1281 Views | 01.06.2011 | 22:30 Uhr
geschrieben von Markus Nonninger

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Kündigungsbestätigung, keine Zahlungen

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nummer: 3090969

Ende Januar 2011 bekam ich eine Preiserhöhung für meinen Stromtarif von TelDaFax mitgeteilt. Aufgrund der Preiserhöhung kündigte ich noch im Februar `11 meinen Versorgungsvertrag zum 30. April 2011 und beantragte zeitgleich bei der EMB die Aufnahme der Stromversorgung.

SCHLAGWORTE

Von der EMB erhielt ich auch kurze Zeit darauf ein Begrüßungsschreiben mit Kundennummer mit dem Hinweis, sobald sie mit der Energielieferung beginnen, würde ich weiteres von ihnen hören, die EMB würde nun sich mit TelDaFax in Verbindung setzen und alles weitere dem Wechsel betreffend klären.

Von der TelDaFax habe ich seit dem nichts mehr gehört. Weder eine Kündigungsbestätigung noch die Rückzahlung meiner 200,-€ Kaution habe ich erhalten.

Anfang Mai `11 erhielt ich von der E. on-edis ein Begrüßungsschreiben, ich wäre nun Kunde von ihnen, da die Teldafax nicht mehr liefern könnte. Darauf hin habe ich mich telefonisch an meinen neuen Stromanbieter EMB gewandt und gefragt, warum ich noch als Kunde der TelDaFax gelte. Die EMB sagte mir, dass TelDaFax Widerspruch gegen meine Kündigung eingelegt hätte und sich weigert, mich aus meinem Liefervertrag zu entlassen.

Weder TelDaFax noch EMB informierten mich über die rechtswidrige Weigerung der TelDaFax, mich aus den Energielieferungsvertrag zu entlassen.

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Am Service-Telefon der TelDaFax komme ich nicht durch beziehungsweise nach Nennung meines Anrufgrundes und meiner Kunden-Nr. wurde einfach aufgelegt. Auf mein Einschreiben mit Rückschein erhielt ich bis heute von der TelDaFax keine Antwort.

Die Eon-Edis teilte mir schriftlich mit, sie würden meine Kündigung zum 31. Mai `11 akzeptieren und ich solle bitte meinen Zählerstand mitteilen. Gleichzeitig will die E. on-Edis, dass ich den beigefügten Energielieferungsvertrag ausgefüllt ihnen zuschicke. Ich habe jedoch der E. on-Edis lediglich mitgeteilt, dass ich bereits Kunde bei der EMB bin. Ich habe weder einen Vertrag mit der E. on abgeschlossen, noch diesen gekündigt!

Ich verlange von TelDaFax, dass sie meine Kündigung zum 30. April 2011 akzeptieren und der EMB endlich die Energieversorgung an meine Person gestatten. Außerdem möchte ich endlich eine Abschlussrechnung von TelDafax und die Auszahlung meines Guthabens und meiner Kaution.

Von der EMB erwarte ich endlich den Beginn ihrer Energielieferung und Klärung, was aus meiner Stromversorgung im Monat Mai `11 wird - an wem zahle ich/bei wem bin ich Kunde? Wer haftet für eventuelle finanzielle Nachteile für den teuren E. on Stromtarif?

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Kommentare und Trackbacks (10)


02.06.2011 | 11:09
von ReclaBoxler-9310228 hilfreicher Kommentar | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten sowie unbedingt Teldafax und dem Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen!:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf


09.06.2011 | 11:11
von Markus Nonninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma TelDaFax hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie von meinem neuen Energielieferanten E.on noch nicht meinen Zählerstand erhalten hätte.
Sofort nach Erhalt des Zählerstandes will TelDaFax die Schlussrechnung ausstellen. Das Ausstellen der Schlussrechnung würde aber mind. drei Monate dauern.
Eine Erklärung zur nicht Akzeptanz meiner Kündigung und ihrer Weigerung gegenüber der EMB, mich als Stromkunden abzugeben, bekam ich nicht.
TelDaFax besitzt meinen Zählerstand zum Kündigungszeitraum. Offensichtlich versucht TelDaFax, Zeit zu gewinnen.
Eine Abschlussrechnung nach Zählerstandangabe kann keine drei Monate dauern!


14.06.2011 | 17:16
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

14.06.2011 | 20:22
von Markus Nonninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax verweigert die Annahme meines Zählerstandes, um der Schlussrechnung zu entgehen.


14.06.2011 | 20:34
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 19:14
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

02.07.2011 | 10:42
von Markus Nonninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax äußert sich nicht mehr zu der Angelegenheit. Bei Anrufen wird man nur noch beschimpft oder es wird gleich wieder aufgelegt.


02.07.2011 | 11:02
von ReclaBoxler-7115335 | Regelverstoß melden
Müssen Sie auch nicht, Herr Nonninger. Die Mitarbeiter haben jetzt andere Sorgen!

04.07.2011 | 14:37
von Betti Li | Regelverstoß melden
Auch ich war Teldafax-Kunde! Bei mir hat es sich ähnlich wie bei Herrn Nonninger abgespielt. Ich habe bereits Anfang Mai gekündigt, da ich von E-On Edis mitgeteilt bekam, ich sei in der Ersatzversorgung. Ob nun Teldafax andere Sorgen hat oder nicht, die Kunden können nichts dafür. Deshalb hat man sie ordentlich zu behandeln und abzuwickeln. Schnell haben die Kunden, die eine hohe Vorauszahlung geleistet, die gleichen Sorgen und die werden nicht aufgefangen. Aber was solls, es ist Sommer - lange hell und warm. Notfalls macht man sich draußen ein Feuerchen und kocht sich was Warmes, wenn der Strom abgedreht ist, da man die Kosten aus der Ersatzversorgung nicht mehr tragen kann, aufgrund der noch offenen Vorauskasse bei Teldafax!

Deshalb  spider monkey ReclaBoxler finde ich Ihren Kommentar ein bisschen daneben.

23.07.2011 | 19:40
von Markus Nonninger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort vom Insolvenzverwalter auf mein Schreiben.




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