Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 1707 Views | 09.05.2011 | 12:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3369111

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Warten seit 06.2010 auf 500 €, Vollstreckungsbescheid zugestellt

Bestell-/Kundennummer: 3504671

26.06.2010 Kündigung Teldafax Gasversorgung

SCHLAGWORTE

28.06.2010 Bestätigung von Teldafax, Vertrag zum 26.06.2010 abgemeldet

14.12.2010 Endlich Schlussrechnung von Teldafax erhalten. Guthaben 492 €. Aus Kulanz Gründen für die Verspätung hat Teldafax das Guthaben mit 8,60 € verzinst.

24.02.2011 Nach mehreren Anschreiben immer noch kein Geldeingang. Wir stellen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.

30.03.2011 Hurra, Geldeingang von Teldafax. Zu spät gefreut. Teldafax überweist nur die 23 € Kosten des Mahnbescheids.

11.04.2011 Eingang Vollstreckungsbescheid. Dieser Bescheid wurde Teldafax am 6.04.2011 zugestellt

Da ich den "Erlass eines Mahnbescheides" online eingereicht habe, und nun nicht mehr weiß, wie jetzt vor zugehen ist, "Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung müssen Sie selbst einleiten. Zuständig ist nicht, sondern das für den Sitz des Antraggegners zuständige."

Außerdem hat Teldafax ja bereits die 23 € überwiesen. (Muss ich deshalb jetzt einen neuen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen? Die Forderung entspricht ja nicht mehr der des Vollstreckungsbescheids,) Muss ich wohl jetzt doch einen Anwalt aufsuchen.

Der Titel des Vollstreckungsbescheids unterliegt wohl gemäß $ 197 I Nr.4 BGB einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Guthaben 500,78 €


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Kommentare und Trackbacks (14)


09.05.2011 | 12:45
von ReclaBoxler-5425669 | Regelverstoß melden
Meines Erachtens sollten Sie jetzt Kontakt zu einem am Firmensitz (Troisdorf) von TelDaFax tätigen Gerichtsvollzieher aufnehmen. Vom dortigen Amtsgericht erhalten Sie alle Informationen.

09.05.2011 | 16:34
von ReclaBoxler-4022128 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Rufen Sie doch mal die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327, oder / und die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 127, an. Die sollten weiterhelfen können.

www.ag-siegburg.nrw.de/aufgaben/abteilungen/zwangsvollstreckung/index.php

09.05.2011 | 18:59
von ReclaBoxler-4531861 | Regelverstoß melden
Lieben Dank für die schnellen und brauchbaren Antworten. Ich finde es immer wieder toll, wie schnell und gerne sich Foren Mitglieder gegenseitig helfen. Gemeinsam sind wir stark!

10.05.2011 | 20:57
von Bild De | Regelverstoß melden
Bild kämpft für Sie!

www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html

11.05.2011 | 13:21
von ReclaBoxler-1403861 | Regelverstoß melden
Ich habe heute, dank der Infos, den Vollstreckungsbescheid an die zuständige Verteilerstelle beim Amtsgericht Siegburg geschickt.
Danke nochmals für die Telefonnummern.

16.05.2011 | 15:38
von ReclaBoxler-3369111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vollstreckungsbescheid beim Gerichtsvollzieher.


18.05.2011 | 14:52
von ReclaBoxler-2402287 | Regelverstoß melden
1) Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927

2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

3) Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes Siegburg, Ruf: 02241 / 305 - 127.

21.05.2011 | 11:50
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier die "Erfolgsstory":

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

26.05.2011 | 20:44
von ReclaBoxler-3369111 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute hat Teldafax den Rest der Hauptforderungssumme überwiesen. Die bereits überwiesenen 23 € für den Mahnbescheid, haben sie jedoch wieder abgezogen. Vor drei Tagen bekam ich Nachricht vom Gerichtsvollzieher, er benötigt noch die Belege für die Forderung. Soll ich jetzt den Gerichtsvollzieher wegen 23 € vorbei schicken? Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind wahrscheinlich höher und auf denen bleiben wir dann sitzen. Aber so einfach sollte Teldafax doch nicht davon kommen, oder?


27.05.2011 | 16:44
von Peter B. | Regelverstoß melden
Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Teldafax Ihre Hauptforderung inzwischen beglichen hat.
Ich denke, Sie sollten die € 23,00 für den Gerichtsvollzieher weiter geltend machen, die stehen Ihnen zu, vor allem für den Ärger und Zeitaufwand, den die Kunden damit haben.
Bei uns ist es umgekehrt, Teldafax zahlte dem Gerichtsvollzieher die Pfändungs- bzw. Anwaltsgebühren und behält die Hauptforderung mit der unwahren Behauptung, diese schon am 21.04.2011 überwiesen zu haben. Auf Nachfragen an die Pressesprecherin kommt - wieder einmal - von Teldafax keine Antwort.
Ich hoffe jedoch, dass der Gerichtsvollzieher inzwischen zur Tat geschritten ist, da Teldafax ja keine Überweisung an meinen Anwalt oder an mich nachweisen kann.
Aber angeblich läuft inzwischen bei Teldafax wieder alles "normal" und man muss dort neues Personal einstellen (die bisherigen Mitarbeiter liegen wohl mit Nervenzusammenbruch in der Klinik).

14.06.2011 | 21:23
von ReclaBoxler-3369111 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank der erfolgreichen Arbeit des Gerichtsvollziehers sind heute, am Insolvenztag, die letzten 23 € auch noch eingetroffen. Ich denke, wir haben noch einmal richtig viel Glück gehabt und wünsche allen Geschädigten, dass zumindest der größte Teil doch noch aus der Insolvenzmasse zurück gezahlt wird. Meinem Gerechtigkeitssinn nach sollten die Außenstände der Privatgläubiger vor gehen, die Industrie wusste die ganze Zeit über, auf was sie sich da einlassen. Liebe Grüße an alle und vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die mich dann endlich handeln haben lassen. Wolfgang


14.06.2011 | 21:59
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

Hoffentlich können Sie Ihr Geld behalten und es trifft Sie nicht die Rückschlagsperre nach § 88 InsO:

de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_%28Deutschland%29
dejure.org/gesetze/InsO/88.html

15.06.2011 | 08:57
von ReclaBoxler-2321128 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx

21.11.2011 | 17:20
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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