Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1896 Views | 28.04.2011 | 19:49 Uhr
geschrieben von Roka

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Abschlussrechnung fehlt nach drei Monaten immer noch

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.00014356

Habe zum 31.01.2011 den Vertrag fristgerecht beendet. Nach mehreren E-Mails, natürlich ohne Erfolg, werde ich wohl wie mein Sohn die Abschlussrechnung per Rechtsanwalt anfordern müssen. Traurig, dass man wegen so etwas einen Anwalt braucht. Eigentlich könnte man von einem Unternehmen (Stromanbieter) eine Abschlussrechnung erwarten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Korrekte Abschlussrechnung abzüglich Abschlagszahlungen und Bonus


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Jahr nach etwa 1 Jahr
16.07.2012 | 11:25
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (8)


04.05.2011 | 08:47
von ReclaBoxler-3401287 | Regelverstoß melden
Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

Fristsetzung zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

15.05.2011 | 09:18
von Roka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.05.2011 | 11:46
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Mit Hitstrom bzw. Extraenergie mache ich zur Zeit die selben Erfahrungen: keine Schlussrechnung und demzufolge auch keine Guthabenerstattung (der Verbrauch wurde von Hitstrom bzw. Extraenergie höher angesetzt als von mir angegeben und vom Netzbetreiber bestätigt).

Wenn möglich, teilen Sie Hitstrom bzw. Extraenergie umgehend den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit

(z. B. : "da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €.

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

30.05.2011 | 16:20
von Roka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat sich aufgrund des Briefes über Rechtsanwalt gemeldet.


02.06.2011 | 19:45
von Roka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile ist der Restbetrag eingegangen. Ich und mein Sohn sind somit auch eine Erfahrung reicher, dass man bei solchen Unternehmen vorsichtig sein sollte. Wenn man den Ärger und die Kosten berücksichtigt (Brief vom Rechtsanwalt wegen Abschlussrechnung), dann bleibt man besser beim Grundversorger.


27.07.2011 | 13:56
von ReclaBoxler-8384811 | Regelverstoß melden
HitEnergie/ExtraEnergie/PrioServices
Das mit dem Anbieterwechsel bringt wirklich nichts als Stress. Da werden vom örtlichen Stromversorger falsche Zählerstände angegeben, Protest ist nutzlos. Bei einem Umzug behauptet der örtliche Stromversorger, er habe den Zählerstand übermittelt (erneut mit falschen Angaben), obwohl man den ANBIETER gar nicht gewechselt hat. Durch den Umzug fällt beim neuen Anbieter der Bonus weg, weil man nicht ein ganzes Jahr beim Anbieter war, obwohl man nur die Wohnung gewechselt hat, aber der Einfachheit halber beim Anbieter geblieben ist. Ich könnte ausrasten, wenn ich in den Medien höre oder ständig die Behauptung lese, wie einfach das alles sein soll, denn ein ähnliches Theater hatte ich vorher mit FlexStrom.

27.07.2011 | 18:54
von ReclaBoxler-4612287 | Regelverstoß melden
Ich könnte ebenfalls ausrasten, wenn ich in den Medien höre oder ständig die Behauptung lese, wie einfach der Energielieferantenwechsel sein soll. Es ist einfach zum sich Übergeben.

Wo man hinsieht Strom-Gas-Preise, mit denen die Verbraucher angelockt werden, die sich als falsch herausstellen (vgl. Wettbewerbszentrale, Aktuelles vom 13.05.11, www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082), irreführende Preiswerbung und Anbieter, die nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützte Abmahnungen der Wettbewerbszentrale erhalten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Strom und Gas gehören zum Bedarf des täglichen Lebens!
Mein Eindruck ist, dass der Bedarf des täglichen Lebens insbesondere ein Energielieferantenwechsel nur noch im Beisein / nach Prüfung eines Anwaltes erfolgen sollte. Wie tief ist unsere Gesellschaft gesunken bzw. die Gier nach mehr Profit gewachsen. Es bleibt zu hoffen, dass die Spirale der ewigen Gewinnmaximierung auf Kosten der Verbraucher und zum Nutzen einiger Weniger gestoppt wird.

27.07.2011 | 21:27
von ReclaBoxler-8384811 | Regelverstoß melden
Diese Anbieter verderben sich doch durch ihre Geschäftspraktiken zukünftig das eigene Geschäft. Sobald die Stromkunden erkannt haben, dass sie erst gelockt und dann über den Tisch gezogen werden, wird es sich rumsprechen und niemand mehr zu ihnen wechseln.

Also mein Ratschlag, *Keine jährlichen Vorauszahlungen mehr, sonst ist das Geld plötzlich weg, genau wie bei TelDaFax*, denn sie werden nach und nach ihre Kunden verlieren.



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