1368 Views | 09.06.2011 | 22:34 Uhr
geschrieben von D. Otto

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 4142542

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich (Kundennummer: 4142542, Vertragsnr.: 23022049) trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung inkl. Fristsetzung bis heute keine Endabrechnung und Erstattung für meinen zum 31.03.11 gekündigten Stromanschluss erhalten habe, ist dies nun mein letzter Versuch einer gütlichen Einigung.

Sollte ich nicht innerhalb von zehn Tagen eine Endabrechnung und Erstattung erhalten, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung des überzahlten Betrages


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Kommentare und Trackbacks (10)


11.06.2011 | 17:35
von ReclaBoxler-4510128 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stichwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

14.06.2011 | 14:27
von ReclaBoxler-4311228 | Regelverstoß melden
Eine weitere Kundin hat am 14.06.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39462-teldafax-troisdorf-trotz-mahnbescheid-noch-keine-rueckzahlung-erhalten#comment72330

14.06.2011 | 17:07
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

14.06.2011 | 20:43
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 12:34
von Mike Boiger | Regelverstoß melden
Hier die Bekanntmachungen des AG Bonn

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011

2.
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 162/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8698 eingetragenen TelDaFax Holding AG, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Gernot Koch, Corneliusstraße 28, 42719 Solingen und Alexander Kutz

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Wahrnehmung von Holdingaufgaben für Unternehmen

ist am 14.06.2011, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 162/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011
3.
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 164/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8577 eingetragenen TelDaFax SERVICES GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Gernot Koch, Corneliusstraße 28, 42719 Solingen und Matthias Knoll

Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Informatikbereich und verwandten Gebieten usw.

ist am 14.06.2011, um 13:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 164/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011

15.06.2011 | 19:06
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt.

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

15.06.2011 | 21:56
von Nadine S. | Regelverstoß melden
Ich habe eine Frage, uns wurde schon im März seitens unserer örtlichen Stadtwerke der Vertrag mit Teldafax gekündigt. Wir haben sofort alle Zahlungen eingestellt und bis heute noch keine Abschlussrechnung bekommen. Dazu kommt noch, dass wir noch Guthaben aus dem Kalenderjahr 2010 haben und dieses bis zum heutigem Tage noch nicht überwiesen bekommen haben. Wir haben Teldafax mehrfach angeschrieben, kann ich da jetzt noch etwas machen?

16.06.2011 | 08:11
von ReclaBoxler-1220128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nadine S.

www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Merkblatt ist allerdings vom April 2011 - Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

16.06.2011 | 18:19
von Nadine S. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxer: Wir sind ja schon keine Kunden mehr bei Teldafax seit März, da hat unser Stadtwerk hier die Leitungen für Teldafax geschlossen. Die Frage ist ja auch, lohnt es sich sich in die Insolvenzmasse aufzunehmen oder habe ich da jetzt nur Rennerei von und bekomme am Ende eh nichts raus?

16.06.2011 | 19:03
von ReclaBoxler-8851287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nadine S.

Ob es sich lohnt, wird Ihnen niemand vorher sagen können. Aber: wer´s nicht probiert, hat gar keine Chance!

Sehen Sie sich doch mal den Vordruck an und entscheiden dann, ob Sie nicht doch die wenigen dort zu machenden Angaben eintragen und noch in eine Briefmarke investieren, um überhaupt eine Chance (ob klein oder groß) zu haben. Vielleicht sagen die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer (alle paar Tage ´mal googeln) hierzu noch etwas, oder es gibt einen ausgefüllten Vordruck als Muster zum Downloaden usw. - alles ist im Moment denkbar.

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php



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