ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Abschlussrechnung fehlt nach drei Monaten immer noch
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.00014356
Habe zum 31.01.2011 den Vertrag fristgerecht beendet. Nach mehreren E-Mails, natürlich ohne Erfolg, werde ich wohl wie mein Sohn die Abschlussrechnung per Rechtsanwalt anfordern müssen. Traurig, dass man wegen so etwas einen Anwalt braucht. Eigentlich könnte man von einem Unternehmen (Stromanbieter) eine Abschlussrechnung erwarten.
16.07.2012 | 11:25
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Fristsetzung zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Wenn möglich, teilen Sie Hitstrom bzw. Extraenergie umgehend den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit
(z. B. : "da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €.
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Das mit dem Anbieterwechsel bringt wirklich nichts als Stress. Da werden vom örtlichen Stromversorger falsche Zählerstände angegeben, Protest ist nutzlos. Bei einem Umzug behauptet der örtliche Stromversorger, er habe den Zählerstand übermittelt (erneut mit falschen Angaben), obwohl man den ANBIETER gar nicht gewechselt hat. Durch den Umzug fällt beim neuen Anbieter der Bonus weg, weil man nicht ein ganzes Jahr beim Anbieter war, obwohl man nur die Wohnung gewechselt hat, aber der Einfachheit halber beim Anbieter geblieben ist. Ich könnte ausrasten, wenn ich in den Medien höre oder ständig die Behauptung lese, wie einfach das alles sein soll, denn ein ähnliches Theater hatte ich vorher mit FlexStrom.
Wo man hinsieht Strom-Gas-Preise, mit denen die Verbraucher angelockt werden, die sich als falsch herausstellen (vgl. Wettbewerbszentrale, Aktuelles vom 13.05.11, www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082), irreführende Preiswerbung und Anbieter, die nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützte Abmahnungen der Wettbewerbszentrale erhalten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben müssen.
Strom und Gas gehören zum Bedarf des täglichen Lebens!
Mein Eindruck ist, dass der Bedarf des täglichen Lebens insbesondere ein Energielieferantenwechsel nur noch im Beisein / nach Prüfung eines Anwaltes erfolgen sollte. Wie tief ist unsere Gesellschaft gesunken bzw. die Gier nach mehr Profit gewachsen. Es bleibt zu hoffen, dass die Spirale der ewigen Gewinnmaximierung auf Kosten der Verbraucher und zum Nutzen einiger Weniger gestoppt wird.
Also mein Ratschlag, *Keine jährlichen Vorauszahlungen mehr, sonst ist das Geld plötzlich weg, genau wie bei TelDaFax*, denn sie werden nach und nach ihre Kunden verlieren.