ausgedruckt, daher auch zu bezahlen. Ich sehe mich auch nicht in der Pflicht, vor meiner Auswahl mich davon zu überzeugen, ob die Ware im einwandfreien Zustand ist. Ich gehe davon aus, dass es so ist!  spider monkey Einzelhandelsberater: Ich habe weder wirr rumgeklickt, oder war dem Personal gegenüber unfreundlich. Ich denke, dass meine Forderung nicht zu viel verlangt ist!

15.04.2011 | 20:20
von ReclaBoxler-2222025 | Regelverstoß melden
Ha, über diese *Firmenantwort* kann ich nur müde lächeln. Habe selbst schon diese Kodak Foto Station in Anspruch genommen und musste feststellen, dass nicht nur ich mit dieser Software überfordert war. Neben mir haben noch drei weitere Kunden an diesen Foto Stationen gestanden. Bei mir hing sich die Software ständig auf, der nächste brach den Vorgang völlig entnervt ab, eine Kundin bat eine vorbeihuschende Mitarbeiterin um Hilfe (die hatte allerdings keine Zeit), und die nächste bemängelte die Software und die Qualität der ausgedruckten Bilder. -Und die war wirklich nicht besonders gut, Farbe verblasst und verschmiert. Ne, danke.

16.04.2011 | 23:14
von ReclaBoxler-4017562 | Regelverstoß melden
Und mit dieser "Firmenantwort" ist Rossmann bei mir endgültig unten durch. Hat man dort noch nie was von Kulanz und Kundenfreundlichkeit gehört?
Hat die Kassiererin denn dem Kunden nach der Reklamation eine einwandfreie CD ausgehändigt?
Da wird auf die Kunden einfach die komplette Verantwortung für eine undurchdachte Benutzerführung des SB-Automaten abgewälzt. Für mich unverständlich.
Ich bevorzuge den großen Konkurrenten. Dort habe ich ausnahmslos sehr gute Erfahrungen gemacht.

17.04.2011 | 01:29
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
Der Kernsatz der Firmenantwort lautet: "Selbstbedienungsgeräte müssen mit einer entsprechenden Sorgfaltspflicht bedient werden."

Man kann ja wohl ROSSMANN nicht vorwerfen, dass überall Dussels rumlaufen, nur weil Elternhaus und Schule versagt haben.

Im Übrigen hatte 'Der Einzelhandelsberater' vollkommen richtig darauf hingewiesen, dass man auch einen MA nach neuen Rohlingen hätte fragen können (der Kommentar wurde leider entfernt). ROSSMANN sieht es laut Firmenantwort ja genauso.

17.04.2011 | 08:27
von Carina | Regelverstoß melden
 spider monkey Moralapostel

Ich bitte Sie, nicht jeder, der mit den Rossmann Automaten überfordert ist, ist gleich ein Volltrottel. Diese Software ist von der Aufmachung her total unübersichtlich.
Natürlich hätte man eine Mitarbeiterin nach einer neuen CD fragen können, hätte hätte hätte, hat sie aber nicht. Sie wies die Kassiererin darauf hin, dass alle CD's offen herumliegen und zerkratzt sind, somit könnte man der Kassiererin den gleichen Vorwurf machen. -Die hätte nämlich auf diese Aussage bzw. Reklamation eingehen können, indem sie neue Rohlinge beschafft oder wenigstens mal nachfragt, ob die Kundin die gewählte Aktion noch wünscht, hat sie aber auch nicht getan. Und dass Rossmann es natürlich anders sieht, ist doch klar. Gucken Sie sich doch mal die ganzen Beschwerden hier über Rossmann und die dazugehörigen Firmenantworten an. Entweder wird sich herausgeredet oder die Kunden werden mit einer lapidaren 08/15 "Entschuldigung" abgespeist.

18.04.2011 | 13:26
von Hans Battke | Regelverstoß melden
Es ist sehr spannend, auf welches juristisches Niveau Rossmann sich in diesem Fall begibt.

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Wenn Rossmann z. B. Ware falsch auszeichnet und an der Kasse ein höherer Betrag genannt wird, kann der Kunde die Ware dort lassen bzw. Rossmann sich weigern, die irrtümlich falsch ausgezeichnete Ware zum günstigen Preis abzugeben.

Kleiner Tipp in einem wie dem o. g. Fall: Die gesamte Filiale auf falsche/missverständliche Auszeichnungen durchsuchen und auch als Kunde darauf bestehen, diesen Preis etc. zu bekommen.

Dann hat es sich ganz schnell mit "Warenkorb-Diskussionen".

25.04.2011 | 17:14
von Angelika Haufe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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