452 Views | 06.06.2011 | 09:06 Uhr
geschrieben von Klaus Toenies
Bestell-/Kundennummer: Re.2010/0422
Die Firma Harth u. Söhne hat bei mir Arbeiten nur mangelhaft und zu überhöhtem Preis ausgeführt. In der ReclaBox hatte ich bereits einen Eintrag über die schlechte Arbeit eingetragen, die Firma Harth u. Söhne hat sich bisher nicht gemeldet.
Am letzten Wochenende habe ich festgestellt, dass nicht nur die bereits mitgeteilten und reklamierten Arbeiten unzulänglich ausgeführt wurden, sondern auch die Dachrinne nicht wie auf der Rechnung angegeben gereinigt wurde.
Am Samstag während des starken Regens ist das Regenwasser über den Rand der Dachrinne gelaufen, heute bei der Reinigung stellte sich heraus, dass im Bereich des Fallrohr Betonstücke lagen, die von der Kaminabdeckung stammten und nicht wie angegeben beseitigt wurden.
Meine Forderung an Harth und Söhne GmbH:
Instandsetzung der mangelhaften Arbeit an der Kaminhaube, Erstattung des Betrages der Dachrinnenreinigung, Erstattung des überhöhten Betrages
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
haben sie den gesamten Betrag schon bezahlt?
Wenn der Betrag noch nicht gezahlt wurde, entsprechend weniger bezahlen bis zur Fertigstellung. Wenn ja, dann bitte auf jeden Fall alle Mängel dokumentieren (Film und Foto) und der Firma eine Frist zur Bereinigung setzen.
Ansonsten geht so was, sollte die Firma nicht reagieren, nur über Gutachter bzw. Anwalt.