3969 Views | 18.04.2011 | 22:57 Uhr
geschrieben von Annas Vater

Agentur für Arbeit Oldenburg (Oldenburg)

Kein Kindergeldbescheid seit über 11 Jahren

Bestell-/Kundennummer: Mangels Reaktion unbekannt

Seit über elf Jahren wird - trotz eines am 1.11.1999 eingereichten Kindergeldantrages - das beantragte Kindergeld nicht ausgezahlt. Bis heute wurde der Antrag nicht beschieden. Die Beamten der Arbeitsagentur Oldenburg gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass die Mutter keinen Kindergeldantrag gestellt hat.

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Meine Forderung an Agentur für Arbeit Oldenburg: Auflösung der Bundesarbeitsagentur, Einschreiten des Europäischen Menschengerichtshofs


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Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (32)


18.04.2011 | 23:06
von H. .. | Regelverstoß melden
Und das fällt ihnen nach elf Jahren so plötzlich mal wieder ein?
Warum nicht vor zehn Jahren oder neun? Diese Beschwerde ist sicher ein Aprilscherz?

19.04.2011 | 08:12
von ReclaBoxler-2823253 | Regelverstoß melden
 spider monkey Annas Vater

Verstehe nicht, wie man das so lange in Kauf nehmen kann.
Abgesehen davon, kann man heutzutage anhand von z. B. Einschreiben mit Rückschein & der zu leistenden Unterschrift des Empfängers ganz easy beweisen, dass der Antrag eingegangen ist.
Sollte dann innerhalb von sechs Wochen keine Entscheidung getroffen werden, Anwalt einschalten und das einem zustehende Kindergeld einklagen.

19.04.2011 | 10:19
von Michael Neumann | Regelverstoß melden
Hallo Vater von Anna,

mehr als elf Jahre sind etwas happig, daher die Frage:
Was ist in der Zwischenzeit gelaufen, dass hier so viel Zeit verstrichen ist?

Zu Ihrer Forderungen:
Sorry, aber wie weltfremd sind Sie?

- Auflösung der Agentur
Den Wunsch kann ich nachvollziehen, aber was soll danach werden?
Veränderungen & mehr Bürgernähe sind seit Jahrzehnten notwendig scheitert aber an Politik, Vetternwirtschaft, Kungelei & Ignoranz.

- Einschreiten des EuGH
Ist nur möglich, wenn Sie oder Dritte für Sie aktiv werden.

btt: Was ist mit einem Kindergeldeintrag, welcher kurz danach eingereicht wurde, dass wäre dann nur ein "Ausfall" von einigen Tagen / Wochen.

20.04.2011 | 00:31
von RS | Regelverstoß melden
Steckt hinter dieser Beschwerde Herr Bundesminister Dirk Niebel? Der wollte nicht nur sein Ministerium, sondern vor Jahren auch die Bundesagentur (damals Arbeitsamt) auflösen.

20.04.2011 | 08:13
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Für ernsthaft Interessierte: Seit längerem ist klar, dass der Antrag ingegangen ist: Auf Veranlassung des Niedersächsichen Finanzgerichts hat die Sachbearbeiterin Margrit O.L. mit Schreiben vom 15.01.2007 bestätigt, dass er am 02.11.1999 bei ihr eingegangen ist.

Hier ist übrigens die (vermutlich nicht vollständige) Liste von Personen, die über die Sache seit mehreren Jahren Bescheid wissen:

1) Das Kundenreaktionsmanagement der Bundesarbeitsagentur und Frank-Jürgen W.

2) Der Antikorruptionsbeauftragte der Bundesarbeitsagentur

3) Der Bundespräsident wurde (von mehreren Seiten) über die Sache informiert

4) Die Sachbearbeiterin Margrit O.-L., die Beamten S. und N.

5) Der Bundesdatenschutzbeauftragte (wg. Verletzung des Steuergeheimnis)

6) Kauffrau K. aus Hannover

7) Über 50 weitere Amtsträger

Alle obigen Personen sind eigentlich (allen Bürgern gegenüber) zur wahrheitsgemäßen Auskunft in der Sache verpflichtet.

20.04.2011 | 11:14
von Michael Neumann | Regelverstoß melden
Hallo Vater von Anna,

mit dieser Auflistung schaut die Sache ganz anders aus. Jedoch würde ich an ihrer Stelle schleunigst die Namen herausnehmen, da es immer wieder vorkommt, dass die genannten sich einen Anwalt nehmen & dann an Sie sowie die Internetplattform herantreten.

20.04.2011 | 14:27
von Fassungsloser Beobachter | Regelverstoß melden
Wie ja bereits hier erwähnt wurde, kann die Liste durchaus erweitert werden, wissen doch nun auch noch der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) Dirk Niebel, Revolutionsführer Gadaffi (obwohl der im Augenblick andere Probleme hat) und seine Krankenschwester sowie die CIA Bescheid.

Da wundert es mich wirklich, dass es noch nicht zu einer militärischen Intervention gekommen ist.

Gratulation übrigens an die Arbeitsstäbe der Herren Rauh/Köhler/Wulff, Weise und Schaar, die so 'n Quatsch gar nicht erst an die betreffende Person weitergeleitet haben!

24.04.2011 | 12:02
von Michael Neumann | Regelverstoß melden
 spider monkey Fassungsloser Beobachter: tja, willkommen im Tollhaus.

27.04.2011 | 13:42
von Annas Vater noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte keine Reaktion seitens der Bundesagentur für Arbeit. Insofern entspricht es den Erfahrungen vieler BA Kunden (auch in diesem Forum).


19.05.2011 | 20:26
von ReclaBoxler-6012228 | Regelverstoß melden
Die Beschwerde scheint mir sehr, sehr unvollständig zu sein:

Wieso bzw. aus welchem Grund sollte ein / die Mitarbeiter einer Agentur für Arbeit der Mutter oder der Öffentlichkeit "vorgaukeln", dass kein Kindergeldantrag gestellt worden ist?

Wieso wird der Öffentlichkeit etwas "vorgegaukelt" - hat die Öffentlichkeit nach dem Sachstand gefragt, wenn ja, warum? Worin ist das öffentliche Interesse an der Bewilligung von Kindergeld an Annas Mutter begründet?

Mögliche Antworten:

- Vielleicht um Steuergelder zu sparen?
Glaube ich aber nicht, denn durch die "gesparte" Ausgabe von Kindergeld an Annas Mutter wird der Bundeshaushalt nicht nennenswert entlastet und / oder saniert.

- Erhält Annas Mutter für Anna SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder andere Leistungen, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet bzw. abgezweigt wird?

- Stellt ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Antragsberechtigter den Antrag auf Kindergeld, so wird er dadurch jedoch nicht zum Kindergeldberechtigten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen vielmehr in der Person des materiell Kindergeldberechtigten gegeben sein.

§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG räumt dem Antragsberechtigten lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsstellung ein, die es ihm ermöglicht, das Festsetzungsverfahren über einen –fremden– Steuervergütungsanspruch einzuleiten; darüber hinaus ist er berechtigt, die im Festsetzungsverfahren getroffene Entscheidung auch gerichtlich überprüfen zu lassen.

§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG gewährt jedoch kein Recht, ein weiteres Festsetzungsverfahren über den fremden Steuervergütungsanspruch einzuleiten.

Ist das Festsetzungsverfahren für den (materiell) Kindergeldberechtigten bestandskräftig abgeschlossen, muss ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG Antragsberechtigter sich die Bestandskraft des dieses Festsetzungsverfahren abschließenden Bescheids entgegenhalten lassen.

- Es gibt noch zahlreiche Möglichkeiten / Varianten, was in der o. a. Beschwerde möglicherweise nicht aufgeführt worden ist, dem Sachverhalt aber einen Sinn geben würde.

21.05.2011 | 01:04
von ReclaBoxler-1010779 | Regelverstoß melden
Ihre Spekulationen sind Humbug! Das Problem ist hier ja gerade, dass der Antrag - rechtsgrundlos - nicht beschieden wurde. Wenn es einen ablehnenden Bescheid geben würde, könnte man sich ja damit auseinandersetzen.

Es ist darüber hinaus nicht das Geringste bekannt, welches einer Kindergeldzahlung widersprechen würde. Insofern werden geltende Gesetze schlichtweg nicht umgesetzt.

21.05.2011 | 09:06
von ReclaBoxler-6257041 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 6012228

Dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet und bewilligt, ist mir völlig unbekannt. Das macht normalerweise die zuständige Familienkasse. Die ARGE schaltet sich lediglich ein, wenn man Leistungen wie beispielsweise Hartz 4 bezieht. Und dann auch nur weil der Leistungsempfänger seiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss, indem man Leistungen, die einem zustehen, auch beantragt.
Vom Kindergeld wird lediglich ein Betrag von 20 Euro (Grund Kindergelderhöhung von damals 164 auf 184 Euro) als Einkommen angerechnet. Daran kann es also nicht liegen.

Dass die Familienkasse Anträge "verschlampt", nicht bearbeitet, ist dagegen schon ein alter Hut. Aber elf Jahre lang? Da kann doch was nicht stimmen. Wenn man die vollständigen Antragsunterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschickt, hat man den Beweis, dass die Unterlagen eingegangen sind auf der Hand, und die FamKa kann sich nicht mehr ausreden und muss demnach auch den Antrag bearbeiten.

21.05.2011 | 09:26
von ReclaBoxler-4291287 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 6257041

Bitte genau lesen:

Der Beschwerdeführer - Annas Vater - hat seine Beschwerde an die Agentur für Arbeit Oldenburg gerichtet.

RB 6012228 hat nicht behauptet, dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet!

Im übrigen: wenn sprichwörtlich "Gott und die Welt" über den Sachverhalt informiert sind, gibt es doch zu denken, wenn es bei einem angeblich eindeutigen Sachverhalt in elf Jahren nicht zu einer Bescheiderteilung gekommen ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier wesentliche Aspekte des Sachverhaltes nicht erwähnt werden.

Warum erheben Annas Eltern keine Klage auf Festsetzung des Kindergeldes beim zuständigen Gericht?

21.05.2011 | 09:40
von ReclaBoxler-6257041 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 4291287

Ich habe schon genau gelesen, keine Angst. Dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde an die ARGE gerichtet hat, ist mir klar. Allerdings frage ich mich aus welchem Grund. Die Arge ist, wie bereits erwähnt, nicht für Kindergeldanträge und deren Bearbeitung zuständig.

Dass RB 6012228 nicht behauptet hat, die ARGE würde Kindergeldanträge bearbeiten, ist mir auch bewusst. -Das war nur eine zusätzliche Info meinerseits. Ich wollte hauptsächlich auf die Spekulation "Die Kindsmutter erhält Leistungen wie z. B. Hartz 4, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird" eingehen.

Für mich ist der Sachverhalt nicht gerade eindeutig. Wie gesagt, schickt man die Antragsunterlagen per Einschreiben an die FamKa, so hat man den Beweis auf der Hand (egal was die letztendlich behaupten), und kann demnach, sollten die FamKa Mitarbeiter den Antrag innerhalb von sechs Wochen nicht bearbeiten, rechtliche Schritte einleiten.

23.05.2011 | 16:25
von Annas Vater noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Die Beamten der Bundesarbeitsagentur schweigen.


11.06.2011 | 13:54
von Annas Vater | Regelverstoß melden
 spider monkey "Fassungsloser Beobachter": Sie suggerieren in Ihrem Kommentar vom 20.04.2011, dass Herr Weise (und die anderen genannten Personen) nicht von dem Skandal wissen. Dies ist falsch! Es folgt die Mail des Kundenreaktionsmanagements vom 09.10.2007, dessen Beamte auch in dieser Sache untätig sind:

Herr Weise hat von Ihrer Mail Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Familienkasse Oldenburg musste davon ausgehen, dass Ihnen Herr Weise oder eine von ihm beauftragte Person auf Ihre damalige Beschwerde antworten würde und hatte Ihnen dieses mit Schreiben vom 07.07.06 zugesagt.

Die Beantwortung wurde der Familienkasse Direktion übertragen. Deren Leiter, Herr Faß, ging nach Kenntnis der Zusammenhänge davon aus, dass alle Argumente bereits zwischen Ihnen und der Familienkasse Oldenburg ausgetauscht waren. In Ihrer Beschwerde waren keine neuen Aspekte zu erkennen. Aus diesem Grund entschied er, dass eine fachliche Antwort nicht vonnöten war.

Hierüber hätten Sie jedoch eine Mitteilung erhalten müssen, die ich hiermit nachhole. Das Versäumnis bitte ich zu entschuldigen.

Sofern sich keine wesentlichen Änderungen in Ihrem Fall ergeben, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Weitere Schreiben zur gleichen Sache werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna S.
Kundenreaktionsmanagement
Team Kindergeld/Kinderzuschlag
Tel: 0911 / 179 - 0
Fax: 0911 / 179-2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement spider monkey arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus

90327 Nürnberg

11.06.2011 | 19:20
von @ Annas Vater | Regelverstoß melden
Was haben Sie denn ständig mit der Arbeitsagentur, das verstehe ich einfach nicht. Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt, nicht von der ARGE. Was erhoffen Sie sich von den ARGE Mitarbeitern? -Denen kann es völlig egal sein, ob Sie nun Kindergeld erhalten oder nicht, die haben damit nichts zu tun.

13.06.2011 | 20:33
von Annas Vater noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde nicht gelöst: Bislang reagierte keiner der verantwortlichen Beamten.


29.07.2011 | 21:57
von ReclaBoxler-4306919 | Regelverstoß melden
Darf ich die Beamten von Familienkasse/Arbeitsagentur mal fragen, WARUM Sie hier nicht reagieren? Sie können doch nicht drei Monate so tun, als ob hier nicht zu reagieren wäre.

18.09.2011 | 17:54
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Mit E-Mail heutigen Datums wurde auch der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V. über den Skandal informiert, da einer der dort als Steuerberater tätigen Volljuristen (Heinz-Joachim W.) detailliert über die Angelegenheit informiert ist - und seit elf Jahren schweigt.

Mal sehen, ob die Damen und Herren reagieren.

13.10.2011 | 23:15
von ReclaBoxler-4383691 | Regelverstoß melden
In der Familienkasse arbeiten Finanzbeamte!

Die sind hier ganz schön charakterisiert:

www.youtube.com/watch?v=W7jmNFNH8rA

25.10.2011 | 23:29
von Richterliches Gewissen | Regelverstoß melden
Wenn man sich anschaut, was Finanzrichter Balke und andere Volljuristen in der "Steuerjuristischen Gesellschaft" für einen grenzenlosen Müll von sich geben, dann kann man nur staunen:

‚Viel wird darüber geredet und geschrieben, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht auch eingetragenen Lebenspartnerschaften der Splitting-Tarif bei der Einkommensteuer zustehen müsste. Ein völlig neuer Aspekt wurde nun bei einer Podiumsdiskussion auf der Regionalkonferenz der ’Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft’ in Osnabrück heiß diskutiert. In einem anhängigen Musterverfahren muss nämlich entschieden werden, ob auch eine sog. Halbfamilie Anspruch auf den Splitting-Tarif hat. Praktisch würde das so aussehen, dass das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils halbiert und die ermittelte Steuer dann wieder verdoppelt wird. Auf den ersten Blick erscheinen die Erfolgsaussichten gering, ist das Splittingverfahren laut Gesetz doch Ehepaaren vorbehalten. Aufhorchen ließ aber eine Wortmeldung von Dr. Michael Balke, der dem siebten Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts angehört. Also dem Senat, der demnächst unter dem Aktenzeichen 7 K 114/10 über die Klage der alleinerziehenden Steuerberaterin Reina Becker aus Westerstede entscheiden muss. Und Balke scheint durchaus Sympathien für die Forderung nach einem Splitting-Tarif für Alleinerziehende zu haben. Der streitbare Finanzrichter ist der Meinung: „Solange das Splitting auch weiterhin für kinderlose Einverdiener-Ehen gilt, muss dieser Billigtarif auch auf andere zusammenlebende Unterhaltsgemeinschaften ausgedehnt werden. Das gilt nicht nur für eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch für Halbfamilien“. Die Konsequenz ist klar: Alleinerziehende sollten Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen und sich dabei auf das in Hannover anhängige Verfahren berufen. Nicht verschweigen wollen wir aber, dass die Forderungen nach einer Ausweitung des Splittingtarifs nach hinten losgehen könnten. Auch in Osnabrück gab es kritische Stimmen, die eine Abschaffung, zumindest aber eine Beschränkung des Tarifvorteils forderten. Vielleicht werden die Karten aber auch ganz neu gemischt. Ein möglicher Ausweg ist ein Familienrealsplitting, wie es von der ‘Stiftung Marktwirtschaft‘ vorgeschlagen wird‘.

Von: Finanzrichter Balke

Richter Balke kennt übrigens den Hintergrund zu dem Kindergeldskandal!

17.12.2011 | 20:03
von Christian Wulff | Regelverstoß melden
Auch in diesem Verfahren lehne ich jede Verantwortung ab.

Wenn für Kinder kein Kindergeld gezahlt wird, werde ich nichts unternehmen!

Zum Beschwerdeantrag: Der Europäische Menschengerichtshof wird sich hier in Deutschland nicht einmischen. Egal, was passiert!

www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,804319,00.html

02.01.2012 | 22:03
von Pirat | Regelverstoß melden
Der oben genannte (Ex-) Richter Heinz-Joachim Wilcke ist Ratsmitglied in der Stadt Ronnenberg:

www.ronnenberg.de/internet/page.php?site=29&id=914000148

Inzwischen fehlt der Familie das Kindergeld für über 12 Jahre!

02.01.2012 | 22:09
von Pirat | Regelverstoß melden
Der oben genannte (Ex-) Richter Heinz-Joachim Wilcke ist Mitglied im Rat in der Stadt Ronnenberg:

www.ronnenberg.de/internet/page.php?site=29&id=914000148

Ausserdem ist er tätig derzeit tätig im Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt:

www.steuerberater-verband.de/index_ueber_uns_gs_hannover.php

Inzwischen fehlt der Familie das Kindergeld für über 12 Jahre!

29.05.2012 | 22:00
von Rolf | Regelverstoß melden
Monatelange Verzögerungen sind ja keine Seltenheit in den Familienkassen, aber 11 Jahre?

Was ist aus diesem Fall geworden?

LG
Rolf

16.06.2012 | 20:14
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Mit Schreiben vom 19. September 2011 hat die Finanzrichterin Doris Wünsch die Kindergeldauszahlung davon abhängig gemacht, daß ein weiterer (!) Kindergeldantrag gestellt wird.

Gehässigerweise fügt Doris Wünsch hinzu: "Sie sollten das Ihnen oder Ihrer Frau zustehende Kindergeld in Anspruch nehmen". Keiner der Richterkollegen von Frau Wünsch hat bislang klargestellt, daß eine weitere Antragstellung im Gesetz gar nicht vorgesehen ist.

Auch die Beamten der Familienkasse Oldenburg, der Bundesarbeitsagentur und des Bundeszentralamtes für Steuern schweigen zu den richterlichen Entgleisungen.

28.09.2012 | 23:00
von Angela M. | Regelverstoß melden
Was Doris Wünsch jetzt wohl sagen würde, nachdem durch die Provokationen der Agenturmitarbeiter in Neuss eine Kunde bis zur Weißglut getrieben wurde:

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/toedliche-messerattacke-in-neuss-entwarnung-9001132.php

Auch den schlampigen Umgang mit sensiblen Daten sollte Doris Wünsch sich einmal bei der Arbeitsagantur anschauen:

www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18243

26.10.2012 | 22:14
von G. H. | Regelverstoß melden
Unser Land versinkt in Korruption. Wulff, Guttenberg, Stoiber, mappus, Oettinger, Schill, Sauerland, Stell. wären alle kein Problem, wenn nicht hinter jeder dieser Personen hunderte von Hintermännern/Gönner/Komplizen stecken würde. Die Mitglieder unseres Parlaments treiben inzwischen den gleichen Aufwand wie seinerzeit Berlusconi um sich vor berechtigter Strafverfolgung zu schützen. Da darf es nicht verwundern, wenn das Krebsgeschwür Korruption inzwischen auch Exekutive und Judikative erfasst hat (vielleicht auch dort seinen Ursprung hat). Wir haben inzwischen Machtmonopole, die sich sehr einfach durch Einzelpersonen missbrauchen lassen und jede der oben genannten Personen hat dies bewiesen.

Sie sind (leider) nur ein Opfer unter Millionen.

15.11.2012 | 22:49
von H. N. | Regelverstoß melden
Diese Provokationen und Schikanen durch Verwaltungsbeamte müssen aufhören.

Offensichtlich wurde die Jobcenter Mitarbeiterin Irene Nadel von ihrem Kunden getötet, weil sie ihn zu anderen, nichtanwesenden Beamten geschickt hatte und dann, als sich der Kunde beschwerte, ihn auch noch des Zimmers verwiesen hat.

18.03.2016 | 17:40
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Der T E R R O R der Familienkasse Oldenburg hat kein Ende:

https://annasvater.wordpress.com/2016/03/18/wieder-mal-selbstjustiz-und-erpressung-durch-beamte-der-bundesagentur-fuer-arbeit/

22.05.2016 | 11:25
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Auch die Richter des niedersächsischen Finazgerichts betreiben munter ihre Rechtsbeugung im Amt weiter:

https://annasvater.wordpress.com/2016/05/22/wieder-mal-luegen-von-richtern-des-niedersaechsischen-finanzgerichts/



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