402 Views | 14.06.2011 | 21:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1451911
Bestell-/Kundennummer: 4011146
Am 31.03.2011 endete mein Stromvertrag mit TelDaFax.
Leid
er ist bis heute trotz schriftlicher Erinnerung keine Schlussabrechnung erstellt worden und dementsprechend auch mein Sonderabschlag noch nicht ausgezahlt worden.
Ich bitte um Erstellung der Abschlussrechnung und Auszahlung des Guthabens bis zum 28.06.2011.
PS: Heute kam das Geld vom Gerichtsvollzieher für die Schlussrechnung 2010. Sollte dieser Weg hier bzgl. der Schlussabrechnung zum 31.03.2011 und entsprechender Erstattung nicht fruchten, wird auch dieses Guthaben - dann per eigens erstellter Schlussrechnung - den Weg über Mahn- und Vollstreckungsbescheid auf mein Konto finden.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Erstellung Schlussrechnung zum 31.03.2011 und Erstattung des Guthabens bis 28.06.2011
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html
Nun liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, inwieweit man auf Ihre Forderung eingehen wird. Große Hoffnungen würde ich mir an Ihrer Stelle allerdings nicht machen.
Im Übrigen möchte ich hier kundtun, dass mir niemand der rund 700.000 TelDaFax-Kunden Leid tut. Ihr wolltet es immer schön billig haben, habt Euch an diesem Schneeballsystem rege beteiligt und jetzt bekommt Ihr die Quittung dafür!
Wie sonst entsteht ein dringend benötigter Wettbewerb?
Sorry, aber Ihre Beileidsbekundungen sind hier völlig fehl am Platz!
Bullshit!
Ja, es wurde tatsächlich überall gepredigt, Preisvergleiche anzustellen und ggf. den Stromanbieter zu wechseln. Ist im Grunde genau das Gleiche wie mit den Krankenversicherungen.
Vielleicht sollte man nicht so sehr auf die "Prediger" allerorten hören und besser mal den gesunden Menschenverstand einschalten. Wie will ein Unternehmen überhaupt einen Gewinn erwirtschaften, das Discounterpreise anbietet. TelDaFax hat ja den Strom nicht selber produziert, sondern hat sich den auf dem freien Markt beschafft. Dann muss man schon seine Produzenten (s. Aldi) im Würgegriff haben, aber davon waren die ja wohl weit entfernt.
Hier scheint TelDaFax wohl eher seine Kunden im Würgegriff gehabt zu haben. . .
Ach ja, im Nachhinein kriechen sie alle aus ihren dunklen Löchern, die ich-hab-es-doch-gleich-gesagt-besserwisser. Du hast es aber nicht gleich gesagt.
Außerdem wusstest du es genauso wenig wie alle anderen. Kaum jemand hatte bisher Einblick in die internen Geschäftspraktiken von Teldafax. Stichwort Geschäftsgeheimnis!
Ich wette, dass auch du dir nicht bei allem, was du kaufst oder vertraglich abschließt, immer den absolut teuersten Anbieter aussuchst, um ja auf der sicheren Seite zu sein. Auch du wirst vergleichen und dann den für dich günstigsten herausfinden.
Du weißt auch nicht mehr als alle anderen hier, nur hattest du ein wenig mehr Glück, also hau ab und lass deine Kommentare bei dir!
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
Hat Dich irgend jemand gezwungen, bei Teldafax Kunde zu werden? Na also, steh' gefälligst für Deine Fehlentscheidungen ein!
Welche Fehlentscheidung, bitte?
Diese Kommentare hier können mir echt gestohlen bleiben, wie sie sich hier über den Schaden der anderen hämisch freuen und ihnen Fehlentscheidungen unterstellen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
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- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html