Durch TelDaFax i.I. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 348 Views | 06.06.2011 | 13:13 Uhr
geschrieben von Jürgen Funke

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Falsche Jahresrechnung

Bestell-/Kundennummer: 25110152

Ich habe von der Firma Teldafax am 26.01.11 eine falsche Jahresabrechnung erhalten. Ich hatte ein Freipaketvolumen (Powerpaket XL) gekauft, dieses Paket wurde in der Abrechnung gar nicht berücksichtigt und daher ist die Nachzahlung viel zu hoch ausgefallen. Auch das neue Paket (Treue Paket XL) für das laufende Jahr findet in der Abrechnung für die neuen Abschläge keine Erwähnung.

SCHLAGWORTE

Nachdem vergeblich versucht habe, telefonisch eine Lösung zu finden, habe ich am 07.02.11 eine E-Mail und einen Brief geschrieben und den Sachverhalt geschildert. Auf die Mail habe ich eine Bestätigung für den Eingang bekommen mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung länger dauern könnte.

Dann habe ich am 28.04.11 eine Mahnung erhalten, darauf hin habe ich mit eine Mitarbeiterin sprechen können, sie konnte mir nur zustimmen, dass die Rechnung wohl nicht korrekt ist, aber sie konnte mir nicht helfen und verwies darauf, über das Kundenportal die Beschwerde einzureichen. Dann bekam ich den Hinweis per Mail, meine Einspruchsfrist wäre abgelaufen und ich hätte damit die Rechnung anerkannt.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Eine korrekte Abrechnung mit Berücksichtigung meiner Freipakete


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Kommentare und Trackbacks (8)


06.06.2011 | 13:26
von Rudi Teldafurz | Regelverstoß melden
Handelsblatt vom 05.06.2011:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-beendet-teldafax-debakel/4253454.html

Bis jetzt war nur der TelDaFax-Gründer Michael Josten im Knast.

06.06.2011 | 13:56
von Friedhelm Ernst | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Vielleicht hilft ja das hier - aber bitte bloß nicht warten mit der Mahnung, falls Sie noch Geld von Teldafax bekommen sollten oder gar bezahlen, was Teldafax unrechtmäßig fordert. Behalten Sie die Nerven, die sind bald pleite, nach allem was man so liest. Und schauen Sie mal ein wenig in diesem Portal unter "Teldafax" nach, da werden Sie staunen.

Ein dreifach Hoch auf B. Kartage! Sein hier eingestellter Tipp, das im Lastschriftverfahren eingezogene Geld auch n a c h der ominösen 6-Wochen-Frist zurückzubuchen, war Gold wert. Jetzt sind die kompletten 1488.-- Ocken wieder auf meinem Konto und ich kann in aller Ruhe die Ansprüche dieser sauberen Firma TELDAFAX prüfen. Herr Kartage hatte nämlich das gleiche Problem und einen guten Anwalt (der an diesem Tipp nichts verdiente, ich vermute): er ließ die seinerzeit gebuchten Abschläge zurück buchen, egal wie lange zurückliegend. Ich bin ihm sehr dankbar, weil er mir das persönlich als Nachricht zukommen ließ; ich habe schließlich nicht das ganze reclabox-Portal durchgeackert. S o konnte ich, nach erheblichen Druck auf meine (online) -Bank das gleiche tun, nur das meine Lastschriften 15 Monate zurücklagen. Aber ich habe mich auch rechtlich eingelesen und konnte sauber argumentieren: Die seinerzeitige Lastschrift war solange "schwebend unwirksam", bis ich ihr ausdrücklich widersprach. Das ist lt. BGH-Urteil von 2000 in dieser Sache gültig. Neuere Lastschriftverfahren müssen darüber hinaus dem Bankkunden ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden, was in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte. Ebenso ist §676b BGB von Belang (bitte selber googeln, ist hier aber auch irgendwo von mir eingestellt). Also, es gibt keine zeitliche Fristen bei Lastschriftenrückbuchungen (Ladstschriftrückgabe im Finanzdeutsch). Deshalb Leute, ran und nicht gezögert, die Banken werden zicken, aber man muss sehr hartnäckig bleiben, das Recht ist auf unserer Seite! Ich muss jetzt feiern (weiß es erst seit 1 Stunde) und B. Kartage: Dankedankedanke und melden Sie sich, ich habe Sie angeschrieben.


06.06.2011 | 16:43
von ReclaBoxler-6521287 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen (z. B. selbst auch noch bei Teldafax kündigen) und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

13.06.2011 | 20:05
von Jürgen Funke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Teldafax hat sich per E-Mail gemeldet und versprochen, sich um das Problem zu kümmern. Eine endgültige Lösung ist aber noch nicht erfolgt.


14.06.2011 | 16:24
von Diana D. | Regelverstoß melden
Unser Geld scheint pfutsch zu sein. Teldafax ist insolvent.

14.06.2011 | 17:13
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 19:14
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

28.06.2011 | 17:02
von Jürgen Funke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach der Pleite von Teldafax den Vertrag gekündigt und den Anbieter gewechselt.Eine Abschlussrechnung steht noch aus.




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