Durch Constructa-Neff gelöste Beschwerde. | 3783 Views | 15.04.2011 | 18:24 Uhr
geschrieben von Andreas Rieger

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)

Große Enttäuschung über Geschirrspülmaschine der Marke Neff

Bestell-/Kundennummer: EC395511

Nach nur einem Jahr und vier Monaten ist unsere Neff Geschirrspülmaschine kaputt und nicht mehr reparabel. Ein Kundendienstmitarbeiter diagnostizierte ein kleines Loch im Boden der Spülmaschine.

SCHLAGWORTE

Diesen Schaden haben wir lt. seiner Aussage selbst verursacht. Lochfraß könne bereits nach kürzester Zeit entstehen. Diese Aussage passt nicht zu einem Markenprodukt mit angeblich langer Lebensdauer!

Uns wurde vorgeworfen, das Gerät nicht sachgerecht, d. h. nicht wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben, mit Salz befüllt zu haben. Außerdem unterstellte man uns, die Spülmaschine nach dem Auffüllen von Salz nicht gleich in Betrieb genommen zu haben.

Wir haben uns immer an die Hinweise der Gebrauchsanweisung gehalten. Die Spülmaschine lief bei uns täglich, so dass eine Roststelle gar nicht hätte entstehen können. Die Firma Neff lässt hier leider nicht mit sich reden, ein Materialfehler wird ausgeschlossen.

Neff unterbreitet uns ein Angebot und bietet uns ein Austauschgerät an. Für einen Schaden, den wir nicht verursacht haben, sollen wir nun einen "Sonderpreis" von 280 Euro zahlen. Für die Montage und den Anschluss würde die Firma zusätzlich 137 Euro berechnen. Eine Frechheit!

Beim Neukauf unserer Küche waren wir von den Geräten der Firma Neff überzeugt. Doch schon nach kürzester Zeit sind wir maßlos über die Qualität und noch viel mehr über den Kundenservice enttäuscht.

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Meine Forderung an Constructa-Neff Vertriebs-GmbH: Anerkennung eines Material- bzw. Herstellungsfehlers


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.04.2011 | 10:51
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: KDD-STK

Sehr geehrte Frau Rieger,

Ihre konstruktive Kritik ist unser Ansporn und wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfahrungen mit Ihrer Geschirrspülmaschine sowie mit unserem Werkskundendienst zu schildern.

Gerne hätten wir die Angelegenheit in einem perösnlichen Gespräch mit Ihnen geklärt. Jedoch konnten wir Sie telefonisch mehrfach nicht erreichen. Aus diesem Grund haben wir schriftlich zum vorliegenden Sachverhalt Stellung genommen und Ihnen unseren Lösungsvorschlag zukommen lassen.

Wir sind zuversichtlich, Ihr Interesse geweckt zu haben und wünschen Ihnen ein frohes und sonniges Osterfest.

Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.04.2011 | 23:50
von ReclaBoxler-1310321 | Regelverstoß melden
Direkt bei Neff gekauft oder beim Händler? Falls letzteres dann dort reklamieren.

16.04.2011 | 15:09
von Dieter Bürgy | Regelverstoß melden
Wer nicht hören will, muss fühlen: (äh, nee, wischen!)

www.youtube.com/watch?v=HUl6YVYex58

07.05.2011 | 15:34
von Andreas Rieger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist noch in Bearbeitung.


25.05.2011 | 16:31
von Andreas Rieger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!




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