Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 4205 Views | 14.04.2011 | 07:53 Uhr
geschrieben von Edeltraud Schröder

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio zahlt Guthaben nicht zurück - Bonus fehlt

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto:1245236

In meiner am 5.04.2011 erstellten Abschlussrechnung nach einem Jahr Vertragslaufzeit wurde wegen geringeren Verbrauchs die Überweisung des Restguthabens in Höhe von 49,01 Euro in den nächsten zehn Tagen angekündigt.

In der Schlussrechnung fehlt der Wechselbonus von 90.00 Euro, so dass das Guthaben höher ausfällt.

Am 11.04.2011 bereits angerufen und Mail geschickt. Bis jetzt ist nur die Standardmail zurück gekommen, dass sie es bearbeiten wollen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Überweisung des ausstehenden Guthabens + Wechselbonus


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
08.07.2011 | 13:13
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (24)


14.04.2011 | 08:07
von ReclaBoxler-2481287 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung mit Bonus und zur Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

14.04.2011 | 09:51
von ReclaBoxler-6287358 | Regelverstoß melden
Sehr guter Beitrag, ReclaBoxler-2481287!
Sollte Verivox veröffentlichen!

14.04.2011 | 09:59
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Was Verivox nicht alles könnte oder sollte - ich bin von Verivox enttäuscht.

14.04.2011 | 10:04
von ReclaBoxler-6287358 | Regelverstoß melden
Nun ReclaBoxler-6612453, da können sie sich in eine lange Schlange einreihen!

Übrigens, Verivox gehört dem Burda-Verlag, vielleicht mal dran denken, wenn sie andere Produkte von Burda kaufen wollen.

14.04.2011 | 10:36
von Wolfgang Jeschke | Regelverstoß melden
Ich hatte einen Wechsel zu Stromio geplant.
Nun bin ich gespannt, ob diese Beschwerde von Stromio kurzfristig bearbeitet wird. Fehler macht ja jeder mal.

14.04.2011 | 10:51
von ReclaBoxler-6287358 | Regelverstoß melden
 spider monkey Wolfgang Jeschke
Sind sie SM Fan?
; o)

14.04.2011 | 13:33
von Heinz | Regelverstoß melden
Falls sie über Verivox ihren Antrag gestellt haben:
Bitte senden Sie ihre Beschwerde an Herrn Reese von Verivox. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das Problem lösen. Dies wurde uns zugesichert. Bitte Problem kurz beschreiben und Identnummer (steht auf der Antragsannahme von Verivox) angeben.

peter. reese (at) emailn.de

LG,
stromio.stop spider monkey emailn.de

21.04.2011 | 08:33
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute 21.4.2011 hat sich Stromio noch nicht gemeldet und das ausstehende Guthaben mit Bonus noch nicht überwiesen.
Habe heute noch mal eine Mail geschickt und versucht anzurufen. Um 7.10 Uhr hatte ich angerufen, dachte, es klappt sofort, bin aber wegen der belegten Leitungen in der Auftragszentrale geraten. Die Dame konnte mir natürlich nicht weiter helfen. Schicke jetzt noch eine E-Mail an Herrn Reese von Verivox.


26.04.2011 | 18:05
von Edeltraud Schröder | Regelverstoß melden
Habe heute eine Mail von Stromio bekommen. Stromio will den Bonus nicht zahlen. Darin begründet Stromio die Nichtzahlung des Bonus damit, dass ich die Mindestabnahmemenge von 1500kwh nicht erreicht habe.
Eine solche Mindestabnahmemenge war bei Vertragsabschluss (10. Februar 2010) weder auf der Homepage von Stromio noch in den AGB und auch nicht in der Vertragsbestätigung ausgewiesen.
Die neuen AGB mit Stand vom 15. April 2011 treffen für mich in 2-facher Hinsicht nicht zu.
Zum einen endete mein Vertrag am 31. März 2011.
Zum anderen habe ich auch keine Mitteilung in Textform von Stromio über Änderungen der AGB bekommen.
Damit ich überhaupt Geld zurück bekomme, habe ich die letzte Rate der Lastschrift zurück gebucht. Das wollen sie mit den hohen Mahngebühren (13 Euro) verrechnen. Jetzt möchte ich noch meinen Bonus überwiesen bekommen.
Stromio möchte in der Mail, dass ich meine Beschwerde als erledigt kommentiere, aber erst wenn ich den Bonus bekomme. Die meisten Stromanbieter haben die Regelung mit der Mindestabnahme in ihren AGB, aber Stromio nicht (AGB 2009).

09.05.2011 | 06:27
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 26.4.11 reagierte Stromio mit einer Mail.
Darin begründet Stromio die Nichtzahlung des Bonus damit, dass ich die Mindestabnahmemenge von 1500 kwh nicht erreicht habe. Eine solche Mindestabnahmemenge war bei Vertragsabschluss (10.2.2010) weder auf der Homepage von Stromio noch in den AGB und auch nicht in der Vertragsbestätigung ausgewiesen.
Die neuen AGB mit Stand vom 15 .April 2011 treffen für mich in zweifacher Hinsicht nicht zu.
Zum einen endete mein Vertrag am 31. März 2011.
Zum anderen habe ich auch keine Mitteilung in Textform von Stromio über Änderungen der AGB bekommen.
Die meisten Stromanbieter haben die Regelung mit der Mindestabnahme in ihren AGB, aber Stromio nicht.
Warte immer noch auf die Gutschrift des Bonus!


14.05.2011 | 12:16
von Peter Meier | Regelverstoß melden
Bei mir dasselbe, Bonus (100 Euro) wird auch nicht bezahlt. Telefonanrufe bringen nichts, da im Call Center mein Vertrag gar nicht eingesehen werden kann. Auf E-Mail, Fax und Einschreiben erfolgte keinerlei Resonanz. Heute habe ich einen Mahnbescheid auf den Weg gebracht. Eine andere Sprache scheinen die nicht zu verstehen.

30.05.2011 | 11:48
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sich auf meiner letzten Mail und Eintrag bei ReclaBox immer noch nicht gemeldet.
Wechselbonus ist immer noch nicht überwiesen. Hoffe, dass jetzt bald eine Reaktion von Stromio kommt.


10.07.2011 | 20:55
von Edeltraud Schröder | Regelverstoß melden
Nun hat sich Stromio am 8.7.11 gemeldet und geschrieben, ob ich zufrieden bin. Fragt sich bloß womit, denn der Bonus ist noch nicht überwiesen. Sie wollen schon wieder, dass ich die Angelegenheit als gelöst darstelle.
Jetzt schicke ich noch einen Einschreibbrief mit einer Frist von drei Wochen. Sollte dann keine Zahlung eingegangen sein, folgt das Mahnverfahren.
Langsam reicht das Sülze von Stromio!

12.07.2011 | 04:47
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist der Fall noch nicht gelöst, denn Stromio hat den Bonus immer noch nicht überwiesen. Als letztes bekommt Stromio von mir ein Einschreibbrief mit Fristsetzung, falls der Bonus nicht kommt, werde ich das Mahnverfahren einleiten.


12.07.2011 | 08:23
von ReclaBoxler-4919128 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben unter Berücksichtigung des Bonus mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen + Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen - so wie im Kommentar vom 14.04.11 bereits beschrieben.

12.07.2011 | 14:53
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hatte heute eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com geschickt.
Darin hatte ich noch einmal den Bonus gefordert.So eben kam eine Mail von Stromio an, dass sie den Bonus in den nächsten Tagen aus Kulanz überweisen wollen.
Nun werde ich jeden Tag ins Konto schauen, ob es überwiesen ist.


19.07.2011 | 16:35
von Edeltraud Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist der Fall noch nicht gelöst.
Am 5.7.11 Antwort von Stromio, dass der Bonus in den nächsten Tagen überwiesen wird.
Am 11.7.11 Mail von Stromio, dass es an die Fachabteilung zur Auszahlung weiter geleitet wurde. Es wird in den nächsten Tagen überwiesen.
Bis heute online noch kein Geld eingegangen.
Habe heute noch eine Mail an Stromio geschickt, sollte es morgen online nicht eingegangen sein, Termin beim Anwalt wahrnehmen bzw. drei Abschläge von der Bank zurück buchen lassen.
Bis jetzt noch keine Antwort von Stromio!


21.07.2011 | 07:50
von Edeltraud Schröder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern hatte ich Stromio noch eine Mail geschickt, dass ich drei Raten zurück buchen lassen habe. Keine Reaktion!
Heute ist das Geld von Stromio eingegangen.
Werde jetzt die drei Monatsraten an Stromio zurück überweisen, aber ohne Mahngebühren.
Ohne ReclaBox hätte ich mein Geld wohl nie erhalten - danke!


02.08.2011 | 17:31
von Bernd Zwieback | Regelverstoß melden
Genau wie Frau Schröder hatte ich auch ewig versucht, die 90 Euro noch zu bekommen (Verbrauch war unter 1500 kWh, ich wurde aber von der Restriktion nicht in Kenntnis gesetzt). Über kundenservice spider monkey stromio.de hatte ich keine Chance, beim ersten Versuch über reklamation spider monkey stromio.de sagte man mir direkt die Zahlung zu. Heute habe ich dann das Geld bekommen. Allen Leuten auf dieser Seite danke für die Hinweise!

07.08.2011 | 09:13
von Stefanie Kaitzl | Regelverstoß melden
Hallo zusammen und ja, ich zähle auch zu den Dummen.

Habe endlich meine Jahresabrechnung bekommen und was fehlt? Der super Wechselbonus. Na toll, ich habe zwar eine Gutschrift raus, jedoch fehlt der versprochene Bonus, wenn ich ein Jahr bei Stromio bleibe.
Ich habe natürlich eine Mail an Stromio geschrieben, ob sie sich geirrt haben oder so, aber die einzige Antwort war:

Mail von Stromio:

Sehr geehrte Frau Kaitzl,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.08.2011.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass der Bonus verbrauchsabhängig ist. Da bei Vertragsabschluss von Ihnen ein Jahresverbrauch in Höhe von 4.000kWh angegeben wurde, Sie aber tatsächlich nur 3.822kWh verbraucht haben, besteht für Sie kein Anspruch auf etwaige Gutschriften.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Bei Vertragsabschluss stand nirgends auch nur ein Wort, dass der Bonus verbrauchsabhängig ist. Sollten sie bis heute ihre AGB geändert haben, ist es doch nicht mein Problem, wenn mir niemand mitteilt, dass die die AGB´s geändert haben.
Tja, wenn es alles nix hilft, werde ich wohl meinen Anwalt anrufen, die Kündigung schreibe ich auf jeden Fall am Montag, bei dem Verein bleib ich nicht länger. Oder was soll ich jetzt machen?

07.08.2011 | 10:53
von Peter Meier | Regelverstoß melden
Anwalt ist noch nicht nötig. Wenn die AGB, die zur Kenntnis genommen wurden, die Bonuszahlung nicht von einem Mindestverbrauch abhängig gemacht haben, gibt es nach einer letzten Fristsetzung nur einen sinnvollen Weg: Auf www.online-Mahnantrag.de einen Mahnbescheid ausfüllen. Ich persönlich habe es auch so gemacht. Der Bonus + Gebühr für Mahnbescheid + Porto wurde dann auch kommentarlos überwiesen. Sollte Stromio wider Erwarten nicht bezahlen, kann man immer noch zum Anwalt gehen.

Mit weiteren Anrufen, Fax und e-Mails braucht man sich bei Stromio gar nicht aufhalten. In meinem Fall wurden die allesamt ignoriert.

09.08.2011 | 06:31
von Stefanie Kaitzl | Regelverstoß melden
Hui, habe eine Mail von Stomio bekommen,

Da ist ein Fehler, den ich bis jetzt selbst noch gar nicht gesehen habe, aber selbst wenn er er nicht viel mit dem Bonus zu tun, aber egal, ich lass mich mal überraschen, was auf der neuen Abrechnung steht.

Hier die Mail von Stromio:

Sehr geehrte Frau Kaitzl,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.08.2011.
Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft. Leider wurde der von Ihnen mitgeteilte Zählerstand nicht mit dem 29.07.2011 sondern mit dem 29.06.2011 eingepflegt.
Aus diesem Grund ging das System von lediglich 11 Monaten Belieferung aus.
Wir haben den Fehler behoben und werden Ihnen Ihre korrigierte Jahresverbrauchsabrechnung mit separater Post zusenden.
Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam

P. s. Ich melde mich, wenn ich dann neue Post habe. Ein danke an die Seite hier, ist echt TOP. Weiter so!

16.08.2011 | 15:22
von Stefanie Kaitzl | Regelverstoß melden
Muss sagen, es ist alles erledigt, Mailverkehr über den Kundenservice hat doch recht gut und vor allem schnell geklappt, habe nun meine richtige Gutschrift erhalten. Komisch. Hätte auch ohne Drohen von Anwalt gehen können, aber na ja.

Also, mein Problem hat sich zu meiner Zufriedenheit geklärt.

07.09.2011 | 22:57
von Rieder | Regelverstoß melden
Hallo,

habe eine Frage bezgl. der versprochenen Bonuszahlung vom stromio. Diese erhält man, soweit ich die AGB verstehe, nur wenn ich mind. 12 Monate bei stromio bleibe und nicht innerhalb dieser 12 Monate kündige. Gleichzeitig verlängert sich der Vertrag bei nicht Kündigung um weitere 12 Monate.
Heißt das im Umkehrschluss, dass ich die genannte Bonuszahlung nur erhalte, wenn ich insgesamt 24 Monate bei stromio bleibe, oder kann ich den Vertrag zum Tag des Ablaufs der 12 Monate kündigen und so die Bonuszahlung erhalten?

Über bereits gemachte Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im voraus.

s. rieder



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