Durch Brilliant gelöste Beschwerde. | 4348 Views | 27.06.2011 | 10:54 Uhr
geschrieben von Klaus Mayer

Brilliant AG (Gnarrenburg)

Giftige Dämpfe aus einer Schreibtischleuchte?

Vor zwei Wochen (am 13.6.2011) sandte ich dieser Firma, die seit 1951 existiert und ein deutscher Markenhersteller ist, der Leuchten und auch Leuchtmittel "herstellt" bzw. herstellen lässt, über das Kontaktformular auf dessen Website folgendes Schreiben:

SCHLAGWORTE


***** Zitat Anfang *****

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen kaufte ich in einem großen Baumarkt (BayWa in Poing) eine Ihrer Architektenleuchten vom Typ "Hobby". Kaufgrund war, dass der Einsteckzapfen Ihrer Leuchte aus Metall ist. Bei meiner alten Leuchte war dieser aus Kunststoff gewesen und ist schon in den ersten Minuten abgebrochen, was bei dem extrem langen Hebelarm ja auch kein Wunder ist. Ich konnte den Defekt zwar damals durch notdürftiges Eindrehen einer Schraube in den Kunststoff reparieren, habe aber trotzdem auf diese Weise jahrelang mit einer recht wackeligen Konstruktion gelebt.

Leider bin ich durch den Kauf Ihrer Leuchte vom Regen in die Traufe gekommen.

1. Der Metallwinkel zur Befestigung des Kunststoff-Schuhs, in den der erwähnte Metallzapfen gesteckt wird, ist in keiner Weise rechtwinkelig, sondern hat deutlich mehr als 90 Grad. Auf diese Weise ist überhaupt keine vernünftige Fixierung an der Tischkante möglich, da nur an der äußersten Kante des Schuhs wirklich Kontakt mit dem Tisch besteht, und auf diese Weise sich der Schuh beim Bewegen der Lampe mehr und mehr in Richtung Tischkante bewegt - bis zum Abrutschen.

2. Aber viel schlimmer ist der chemische Gestank (man muss es wirklich so nennen), den die Lampe verströmt. Schon im ausgeschalteten Zustand füllt sich nach kurzer Zeit das ganze Zimmer mit diesem Geruch. Schaltet man ein, wird es noch viel schlimmer. Da regt sich der NDR in seinen Verbrauchersendungen über die angeblich krebserregenden Dämpfe von (unbeschädigten) Energiesparlampen auf, aber verglichen mit Ihrer Lampe kann das nur harmlos sein.

Doch dem Ingenieur ist nichts zu schwör! So habe ich doch tatsächlich noch an das Gute in einem Markenprodukt wie dem Ihrigen geglaubt und habe die Lampe 24 Stunden im Keller mit maximal erlaubter Lampenstärke betrieben (Stromverschwendung für 30 Cent), um die Dämpfe auszutreiben. Stinken tut offenbar die Lampenfassung. Anfangs stank dabei ihre Lampe sogar die Treppe vom Keller zum ganzen Treppenhaus herauf, aber nach 24 Stunden war in der Tat der Geruch deutlich verringert.

Nachdem ich die Lampe wieder in meinem Zimmer hatte (am PC-Arbeitsplatz, wo ich sie eigentlich immer direkt vor der Nase habe), war zwar der Geruch, wie gesagt, weniger geworden, aber immer noch merkbar und beim direkten Riechen an der Fassung auch immer noch äußerst penetrant.

So sagte ich mir, auf diese Weise hole ich mir im Lauf der Zeit einen Lungenkrebs und beschloß, die Lampe auf dem Speicher endzulagern und nach hundert Jahren wieder einmal hinzuschauen, ob der Geruch dann vielleicht verschwunden ist. An meinem Arbeitsplatz habe ich nun wieder meine alte Leuchte.

Man könnte nun sagen, ich hätte die Lampe zurückbringen können. Aber dafür ist sie zu billig gewesen (20 Euro), um sich mit dem Baumarkt herumzustreiten, zumal es sich ja sicher um keinen Sachmangel (also Mangel eines Einzelexemplars) handelt, und außerdem der Baumarkt weit weg ist, da ich hier in München ja nur zufällig bei einem Besuch in Poing (weiter weg liegender Vorort von München) dort hineingekommen bin.

Nun bitte ich Sie um eine Stellungnahme und frage Sie ganz konkret, ob Sie für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von Ihrer Lampe verströmten Chemiedämpfe garantieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Mayer

***** Zitat Ende *****

Leider habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten, sodass ich es nun über ReclaBox versuche.

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Meine Forderung an Brilliant AG: Stellungnahme zu meiner Frage, ob die von der Lampe verströmten Chemiedämpfe gesundheitlich unbedenklich sind.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.07.2011 | 18:22
Firmen-Antwort von: Brilliant AG
Abteilung: Vertrieb

Sehr geehrter Herr Meyer,

ihr Anliegen erreichte uns bedauerlicherweise nicht auf den von ihnen geschilderten Weg (per Mail), sondern erst per Erinnerung über Recla Box. Somit sind wir mit der Antwort natürlich in Verzug geraten. Weiterhin ist eine genaue Beurteilung erschwert da uns das Produkt nicht zur Beurteilung vorliegt.

Um dennoch auf ihre Anliegen zu reagieren habe ich unsere Technik gebeten die von ihnen aufgezeigten Mängel vorab zu beurteilen, was sie bitte dem Verlauf entnehmen.

Wir bitten sie daher dringlichst sich mit uns in Verbindung zu setzen damit eine genaue Beurteilung der von ihnen aufgezeigten Mängel erfolgen kann.

Frank Schuck, Leiter Vertrieb

Beurteilung Klaus Mayer (Recla Box) :


  1. Die Klammereinheit für die o. a. Leuchte besteht aus insgesamt 4 Teilen. Der Kunststoffschuh ist sowohl als Anschraubvariante für Wand und Tisch ausgelegt, als auch als Klemmschuh in Verbindung mit Bügel; Stellmutter und Anschlag für die Tischkantenbefestigung Der gebogene Metallbügel hat ganz bewusst einen negativen Winkel von ca. 85° um dem zwangsläufigen Auseinanderziehen der Anlageflächen entgegenzuwirken.
    Der Metallzapfen dreht sich in der Aufnahmebohrung des Kunststoffschuhes sehr leicht, bietet aber eine ausreichende Führung.
    Eine Verstellung der Klammer bei der Bedienung der Leuchte konnte nicht festgestellt werden.


  1. 2. Warum die von Ihnen vermutete Fassung der von Ihnen beanstandeten Leuchte, einen derartig starken Neugeruch entwickelt, kann von uns ohne Muster nicht nachvollzogen werden. Wir können Ihnen aber versichern, dass alle in den Leuchten eingesetzten Materialien den derzeit gültigen Gesetzen, Normen und Richtlinien, insbesondere der EN 60598 (=Europäische Leuchtennorm), entsprechen und das von diesen Materialien keinerlei Gefahr ausgeht. Unserer Erfahrung nach könnte es sich hier evl. um eine Fassung aus einem Regranulate handeln, bei der es eine leichte Geruchentwicklung bei einer ersten Inbetriebnahme entstehen kann. Leider haben wir kein Muster der Beanstandeten Leuchte von Ihnen erhalten, um hierzu feststellen zu können aus welchem Produktionszeitraum Ihre Leuchte „ Hobby“ stammt und wie stark der Geruch ist.

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.07.2011 | 12:41
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und wieder einmal gilt: Auch keine Antwort ist eine Antwort, die außerdem viel darüber aussagt, welche Wertschätzung Kunden bei einer Firma "genießen". Wenn es einem viel zu gut geht, ist so etwas eben die logische Konsequenz. Vielleicht bekomme ich noch Lust und stelle meine Frage beim NDR.


06.07.2011 | 16:40
von Klaus Mayer | Regelverstoß melden
An die Firma Brilliant AG gerichteter Text zu deren Sofortantwort vom 5.7.2011:

Ich soll mich mit Ihnen in Verbindung setzen, was ich über einen weiteren Kommentartext bei ReclaBox hiermit tue. Eine Unterrichtung über die Abgabe dieses Kommentartextes erhalten Sie auch noch per "normaler" E-Mail.

Im ersten Bild ist die Quittungsseite zu sehen, die ich auf mein über das Webformular übermitteltes Anschreiben erhielt und von der ich natürlich einen Screenshot gemacht habe. Wenn Sie meine Nachricht nicht erhalten haben, sollten Sie dringend einmal das Softwaredesign Ihrer Website überprüfen lassen.

Ad 1.

Wie ich schon in meinem ersten Anschreiben klargestellt habe und wie auf dem zweiten Bild deutlich zu sehen ist, kann von einem 85-Grad-Winkel, wie er ja naheliegend und wunderschön wäre, überhaupt nicht die Rede sein, sondern es liegen mindestens 95 Grad vor. Vielleicht sollten Sie einmal mit Ihrem Lieferanten sprechen und abklären, ob dieser die Sache mit dem "negativen Winkel" richtig verstanden und nicht fälschlich an einen entsprechenden "positiven Winkel" gedacht hat.

Ad 2.

Auf der Innenfläche des Lampenschirms existieren zwei Etiketten. Auf dem großen ist neben allerlei Symbolik und der erlaubten Wattzahl die Nummer 10802 aufgedruckt. Auf dem kleinen befindet sich die Nummer 10 08, womit wohl der Oktober 2008 gemeint ist? Die Geruchsintensität und die Schnelligkeit des Abklingens habe ich doch sicherlich schon hinreichend klar beschrieben. Trotzdem sei der Sachverhalt auch hier nochmals mit etwas anderen Worten verdeutlicht. Nach 24stündigem ununterbrochenem Betrieb mit einer 60-Watt-Lampe war der Geruch von einer Intensität, in der er ein ganzes Stockwerk einschließlich Treppenhaus auch bei ausgeschalteter Lampe "verpestete", auf eine Intensität gefallen, in der er im Arbeitszimmer bei ausgeschalteter Lampe nur noch beim ersten Herantreten an den Arbeitsplatz, aber bei direktem Riechen an der Fassung noch deutlich wahrnehmbar war.
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1 reclabox beschwerde de 76884 teaser 2 reclabox beschwerde de 76884 teaser


06.07.2011 | 22:58
von Brilliant AG
Der von Hr. Mayer aufgeführte Mangel kann ohne eine Prüfung der Leuchte nicht bewertet werden. Da Herr Mayer unserer Aufforderung, uns die Leuchte zuzusenden nicht entsprechend reagiert, können wir derzeit keine Lösung bereit stellen.

Die von Hr. Mayer erworbene Leuchte ist ein Artikel der in sehr hohen Stückzahlen im Handel bereit gestellt, und verkauft wird. Der hier aufgezeigte Mangel müsste demnach auch auf den Verkaufsflächen erkennbar sein, da die Leuchten meistens eingeschaltet im Handel präsentiert werden.

Der von Hr. Meyer aufgezeigte Weg der Kommunikation -per Mail über unsere Webseite- funktioniert ebenfalls. Dennoch haben wir keine Mail von Hr. Mayer erhalten.

MfG Frank Schuck Leiter Vertrieb/ GF


09.07.2011 | 10:13
von Klaus Mayer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den schon in der "Sofortantwort" freundlichen und gewissenhaften Umgangston (die abwesenden "freundlichen Grüße" sowie Interpunktion und Grammatik lassen grüßen).

Erstens habe ich keine Aufforderung erhalten, die Leuchte zuzusenden (siehe "Sofortantwort" vom 5.7.2011). Ich hätte dies aber, wie ich völlig offen zugebe, auch nicht getan, da ich nun wirklich keine Veranlassung dazu habe, die Mühe aufzuwenden, das Produkt zu verpacken und damit zur Post dackeln zu müssen, um dann auch noch mehrere Euro Porto zu investieren, nur um dieser Firma bei der Nachforschung nach Produktmängeln behilflich zu sein. Außerdem hätte ich damit ja das Beweismittel für die von mir gemachten Behauptungen aus der Hand gegeben.

Zweitens ist die Frage zu stellen, wie ich wohl zu einem Bild über das Aussehen der Quittungsseite des Webformulars gekommen sein könnte, wenn ich damit nicht auch eine E-Mail versendet hätte; im übrigen gibt es andere Firmen, denen besonders viel an einer zuverlässigen Kommunikation liegt, und die daher auf ihrer Quittungsseite den ursprünglich gesendeten Text wieder mit zurückschicken.

Es wurde jetzt zwar keine weitere Erklärung mehr dafür abgegeben, wie der Kauf eines deutschen Markenartikels zu einem derartigen Missgriff geraten kann, dass man das beanstandete Produkt nur noch in irgendeinem dunklen Loch versenken kann. Da aber meine Forderung, nämlich die Beantwortung meiner Frage nach gesundheitlicher Unbedenklichkeit, durchaus erfüllt wurde, kennzeichne ich meine Beschwerde auf Nachfrage von ReclaBox hiermit als gelöst.




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