Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2635 Views | 18.06.2011 | 14:10 Uhr
geschrieben von Kerstin Knorr

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Kein Interesse an Kunden und NULL Service!

Bestell-/Kundennummer: 232000197950

Im April 2010 habe ich einen kleinen Laden in Bockenem gemietet und die Anmeldung zur E.ON Avacon geschickt. In Erwartung eines Willkommensschreibens und einer Einstufung zur Abschlagszahlung wartete ich zwei Monate. Es kam aber nichts.

SCHLAGWORTE

Daraufhin habe ich die kostenpflichtige Hotlinenummer gewählt und den Vorgang vorgetragen. Die freundliche Dame im Callcenter sicherte mir eine schnelle Abwicklung zu. Ich wartete einen weiteren Monat ab. Wieder keine Reaktion. Dieses wiederholte ich jeden Monat ohne auch nur eine Antwort von E.ON Avacon zu erhalten, geschweige denn eine Abschlagseinstufung zu bekommen.

Im November 2010 kündigte ich den Vertrag schriftlich zum 28.Februar 2011, ohne dass ich eine Kundennummer angeben konnte. Auch darauf erhielt ich weder eine Bestätigung, noch irgend etwas anderes.

Im Januar fragte ich wieder telefonisch nach (natürlich wieder über die kostenpflichtige Hotline. Auch so kann E.ON sein Geld verdienen!). Der sehr freundliche Herr im Callcenter konnte mir diesmal sogar eine Kundennummer sagen und mir mitteilen, dass die Kündigung eingegangen sei. Er hatte uns geraten den Zählerstand Online am letzten Tag im Februar einzugeben. Das hat auch sehr gut funktioniert. Wenigstens etwas was klappt, dachte ich mir so. Leider war danach wieder zweieinhalb Monate Funkstille im Schriftverkehr.

Zu meiner Verwunderung bekam ich aber einen Anruf meines ehemaligen Vermieters, dass der Zähler gesperrt wurde. Ich stand da wie jemand der sich nicht kümmert. Also wieder angerufen (Kostenpflichtige Hotline) nach einer Rechnung gefragt damit die Sperrung aufgehoben wird und dabei auf eine Zahlung in Raten hingewiesen damit ich nicht auf einmal alles Zahlen muß, da es ja nie zu einer Abschlagsvereinbarung kam. Mitte Mai kam dann endlich die Rechnung, natürlich als komplett Betrag und mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen. Diesesmal wartete ich ab und bekam sofort Anfang Juni! eine Mahnung zzgl. Mahngebühr.

Jetzt platze mir fast der Kragen. Diesmal suchte ich mir die Nummer in Helmstedt heraus (sparte die Hotlinegebühr und erwarte etwas kompetentere Mitarbeiter). Aber was war denn da los? Ein Herr K**** war sichtlich genervt, dass ich direkt angerufen hatte und antwortete mir derart borniert, dass ich meine Rechnung zu zahlen hätte (was ich ja schon seit einem Jahr versuchte) und es auch nicht üblich sei Ratenzahlung durchzuführen bei "solch einem geringen Betrag" (wie kann er denn für mich beurteilen was ein hoher oder niedriger Betrag ist? ). Es wäre kein Änderung der Zahlungsart möglich. Darauf drohte er mir mit der Zählersperrung (welcher natürlich von einem Nachmieter übernommen wurde) oder einem Inkassobüro!

Noch einmal: ich hatte mich selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt geweigert die Rechnung zu bezahlen, sondern nur um eine Art "nachträgliche Abschlagszahlung" in Form mehrerer Raten gebeten!

Meine ursprüngliche Haltung gegenüber der E.ON hat sich um 180° gedreht und ich bin froh, nach diesen anderthalb Jahren des "Hinterherrennens" und sich noch borniert behandeln zu lassen, nicht mehr Kunde dieses Unternehmens zu sein!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich möchte mindestens eine Entschuldigung und die Änderung der Zahlungsart.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2011 | 15:05
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Knorr,

Sie haben Recht, von einem kundenorientierten Energiedienstleister können Sie mehr erwarten. Wir bitten Sie um Entschuldigung, dass Sie bisher noch keine Bestätigung für Ihre Einstufung zur Abschlagszahlung erhalten haben und auch Versprechen nicht eingehalten wurden. Nach dem heutigen Telefonat haben wir Ihnen die gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung zugesandt.

Es wäre schön, wenn wir Sie in Zukunft wieder einmal von unseren Produkten überzeugen können und Sie wieder mit Energie beliefern dürfen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (2)


26.06.2011 | 14:27
von Kerstin Knorr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben gleich nach dem Wochenende einen freundlichen Anruf einer EON Mitarbeiterin bekommen, die sich für das Verhalten Ihres Kollegen entschuldigt hat und uns eine Staffelung der Gesamtrechnung angeboten hat, die auch drei Tage später bei uns eintraf. Dank Reclabox hat sich alles zum Guten gewendet. Herzlichen Dank


22.11.2011 | 00:39
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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