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10286 Views | 17.05.2011 | 18:03
ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Hitstrom: Keine Schlussrechung und keine Guthabenerstattung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.: 00271127
Hitstrom und ich waren hinsichtlich der Einhaltung der beiderseitig eingegangenen Verpflichtungen und der Rechtswirkung des am 22.12.2010 (über Verivox) zum 01.02.2011 geschlossenen Vertrages unterschiedlicher Meinung (vgl. Reclabox-Beschwerde vom 24.02.2011: "Meines Erachtens versteckte Preiserhöhung von Hitstrom").
Am 02.03.2011 gegen 20.40 Uhr bot man mir telefonisch eine Sonderkündigung zum 31.03.2011 an, welche ich angenommen habe. Zum Vertragsende habe ich online in meinem Hitstrom-Account sowie zusätzlich noch am 04.04.2011 per Mail den Zählerstand am 31.03.2011 mitgeteilt.
Seitdem fordere ich die Erstellung der Schlussrechnung und die Erstattung des Guthabens. Der seinerzeit gesetzte Termin (09.05.2011) ist verstrichen - die Schlussrechnung wurde bis heute nicht erstellt und mein Guthaben wurde nicht erstattet.
Bevor ich den Rechtsweg beschreite, möchte ich an dieser Stelle nochmals an Hitstrom appellieren, umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und mir mein Guthaben zu erstatten.
nach etwa 1 Jahr16.07.2012 | 11:30
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie

Zitat (einschließlich der eigenartigen Ausdrucksweise im zweiten Satz):
"Sehr geehrte Frau (),
Bezug nehmend auf Ihre Nachricht vom 19.05.2011 teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Jahresrechnung in Bearbeitung ist. Diese wird Ihnen in kürze bei Ihnen vorliegen."
Eine Mail gleichen Inhalts Zitat "Ihre Jahrsendabrechnung ist in Bearbeitung und wird Ihnen zeitnah zur Verfügung stehen", habe ich letztmalig am 10.05.2011 erhalten. Mal sehen, was bei den Hitstrom-Mitarbeitern "in kürze" und "zeitnah" heißt.
Die Rückmeldung / Bestätigung des Netzbetreibers bezüglich des Zählerstandes am letzten Lieferungstag (31.03.2011) ist schon vor mehreren Wochen bei Hitstrom eingegangen.
Der Vertrag mit Hitstrom endete bereits am 31.03.2011 und ich habe sogar schon seit Anfang Mai die Schlussrechnung - mit den korrekten Zählerständen! - des Grundversorgers für die Zeit vom 01.04. - 30.04.2011.
Werde meine Rechtsschutzversicherung mal darauf ansprechen.
Wenn möglich, teilen Sie Hitstrom bzw. Extraenergie umgehend den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit
(z. B. : "da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €.
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitstrom / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Gegen die Schlussrechnung vom 23.05.2011 für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis 31.03.2011 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Nach meinen zahlreichen rechtlich belegten und begründeten Einsprüchen gegen die erst 3 ½ Tage vor Lieferbeginn am 28.01.2011 mitgeteilte Preiserhöhung ab 01.02.2011 von 17,47 Ct. / kWh auf 19,12 Ct. / kWh teilten Sie mit Mail vom 17.02.2011 u. a. mit
Zitat:
„… Da uns Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, möchten wir Ihnen die Abgabenänderung für den Monat Februar auf Ihrer Jahresrechnung gutschreiben.“
Nach weiteren Einsprüchen meinerseits teilten Sie mit Mail vom 24.02.2011 u. a. mit
Zitat:
„… Auf Grund der späten Information unsererseits möchten wir Ihnen für den Zeitraum von 2 Monaten eine Gutschrift in Höhe der Abgabenänderung auf Ihrer Jahresrechnung gutschreiben….-. Somit übernehmen wir für Sie die Abgabenänderung für 2 Monate! Die Erhöhung tritt für Sie somit ab dem 01.04.2011 in Kraft.“
Dass die Erhöhung des Arbeitspreises für Februar und März 2011 für meinen Vertrag nicht gilt, war auch Inhalt des am 02.03.2011 gegen 20.40 Uhr mit Ihrer Mitarbeiterin, Frau H., in Anwesenheit von Zeugen geführten Telefonats, währenddessen Frau H. mir die Sonderkündigung zum 31.03.2011 angeboten bzw. vorgeschlagen hat.
In der nun erstellten Schlussrechnung vom 23.05.2011 für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis 31.03.2011 ist jedoch - entgegen den beiden schriftlichen Zusagen / Zugeständnissen von Hitstrom vom 17.02.2011 und 24.02.2011 und entgegen der unter Zeugen von Ihrer Frau H. telefonisch nochmals am 02.03.2011 bestätigten Zusage – nicht der Arbeitspreis von 17,47 Ct. / kWh, sondern der meines Erachtens rechtswidrig geforderte höhere Arbeitspreis von 19,12 Ct. / kWh für den gesamten Zeitraum (Februar und März 2011) in Rechnung gestellt worden.
Somit ergibt sich zu meinen Gunsten ein höheres Guthaben als in Ihrer Rechnung vom 23.05.2011 ausgewiesen!
Ich fordere Sie hiermit auch auf diesem Wege auf, bis 31.05.2011 eine korrigierte Schlussrechnung zu übersenden und mir mein zustehendes vollständiges Guthaben zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen!
Es wurde keine korrigierte Schlussrechnung übersendet und mir wurde mein zustehendes Guthaben nicht überwiesen.
Selbst das in der falschen Schlussrechnung ausgewiesene Guthaben (war zu wenig, Begründung siehe oben) wurde nicht überwiesen.
.
Die 23. Kalenderwoche nähert sich nun langsam dem Ende, aber bisher wurde keine korrigierte Schlussrechnung übersendet und mir wurde mein zustehendes Guthaben nicht überwiesen.
Einen Monat später wieder nachgefragt, mein Anliegen würde"umgehend" bearbeitet und - jetzt kommt's! - ich solle "in der Zwischenzeit von weiteren Anfragen zum gleichen Thema absehen".
Meine Rechtschutzvers. hat auch einen Mahnbescheid empfohlen. hitstrom sei nicht unbekannt. Habe eine Frist gesetzt und schicke die Mail parallel auch per Einschreiben nach.
Man darf gespannt sein.
Nun haben wir die 24. Kalenderwoche und es wurde auch bis heute KEINE korrigierte Schlussrechnung übersendet und mir wurde mein zustehendes Guthaben NICHT überwiesen.
Mit dem Eingang des Guthabens auf meinem Girokonto könne ich in der nächsten Woche (20.6. bis 24.06.11) fest rechnen.
- ohne die am 28.01.11 ab 01.02.11 angekündigte EEG-Umlage -
zu erstellen, eingehalten worden ist.
Gestern konnte ich die korrigierte Rechnung für den Zeitraum 01.02.11 bis 31.03.11 in meinem Account aufrufen.
Jetzt fehlt nur noch die Einhaltung des zweiten Teils der Zusage vom 14.06.2011, nämlich der Eingang des Guthabens auf meinem Girokonto in der nächsten Woche (20.6. bis 24.06.11).
Der zweite Teil der Zusage vom 14.06.2011, nämlich der Eingang des Guthabens auf meinem Girokonto in der Woche vom 20.6. bis 24.06.11 ist - auch - nicht eingehalten worden.
Der zweite Teil der Zusage vom 14.06.2011, nämlich der Eingang des Guthabens auf meinem Girokonto in der Woche vom 20.6. bis 24.06.11 ist - auch - nicht eingehalten worden.
Bis heute ist mein Guthaben noch immer nicht auf meinem Girokonto!
"Sehr geehrte Frau . . . ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.07.2011.
Wir haben Ihr Anliegen erhalten und werden es umgehend bearbeiten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von weiteren Anfragen zum gleichen Thema ab.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service Center, erreichbar unter 0800 - 20 30 507 oder servicestrom
Mit freundlichen Grüßen
HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
Amtsgericht Neuss HRB 15799
GF: Dr. Barnim Jeschke
Fon: 0800-20 30 507
Fax: 01805-70 80 40*
servicestrom
Tolles und überaus vorbildliches Geschäftsgebaren von Hitstrom - meine Vorauszahlungen wurden immer monatlich im voraus abgebucht und nicht etliche Monate später.
Mir wurde ebenfalls die Abschlussrechnung zwar nun ausgestellt, die Gutschrift kommt aber nicht. Nur versprechen, die nicht eingehalten werden. Immer widersprüchliche Aussagen, "Geld wurde vor am 21.06.2011 überwiesen", "Geld wurde gestern (29.06.2011) überwiesen", "Geld wird morgen überwiesen werden".
Werde jetzt beim Amtsgericht Klage einreichen, anders scheint man nicht mehr an das Geld zu kommen, bei dieser Firma!
Was für eine Klage möchte Sie bei Gericht einlegen? Meines Erachtens sollte - wenn Sie die Schlussrechnung haben - ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt werden. Vorher muss Hitstrom - wenn noch nicht geschehen - schriftlich eine Frist zur Überweisung des Guthabens gesetzt werden.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitstrom / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Zitat:
"Sehr geehrte Frau . . . ,
vielen Dank für Ihre Anmeldung bei Naturhit 12 mit Vertragsnummer xxxxx Ihre E-Mail vom 02.07.2011.
Es ist ersichtlich, dass Ihr Guthaben bereits zur Überweisung vorgesehen und angewiesen ist. Dennoch wurde dieser Sachverhalt zur nochmaligen Überprüfung und zur Sicherstellung der Ausführung an unsere Buchahltungsabteilung weitergeleitet.
Wann die Überweisung also Ihrem Konto gutgeschrieben wird, lässt sich an dieser Stelle nicht genau sagen, wir bitten daher um noch ein wenig Geduld bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service Center, erreichbar unter 0800 - 20 30 507 oder servicestrom
Mit freundlichen Grüßen
HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss
Amtsgericht Neuss HRB 15799
GF: Dr. Barnim Jeschke
Fon: 0800-20 30 507
Fax: 01805-70 80 40*
servicestrom
Ich bin sehr erleichtert, dass mein Guthaben aus dem seit 31.03.11 beendeten Vertrag heute endlich auf meinem Konto eingegangen ist.
Nach den Erfahrungen, die ich mit Hitstrom bzw. Extraenergie vor, während und nach der nur zweimonatigen Lieferzeit gemacht habe, werde ich NIE wieder mit diesem Unternehmen bzw. mit dieser Unternehmensgruppe einen Vertrag schließen.
"Preiserhöhung bei Hitstrom / ExtraEnergie nicht rechtens"
beachten; hierin wird eine Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bayern zitiert!
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
2) Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale in der Rubrik "Aktuelles, 2. Quartal 2011" steht unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern". Hierin heißt es unter anderem:
Zitat:
"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.
Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.
Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.
Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus. Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.
Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende)
Um welche zwei Stromanbieter es sich handelt, steht leider nicht in dem Bericht der Wettbewerbszentrale.
www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082
Zitat: "Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bis heute liegen uns noch keine Ergebnisse vor. Wichtig für Sie als Information: Aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung eines Unternehmens lassen sich nicht automatisch Rechtsansprüche ableiten. Vielmehr muss jeder einzelne Fall noch getrennt bewertet und eventuell vor Gericht entschieden werden.
Wir bitten Sie deshalb selbst aktiv zu bleiben, da wir weder sagen können, welches Ergebnis herauskommt, noch zu welchem Zeitpunkt."
ich habe zwar die Schlussrechnung erhalten, warte aber seit zwei Monaten immer noch auf die Gutschrift.
Ein Anruf heute ergab, Hitstrom hätte nach Vertragsende versucht, das Geld zu überweisen, es wäre aber von meiner Bank nicht angenommen worden. So ein Blödsinn.
Die gleiche Person erzählte dann, dass Guthaben nicht automatisch ausbezahlt werden, wenn als Zahlungsmethode "Überweisung" hinterlegt sei. Das wird dann durch einen Mitarbeiter angetriggert.
Wie das mit ihrer Aussage der erfolglosen (automatischen) Überweisung zusammenpasst, konnte sie mir nicht sagen.
Wenn Sie die Schlussrechnung haben, können Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Vorher muss Hitstrom - wenn noch nicht geschehen - schriftlich eine Frist zur Überweisung des Guthabens gesetzt werden.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitstrom / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Am 30.09.2010 beantragte ich einen Liefervertrag mit ExtraStrom (Tarif HitStrom Naturhit 12). Dieser Vertrag wurde durch meinen aktuellen Versorger "LichtBlick" ab dem 01.12.2011 abgelöst.
Unzählige Negativbewertungen wegen seit vielen Monaten fehlender Abrechnungen von HitStrom veranlassten mich am 02.01.2012 zur Fristsetzung für die Schlussrechnung zum 16.01.2012.
Am 17.01.2012 erhielt ich leicht verspätet eine grob fehlerhafte Schlussrechnung, die den Anfangszählerstand um 381 kWh verschob, um 480 von 505 kWh Freibonus in die Zeit vor der Preiserhöhung zum 01.02.2011 zu verlegen. Diese gezielte Trickserei kann durch eine angeblich "maschinelle Schätzung" nicht erzielt worden sein. Denn bereits Mitte Dezember 2011 lagen bestätigte Zählerstände vor, wie mein Netzbetreiber im Telefonat vom 18.01.2012 erklärte.
Aber dieser Datenstand wird sogar noch mehr als vier Wochen später in der Schlussrechnung ignoriert: ". Schätzungen. aufgrund vom Verteilnetzbetreiber erst nachträglich an uns übermittelten Daten. " Insgesamt wurde durch falsche Zählerstände der Verbrauch von 1681 um 472 auf 2153 kWh überhöht.
Am 18.01.2012 forderte ich eine korrigierte Schlussrechnung bis zum 23.01.2012 und setzte für die Rückzahlung meines Guthabens eine Frist zum 30.01.2012. Beides blieb aber ohne jede Reaktion. Auch der in der Schlussrechnung versprochene Kontoeingang einer kleineren Rückzahlung blieb aus.
Am 26.01.2012 verweigerte "HitEnergie" eine Änderung der Schlussrechnung aufgrund der AGB. Daraufhin erklärte ich am 26.01.2012 mit genau diesen Zitaten aus den AGB die Preiserhöhung
für unwirksam, die zudem im seitenweisen Werbetext vom 27.01.2011 nur versteckt beziffert wurde. Dagegen wird in dem Text eine geringe Abschlagkorrektur gleich mehrfach als Kostensenkung verkauft. "HitEnergie" veröffentlichte die Preiserhöhung zum 01.02.2011 nur wenige Tage zuvor am 27.01.2011, ohne auf das Sonderkündigungsrecht durch den Kunden hinzuweisen.
Mit Schreiben vom 31.01.2012 forderte ich von "HitEnergie" erneut eine Stellungnahme im Einzelnen, eine korrigierte Schlussrechnung und die Rückzahlung meines Guthabens bis zum 28.02.2012. Wenn diese Forderungen bis dahin nicht vollständig erfüllt werden, stelle einen Antrag auf Schlichtung. Das kostet einen Versorger dann regelmäßig 350 Euro.
Zitat: "… Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt. "
Mir hat Hitstrom mit Mail vom 28.01.2010 sowie unter "Mein Hitstrom" in meinem Account ebenfalls am 28.01.2011 die Preisanpassung für den 01.02.2011 angekündigt. Dies sind lediglich 3 ½ Tage vor dem maßgeblichen Zeitpunkt, ab dem Hitstrom den Preis erhöhen will, und 3 ½ Tage sind keine zwei Monate.
Insofern hat Hitstrom mit der geforderten Preisanpassung vom 28.01.2011 mit Wirkung ab 01.02.2011 gegen die AGB verstoßen, mit der Folge, dass diese Preisanpassung nach Nr. 6.7 der AGB nicht wirksam geworden ist.
vgl. Beschwerde: de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
und de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
2) Zu dem angesetzten falschen Zählerstand vgl. Beschwerde de.reclabox.com/beschwerde/42762-extraenergie-neuss-hitstrom-das-chaos-geht-in-die-dritte-runde
Es sind bereits einige Beschwerden und Fragen zu diesem Stromanbieter eingegangen.
Leider haben wir rechtlich noch keine Handhabe!
Es liegt noch keine gesetzliche Verletzung vor.
Ab dem 01.04 soll ein neues Gesetz in Kraft treten das den Stromlieferant zu einer Jahresabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Jahresende verpflichtet. Bisher gibt es noch keine Gesetzliche festlegung über die Abgabefrist einer Endbrechnung. Also gleich zum 01.04.2012 den Stromanbieter per Einschreiben auffordern, dass er seiner Pflicht bis zum 14.05.2012 (6Wochen später) nachkommen muss. Wenn bis dahin keine Abrechnung gekommen ist und die Gutschrift noch immer aussteht, kann gesetzlich vorgegangen werden.
Es ist zu hoffen, dass bis dahin die Firma noch nicht insolvent ist!
Eventuell kommen dann die Verbraucherzentralen mit ins Spiel!
Wünsche allen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen
ab 4. Februar 2012
die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode, der Vertragsbeziehung bzw. des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.
www.vorlage-mustervertrag.de/index.php/Mustervertrag-Blog/Wichtige-Informationen-zur-Stromrechnung-und-Gasrechnung.html
Beim Bund der Energieverbraucher kann man noch folgendes nachlesen:
Zitat:
"Endlich ist auch klargestellt, wann die Rechnung spätestens kommen muss: Spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder nach Ende der Lieferbeziehung muss die Rechnung beim Verbraucher sein.
Alle Versorger müssen nun jedem ihrer Kunden anbieten, den Verbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich oder jährlich abzurechnen.
Und zwar nicht nur auf Anfrage, sondern unaufgefordert!
So steht es im Gesetzeskommentar.
Allerdings darf der Versorger für eine Zusatzablesung auch zusätzlich kassieren, außer bei elektronischen Zählern. Die Ablesekosten liegen zwischen 6 und 57 Euro, die Abrechnungskosten kommen hinzu. "
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Abrechnung-und-Zaehler/Jahresabrechnung__1671/
Knapp die Hälfte meines Guthabens wurde verspätet überwiesen.
Dieser Betrag entsprach der grob fehlerhaften Schlussrechnung.
Inzwischen erhielt ich eine korrigierte Schlussrechnung und
Aussicht auf Überweisung meines Guthabens innerhalb von 30 Tagen.
Bisher wurden Rückzahlungen innerhalb von 14 Tagen angekündigt.
Aber weder die unwirksame Preiserhöhung (Differenz etwa 20 Euro)
noch die geforderte Verzinsungen (bei 5,12% Zinsen etwa 50 Cent)
wurden bisher berücksichtigt.
Das wird dann wohl ein Fall für die Schlichtungsstelle Energie.
Wegen der Preiserhöhung werden Sie wohl noch einen beschwerlichen Weg vor sich haben - ich persönlich glaube nicht, dass sich Hitstrom an einen Schlichterspruch halten wird; vgl. Beschwerde: de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
und de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Im Prinzip gebe ich Ihnen Recht, denn bis vor wenigen Jahren
erging es mir kaum anders als einem durchschnittlichen Verbraucher:
Ich hätte mich über die Rückzahlung von knapp 100 Euro gefreut,
ohne die vorherige Überzahlung als zinsloses Darlehen zu begreifen.
Noch immer gelten Nachzahlungen ganz allgemein als Horror, obwohl
diese kaufmännisch günstiger als überhöhte Abschlagszahlungen sind.
Mit Sicherheit wäre mir auch entgangen, dass mir weitere 100 Euro
zustehen, weil mir damals jede Stromrechnung ein Rätsel blieb.
Von genau dieser Alltagssituation profitieren die Energieversorger.
Allerdings haben gerade die günstigen Versorger einen speziellen
Kundenkreis, der immerhin zum Zehntel der Wechselfähigen gehören.
Dieser aufgeklärte Kundenkreis läßt sich heute kaum mehr veräppeln,
wie dieses Forum und die überlastete Schlichtungsstelle Energie zeigt.
Kurz und gut - inzwischen sehe ich den Umgang mit Rechnungen sportlich
und trotz unverhältnismäßigem Aufwand machen die Gegenrechnungen
mittlerweile sogar Spaß - aber für Andere bleibt es eine Zumutung.
Die Erfolgsaussichten schätze ich durchaus positiv ein, denn
mit einer Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie im Rücken und
der Einschätzung der Verbraucherzentrale Bayern läßt sich prozessieren.
§ 5 Abs. 2 StromGVV
„Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen
werden jeweils zum Monatsbeginn und
erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam,
die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Der Grundversorger ist verpflichtet,
zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe
eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und
die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. “
Eine Klausel, die hiervon abweicht,
dürfte den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und
damit gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein.
Sie können die Bezahlung des erhöhten Preises nach unserer Auffassung verweigern,
und zwar für die gesamte Laufzeit.
Also in aller Ruhe mal angehen und abwarten.
Bis auf meine letzte Schlusszeile
ist der zweite Teil meines Postings
ein Zitat der Verbraucherzentrale Bayern,
das H. Meingeld hier veröffentlichte.
Dafür ausdrücklichen Dank.
de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Ich habe Hitstrom zum 31.12.2011 gekündigt. Der am 31.12.2011 gemeldete Zählerstand wurde mir am 02.01.2012 per E-Mail bestätigt. Seitdem habe ich nichts mehr von HitStrom gehört.
Trotz mehrfacher Erinnerungen habe ich bis heute, d. h. bis zum 11.03.2012, also nach mehr als ZWEI MONATEN, die Jahres-/Schlussabrechnung noch immer nicht erhalten, obwohl HitStrom gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese spätestens nach 6 Wochen zuzustellen.
Rückfragen per E-Mail werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Insgesamt gesehen habe ich schlechte Erfahrungen mit HitStrom gemacht. Ich rate daher jedem Verbraucher von diesem Anbieter ab.
Gehört alles zusammen!
Dort stehen Wege und erste Erfolge wie es
doch noch geklappt hat!
1) Der Netzbetreiber (nicht der Grundversorger) übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Hitstrom. Normalerweise meldet Hitstrom an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Hitstrom weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Hitstrom erfolgte.
Diese schriftliche Bestätigung und gleichzeitig eine "Rechnung" (Zählerstände, Verbrauch, Kosten, Guthaben) - mit Aufforderung bis zu welchem Tag die Schlussrechnung und die Gutahbenerstattung gefordert wird - dann an Hitstrom senden.
Fristsetzung in der Reclabox (oder sonstwo) ist nicht ausreichend.
Hier steht im 2. Kommentar, wie man´s machen kann: de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung
oder auch hier: de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0402/03_extraenergie.jsp
und WDR Lokalzeit Düsseldorf vom 02.04.12:
www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/04/02/lokalzeit-duesseldorf-lokalzeit-mischt-sich-ein.xml
WDR-Studio Düsseldorf
Zitat:
". Nach Informationen der WDR Lokalzeit ermittelt die Staats_anwaltschaft Düsseldorf wegen Ver_dachts auf Be_trug gegen den Geschäftsführer der Extraenergie GmbH. In den letzten Wochen seien rund 30 Anzeigen eingegangen, so ein Sprecher der Staats_anwaltschaft. . "
www.wdr.de/studio/duesseldorf/serien/mischt_sich_ein/2012/03/20120319.html
www.kuvi.de/nrw/28144_anzeigen-extraenergie.html
Naja, hinterher ist man immer schlauer!
IST JA WIRKLICH KLASSE, DASS SIE MIR HIER NACH LEDIGLICH 14 MONATEN EINE ANTWORT ZUKOMMEN LASSEN. ..
HERZLICHEN DANK! ! !