413 Views | 03.06.2011 | 09:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7213285

Videostore Entertainment GmbH (Bad Wörishofen)

Kundenabsicherung einrichten!

Liebe Videostore Entertainment GmbH!

SCHLAGWORTE

Es geht um den Videostore in Esslingen, bzw. den ehemaligen in der Kiesstrasse. Seit geraumer Zeit (ein Jahr) ist dieser Pleite, obwohl ich auf eurer Homepage diesen noch als existent aufrufen kann.

Ich bin zu wenig Experte, um zu wissen, ob dies jetzt Franchising war, Alleingesellschaftung oder irgendetwas anderes. Das ist mir auch egal. Egal ist mir aber nicht, wenn solche Unternehmungen unter eurem Namen formieren, gute Geschäfte machen und plötzlich - aus heiterem Himmel - Pleite sind und man keine Möglichkeit hat, sein Guthaben zurück zu bekommen.

Ich war Kunde. Ich habe mir lange Zeit nichts dabei gedacht, wenn am Videostore zu lesen war, dass man für 130.-EUR Einzahlung einen Gegenwert von 150.-EUR bekommt oder in einer anderen Staffelung. Jetzt ist mir klar, dass die Betreiber in Angesicht des drohenden Konkurses noch schnell Geld reinholen wollten.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Viele Kunden haben nun in irgendeiner Höhe (und sei es die Mitgliedskarte) ein Guthaben bei Videostore. Wie können wir Kunden nun unser Guthaben zurückbekommen? Ein Anruf bei Ihnen ergab, dass "man halt Pech gehabt habe". Toll, aber mit dieser Aussage gebe ich mich nicht zufrieden. So etwas muss in diesem Geschäftsmodell berücksichtigt werden. Hat die Videostore GmbH keinerlei Absicherung vorgesehen, dass Kunden in solchen Fällen wieder an ihr Geld kommen (für das es ja nie eine Gegenleistung gab).

Sie können sich nicht damit herausreden, dass die Franchisenehmer ja eigenverantwortlich handeln. Diese formieren unter dem Namen der Videostore GmbH. Punkt. An welche Adresse dürfen wir Kunden unsere Mitgliedskarte senden, damit diese ausgelesen und das Guthaben erstattet wird?

Ich möchte nicht wissen, wie viel Geld hier bundesweit auf diese Weise schon veruntreut wurde! Ich bitte sie wirklich, für die Zukunft ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, damit so etwas problemlos gelöst werden kann.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Videostore Entertainment GmbH: Handeln für die Zukunft, Altfälle entschädigen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


04.06.2011 | 07:44
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
Sollte der Videostore Insolvenz angemeldet haben, dann werden Sie i. d. R. vom Insolvenzverwalter angeschrieben, um Ihre Forderungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend zu machen.

Erhoffen Sie sich aber nicht viel, dass Sie Ihre komplette Forderung zurückerhalten; könnte aber sein.

04.06.2011 | 19:17
von ReclaBoxler-8227325 | Regelverstoß melden
Aber das verstehe ich auch nicht. Ein Guthaben auf so einer Kundenkarte ist eigentlich wie ein Konto auf einer Bank. Bei einer Bank sind die Einlagen gesichert. Weshalb zwingt man solche Betreiber nicht dazu?
Wenn man das als Betreiber geschickt macht, kann man Tausende um ihr Geld bringen, mit dem Zauberwörtchen "Konkurs".
Eigentlich genial.

05.06.2011 | 14:29
von ReclaBoxler-8227325 | Regelverstoß melden
Nein, habe ich nachgeprüft. Der Insolvenzverwalter schreibt niemanden an, die Kundenguthaben zählen als Bagatellbeträge.
Und die Kunden wiederum haben keine Info über eine Insolvenz.

10.06.2011 | 08:39
von Geschädigter | Regelverstoß melden
Das scheint ein größeres Problem zu sein. Die Betreiber solcher Automatenvideotheken gehen Pleite, um ein paar Wochen später in der Nachbargemeinde weiter zu machen. Die gleichen Gesichter, aber die Behörden unternehmen nichts.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!