3969 Views | 18.04.2011 | 22:57 Uhr
geschrieben von Annas Vater
Bestell-/Kundennummer: Mangels Reaktion unbekannt
Seit über elf Jahren wird - trotz eines am 1.11.1999 eingereichten Kindergeldantrages - das beantragte Kindergeld nicht ausgezahlt. Bis heute wurde der Antrag nicht beschieden. Die Beamten der Arbeitsagentur Oldenburg gaukeln der Öffentlichkeit vor, dass die Mutter keinen Kindergeldantrag gestellt hat.
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Oldenburg:
Auflösung der Bundesarbeitsagentur, Einschreiten des Europäischen Menschengerichtshofs
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Warum nicht vor zehn Jahren oder neun? Diese Beschwerde ist sicher ein Aprilscherz?
Verstehe nicht, wie man das so lange in Kauf nehmen kann.
Abgesehen davon, kann man heutzutage anhand von z. B. Einschreiben mit Rückschein & der zu leistenden Unterschrift des Empfängers ganz easy beweisen, dass der Antrag eingegangen ist.
Sollte dann innerhalb von sechs Wochen keine Entscheidung getroffen werden, Anwalt einschalten und das einem zustehende Kindergeld einklagen.
mehr als elf Jahre sind etwas happig, daher die Frage:
Was ist in der Zwischenzeit gelaufen, dass hier so viel Zeit verstrichen ist?
Zu Ihrer Forderungen:
Sorry, aber wie weltfremd sind Sie?
- Auflösung der Agentur
Den Wunsch kann ich nachvollziehen, aber was soll danach werden?
Veränderungen & mehr Bürgernähe sind seit Jahrzehnten notwendig scheitert aber an Politik, Vetternwirtschaft, Kungelei & Ignoranz.
- Einschreiten des EuGH
Ist nur möglich, wenn Sie oder Dritte für Sie aktiv werden.
btt: Was ist mit einem Kindergeldeintrag, welcher kurz danach eingereicht wurde, dass wäre dann nur ein "Ausfall" von einigen Tagen / Wochen.
Hier ist übrigens die (vermutlich nicht vollständige) Liste von Personen, die über die Sache seit mehreren Jahren Bescheid wissen:
1) Das Kundenreaktionsmanagement der Bundesarbeitsagentur und Frank-Jürgen W.
2) Der Antikorruptionsbeauftragte der Bundesarbeitsagentur
3) Der Bundespräsident wurde (von mehreren Seiten) über die Sache informiert
4) Die Sachbearbeiterin Margrit O.-L., die Beamten S. und N.
5) Der Bundesdatenschutzbeauftragte (wg. Verletzung des Steuergeheimnis)
6) Kauffrau K. aus Hannover
7) Über 50 weitere Amtsträger
Alle obigen Personen sind eigentlich (allen Bürgern gegenüber) zur wahrheitsgemäßen Auskunft in der Sache verpflichtet.
mit dieser Auflistung schaut die Sache ganz anders aus. Jedoch würde ich an ihrer Stelle schleunigst die Namen herausnehmen, da es immer wieder vorkommt, dass die genannten sich einen Anwalt nehmen & dann an Sie sowie die Internetplattform herantreten.
Da wundert es mich wirklich, dass es noch nicht zu einer militärischen Intervention gekommen ist.
Gratulation übrigens an die Arbeitsstäbe der Herren Rauh/Köhler/Wulff, Weise und Schaar, die so 'n Quatsch gar nicht erst an die betreffende Person weitergeleitet haben!
Wieso bzw. aus welchem Grund sollte ein / die Mitarbeiter einer Agentur für Arbeit der Mutter oder der Öffentlichkeit "vorgaukeln", dass kein Kindergeldantrag gestellt worden ist?
Wieso wird der Öffentlichkeit etwas "vorgegaukelt" - hat die Öffentlichkeit nach dem Sachstand gefragt, wenn ja, warum? Worin ist das öffentliche Interesse an der Bewilligung von Kindergeld an Annas Mutter begründet?
Mögliche Antworten:
- Vielleicht um Steuergelder zu sparen?
Glaube ich aber nicht, denn durch die "gesparte" Ausgabe von Kindergeld an Annas Mutter wird der Bundeshaushalt nicht nennenswert entlastet und / oder saniert.
- Erhält Annas Mutter für Anna SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder andere Leistungen, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet bzw. abgezweigt wird?
- Stellt ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Antragsberechtigter den Antrag auf Kindergeld, so wird er dadurch jedoch nicht zum Kindergeldberechtigten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen vielmehr in der Person des materiell Kindergeldberechtigten gegeben sein.
§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG räumt dem Antragsberechtigten lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsstellung ein, die es ihm ermöglicht, das Festsetzungsverfahren über einen –fremden– Steuervergütungsanspruch einzuleiten; darüber hinaus ist er berechtigt, die im Festsetzungsverfahren getroffene Entscheidung auch gerichtlich überprüfen zu lassen.
§ 67 Satz 2 Alternative 2 EStG gewährt jedoch kein Recht, ein weiteres Festsetzungsverfahren über den fremden Steuervergütungsanspruch einzuleiten.
Ist das Festsetzungsverfahren für den (materiell) Kindergeldberechtigten bestandskräftig abgeschlossen, muss ein nach § 67 Satz 2 Alternative 2 EStG Antragsberechtigter sich die Bestandskraft des dieses Festsetzungsverfahren abschließenden Bescheids entgegenhalten lassen.
- Es gibt noch zahlreiche Möglichkeiten / Varianten, was in der o. a. Beschwerde möglicherweise nicht aufgeführt worden ist, dem Sachverhalt aber einen Sinn geben würde.
Es ist darüber hinaus nicht das Geringste bekannt, welches einer Kindergeldzahlung widersprechen würde. Insofern werden geltende Gesetze schlichtweg nicht umgesetzt.
Dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet und bewilligt, ist mir völlig unbekannt. Das macht normalerweise die zuständige Familienkasse. Die ARGE schaltet sich lediglich ein, wenn man Leistungen wie beispielsweise Hartz 4 bezieht. Und dann auch nur weil der Leistungsempfänger seiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss, indem man Leistungen, die einem zustehen, auch beantragt.
Vom Kindergeld wird lediglich ein Betrag von 20 Euro (Grund Kindergelderhöhung von damals 164 auf 184 Euro) als Einkommen angerechnet. Daran kann es also nicht liegen.
Dass die Familienkasse Anträge "verschlampt", nicht bearbeitet, ist dagegen schon ein alter Hut. Aber elf Jahre lang? Da kann doch was nicht stimmen. Wenn man die vollständigen Antragsunterlagen per Einschreiben mit Rückschein verschickt, hat man den Beweis, dass die Unterlagen eingegangen sind auf der Hand, und die FamKa kann sich nicht mehr ausreden und muss demnach auch den Antrag bearbeiten.
Bitte genau lesen:
Der Beschwerdeführer - Annas Vater - hat seine Beschwerde an die Agentur für Arbeit Oldenburg gerichtet.
RB 6012228 hat nicht behauptet, dass die ARGE Anträge auf Kindergeld bearbeitet!
Im übrigen: wenn sprichwörtlich "Gott und die Welt" über den Sachverhalt informiert sind, gibt es doch zu denken, wenn es bei einem angeblich eindeutigen Sachverhalt in elf Jahren nicht zu einer Bescheiderteilung gekommen ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier wesentliche Aspekte des Sachverhaltes nicht erwähnt werden.
Warum erheben Annas Eltern keine Klage auf Festsetzung des Kindergeldes beim zuständigen Gericht?
Ich habe schon genau gelesen, keine Angst. Dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde an die ARGE gerichtet hat, ist mir klar. Allerdings frage ich mich aus welchem Grund. Die Arge ist, wie bereits erwähnt, nicht für Kindergeldanträge und deren Bearbeitung zuständig.
Dass RB 6012228 nicht behauptet hat, die ARGE würde Kindergeldanträge bearbeiten, ist mir auch bewusst. -Das war nur eine zusätzliche Info meinerseits. Ich wollte hauptsächlich auf die Spekulation "Die Kindsmutter erhält Leistungen wie z. B. Hartz 4, bei denen das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird" eingehen.
Für mich ist der Sachverhalt nicht gerade eindeutig. Wie gesagt, schickt man die Antragsunterlagen per Einschreiben an die FamKa, so hat man den Beweis auf der Hand (egal was die letztendlich behaupten), und kann demnach, sollten die FamKa Mitarbeiter den Antrag innerhalb von sechs Wochen nicht bearbeiten, rechtliche Schritte einleiten.
Herr Weise hat von Ihrer Mail Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Familienkasse Oldenburg musste davon ausgehen, dass Ihnen Herr Weise oder eine von ihm beauftragte Person auf Ihre damalige Beschwerde antworten würde und hatte Ihnen dieses mit Schreiben vom 07.07.06 zugesagt.
Die Beantwortung wurde der Familienkasse Direktion übertragen. Deren Leiter, Herr Faß, ging nach Kenntnis der Zusammenhänge davon aus, dass alle Argumente bereits zwischen Ihnen und der Familienkasse Oldenburg ausgetauscht waren. In Ihrer Beschwerde waren keine neuen Aspekte zu erkennen. Aus diesem Grund entschied er, dass eine fachliche Antwort nicht vonnöten war.
Hierüber hätten Sie jedoch eine Mitteilung erhalten müssen, die ich hiermit nachhole. Das Versäumnis bitte ich zu entschuldigen.
Sofern sich keine wesentlichen Änderungen in Ihrem Fall ergeben, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Weitere Schreiben zur gleichen Sache werden von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna S.
Kundenreaktionsmanagement
Team Kindergeld/Kinderzuschlag
Tel: 0911 / 179 - 0
Fax: 0911 / 179-2123
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagementarbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus
90327 Nürnberg
Mal sehen, ob die Damen und Herren reagieren.
Die sind hier ganz schön charakterisiert:
www.youtube.com/watch?v=W7jmNFNH8rA
‚Viel wird darüber geredet und geschrieben, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht auch eingetragenen Lebenspartnerschaften der Splitting-Tarif bei der Einkommensteuer zustehen müsste. Ein völlig neuer Aspekt wurde nun bei einer Podiumsdiskussion auf der Regionalkonferenz der ’Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft’ in Osnabrück heiß diskutiert. In einem anhängigen Musterverfahren muss nämlich entschieden werden, ob auch eine sog. Halbfamilie Anspruch auf den Splitting-Tarif hat. Praktisch würde das so aussehen, dass das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils halbiert und die ermittelte Steuer dann wieder verdoppelt wird. Auf den ersten Blick erscheinen die Erfolgsaussichten gering, ist das Splittingverfahren laut Gesetz doch Ehepaaren vorbehalten. Aufhorchen ließ aber eine Wortmeldung von Dr. Michael Balke, der dem siebten Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts angehört. Also dem Senat, der demnächst unter dem Aktenzeichen 7 K 114/10 über die Klage der alleinerziehenden Steuerberaterin Reina Becker aus Westerstede entscheiden muss. Und Balke scheint durchaus Sympathien für die Forderung nach einem Splitting-Tarif für Alleinerziehende zu haben. Der streitbare Finanzrichter ist der Meinung: „Solange das Splitting auch weiterhin für kinderlose Einverdiener-Ehen gilt, muss dieser Billigtarif auch auf andere zusammenlebende Unterhaltsgemeinschaften ausgedehnt werden. Das gilt nicht nur für eingetragene Lebenspartnerschaften, sondern auch für Halbfamilien“. Die Konsequenz ist klar: Alleinerziehende sollten Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen und sich dabei auf das in Hannover anhängige Verfahren berufen. Nicht verschweigen wollen wir aber, dass die Forderungen nach einer Ausweitung des Splittingtarifs nach hinten losgehen könnten. Auch in Osnabrück gab es kritische Stimmen, die eine Abschaffung, zumindest aber eine Beschränkung des Tarifvorteils forderten. Vielleicht werden die Karten aber auch ganz neu gemischt. Ein möglicher Ausweg ist ein Familienrealsplitting, wie es von der ‘Stiftung Marktwirtschaft‘ vorgeschlagen wird‘.
Von: Finanzrichter Balke
Richter Balke kennt übrigens den Hintergrund zu dem Kindergeldskandal!
Wenn für Kinder kein Kindergeld gezahlt wird, werde ich nichts unternehmen!
Zum Beschwerdeantrag: Der Europäische Menschengerichtshof wird sich hier in Deutschland nicht einmischen. Egal, was passiert!
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,804319,00.html
www.ronnenberg.de/internet/page.php?site=29&id=914000148
Inzwischen fehlt der Familie das Kindergeld für über 12 Jahre!
www.ronnenberg.de/internet/page.php?site=29&id=914000148
Ausserdem ist er tätig derzeit tätig im Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt:
www.steuerberater-verband.de/index_ueber_uns_gs_hannover.php
Inzwischen fehlt der Familie das Kindergeld für über 12 Jahre!
Was ist aus diesem Fall geworden?
LG
Rolf
Gehässigerweise fügt Doris Wünsch hinzu: "Sie sollten das Ihnen oder Ihrer Frau zustehende Kindergeld in Anspruch nehmen". Keiner der Richterkollegen von Frau Wünsch hat bislang klargestellt, daß eine weitere Antragstellung im Gesetz gar nicht vorgesehen ist.
Auch die Beamten der Familienkasse Oldenburg, der Bundesarbeitsagentur und des Bundeszentralamtes für Steuern schweigen zu den richterlichen Entgleisungen.
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/toedliche-messerattacke-in-neuss-entwarnung-9001132.php
Auch den schlampigen Umgang mit sensiblen Daten sollte Doris Wünsch sich einmal bei der Arbeitsagantur anschauen:
www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18243
Sie sind (leider) nur ein Opfer unter Millionen.
Offensichtlich wurde die Jobcenter Mitarbeiterin Irene Nadel von ihrem Kunden getötet, weil sie ihn zu anderen, nichtanwesenden Beamten geschickt hatte und dann, als sich der Kunde beschwerte, ihn auch noch des Zimmers verwiesen hat.
https://annasvater.wordpress.com/2016/03/18/wieder-mal-selbstjustiz-und-erpressung-durch-beamte-der-bundesagentur-fuer-arbeit/
https://annasvater.wordpress.com/2016/05/22/wieder-mal-luegen-von-richtern-des-niedersaechsischen-finanzgerichts/